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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 186, E. - Erp, Gladbacher-Straße - West Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 186, E. - Erp, Gladbacher-Straße - West
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 186, E. - Erp, Gladbacher-Straße - West
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 570/2016 Az.: 61. 21-20 / 186 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 25.10.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 16.11.2016 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 186, E. - Erp, Gladbacher-Straße - West Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 186, E.- Erp, Gladbacher Straße - West. II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Plangebietes zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: Das Plangebiet liegt im Südwesten von Erp und umfasst das ehemalige Allianz-Schulungsheim. Das Gelände wird voraussichtlich bis zum 31.12.2016 als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als Dorfgebiet dargestellt. Das Plangebiet soll für den Wohnungsbau entwickelt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Beschlussfassung zur A 492/2015 (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes) verwiesen. Die Entwicklung einer Wohnbebauung bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung in einem im FNP als Dorfgebiet dargestellten Bereich erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (V 579/ 2016). Der Lage am Ortsrand Rechnung tragend (u.a. Ortsrandeingrünung) und angepasst an die vorhandene Kubatur der Umgebung ist eine Bebauung in Form von Doppel- und Einfamilienhäusern mit bis zu 2 Vollgeschossen vorgesehen. Die Verwaltung wird zunächst ein städtebauliches Konzept erarbeiten und dies den politischen Gremien vorstellen. Anlage  Anlageplan In Vertretung (Hallstein) -2-