Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
10.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 570/2016
Az.: 61. 21-20 / 186
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 25.10.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
16.11.2016
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 186, E. - Erp, Gladbacher-Straße - West
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 186, E.- Erp, Gladbacher Straße - West.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Plangebietes zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Das Plangebiet liegt im Südwesten von Erp und umfasst das ehemalige Allianz-Schulungsheim.
Das Gelände wird voraussichtlich bis zum 31.12.2016 als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erftstadt ist der Bereich als Dorfgebiet dargestellt.
Das Plangebiet soll für den Wohnungsbau entwickelt werden. In diesem Zusammenhang wird auf
die Beschlussfassung zur A 492/2015 (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes) verwiesen.
Die Entwicklung einer Wohnbebauung bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung in einem im FNP als Dorfgebiet dargestellten Bereich erfordert die Änderung des
Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (V
579/ 2016).
Der Lage am Ortsrand Rechnung tragend (u.a. Ortsrandeingrünung) und angepasst an die vorhandene Kubatur der Umgebung ist eine Bebauung in Form von Doppel- und Einfamilienhäusern
mit bis zu 2 Vollgeschossen vorgesehen.
Die Verwaltung wird zunächst ein städtebauliches Konzept erarbeiten und dies den politischen
Gremien vorstellen.
Anlage
Anlageplan
In Vertretung
(Hallstein)
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