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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Z u s t i m m u n g)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Z u s t i m m u n g) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
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Gemeinde Kreuzau Der Gemeindedirektor Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl / 621-00/FNP, 4. Ä.Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 15/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Z u s t i m m u n g I. Sach- und Rechtslage: Die 4 . Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau liegt in der Zeit vom 24. Januar 1997 bis 24. Februar 1997 öffentlich aus. Da anläßlich der Bürgerbeteiligung und des durchgeführten Behördentermins Bedenken und Anregungen nicht vorgebracht worden sind, gehe ich grundsätzlich davon aus, daß dies auch während der Offenlage nicht geschieht. Da bis zum Sitzungstermin die Frist abgelaufen ist, werden gegebenenfalls eingehende Bedenken und Anregungen in der Sitzung noch vorgetragen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau nebst Erläuterungsbericht wird zugestimmt. Die Änderung umfaßt folgende Bereiche und zukünftige Ausweisungen: 1. Gewerbliche Baufläche zwischen dem heutigen Betriebsgelände der Firma Strepp und der K 51 parallel zur K 30. 2. Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 10 BauGB als Umrundung der vorgenannten gewerblichen Baufläche." Der Gemeindedirektor 2 - Ramm -