Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 499/2016
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 21.10.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
17.11.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Bericht über Qualitätsanalysen der Erftstädter Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verfahren und die Zielsetzung der Qualitätsanalysen an
Schulen in einer entsprechenden Verordnung mit Datum vom 27.04.2007 geregelt. Die Verordnung ist als Anlage beigefügt.
Die Qualitätsanalyse wurde in Erftstadt bereits an allen weiterführenden Schulen sowie an der Janusz-Korczak-Grundschule und der Donatus-Grundschule durchgeführt. Die Terminplanung des
zuständigen Dezernates 4Q erhalten die Schulleitung, die Schulaufsichtsbehörden, die Bezirksschwerbehindertenvertretung und der Schulträger in der Regel zwölf Wochen vor dem Schulbesuch zur Kenntnis. Derzeit ist keine weitere Qualitätsanalyse angekündigt.
Nur die Schule hat – nach Zustimmung durch die Schulkonferenz – das Recht zur Veröffentlichung
des Qualitätsberichtes. Unabhängig davon kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Auskünfte
zur Qualitätsanalyse und zum Qualitätsbericht geben.
Die den Schulträger betreffenden Handlungsfelder beziehen sich auf einen sehr geringen Teil der
Qualitätsanalyse; insbesondere auf den baulichen Zustand und die Ausstattung der Schulen. Die
dazu im Qualitätsbericht enthaltenen Anmerkungen sind der Verwaltung in der Regel bereits bekannt. Soweit möglich werden diese in Abstimmung mit den Schulleitungen aufgegriffen
In Vertretung
(Lüngen)
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