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Antrag (Antrag bzgl. Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung) Antrag (Antrag bzgl. Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 483/2016 Az.: 200 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.09.2016 gez. Knips Kämmerer gez. Erner Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 29.11.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verabschiedung einer Nachhaltigkeitssatzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die im Antrag formulierten Ziele sind im Haushaltsplanentwurf und dort unter den Budgetierungsregeln (siehe Seite 53) bereits überwiegend niedergeschrieben. Darin heißt es unter Ziffer 1.: 1. Übergeordnete Ziele Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Vorgabe muss weiterhin oberste Priorität haben. Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zur Deckung eines Fehlbedarfes im Ergebnisplan muss in wirtschaftlich angespannten Zeiten die absolute Ausnahme werden. Über den vorgenannten Anspruch hinaus sollten auch in Zukunft nennenswerte Anteile zur Deckung des Finanzplanes aus Überschüssen des Ergebnisplanes erzielt werden, um die Liquidität einschließlich der Finanzierung der Investitionen sicherzustellen. Die Festlegung der Budgets ist daher an der Zielsetzung auszurichten, einen ausgeglichenen Finanzplan nachhaltig ohne neue Kreditaufnahme aufzustellen. Der Kämmerer ist ermächtigt, innerhalb eines Budgets Einschränkungen vorzunehmen und die Budgetierung in Form von Bewirtschaftungsregeln festzusetzen. Für weitergehende Regelungen ist die Verwaltung immer offen. Als Beispiel einer Nachhaltigkeitssatzung habe ich Ihnen – in dieser Art und Weise auch in anderen Kommunen zu finden – ein Beispiel der Stadt Overath beigefügt. In Vertretung (Knips) -2-