Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 483/2016
Az.: 200
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.09.2016
gez. Knips
Kämmerer
gez. Erner
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag formulierten Ziele sind im Haushaltsplanentwurf und dort unter den Budgetierungsregeln (siehe Seite 53) bereits überwiegend niedergeschrieben. Darin heißt es unter Ziffer 1.:
1. Übergeordnete Ziele
Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht
oder übersteigt. Diese Vorgabe muss weiterhin oberste Priorität haben.
Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zur Deckung eines Fehlbedarfes im Ergebnisplan muss in wirtschaftlich angespannten Zeiten die absolute Ausnahme werden.
Über den vorgenannten Anspruch hinaus sollten auch in Zukunft nennenswerte Anteile zur
Deckung des Finanzplanes aus Überschüssen des Ergebnisplanes erzielt werden, um die
Liquidität einschließlich der Finanzierung der Investitionen sicherzustellen.
Die Festlegung der Budgets ist daher an der Zielsetzung auszurichten, einen ausgeglichenen Finanzplan nachhaltig ohne neue Kreditaufnahme aufzustellen.
Der Kämmerer ist ermächtigt, innerhalb eines Budgets Einschränkungen vorzunehmen und
die Budgetierung in Form von Bewirtschaftungsregeln festzusetzen.
Für weitergehende Regelungen ist die Verwaltung immer offen. Als Beispiel einer Nachhaltigkeitssatzung habe ich Ihnen – in dieser Art und Weise auch in anderen Kommunen zu finden – ein Beispiel der Stadt Overath beigefügt.
In Vertretung
(Knips)
-2-