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Beschlussvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
27.10.16, 15:02
Beschlussvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt  über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen) Beschlussvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt  über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen) Beschlussvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt  über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen) Beschlussvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt  über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen) Beschlussvorlage (Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt  über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 548/2016 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 18.10.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 08.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird geändert. Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 16.03.2016 wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Erftstadt über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zuletzt geändert. Zu beachten sind bei der Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen nunmehr auch die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dazu bin ich von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), vertreten durch Frau Schmidt, Landesbezirksleiterin NRW, angeschrieben worden. Das entsprechende Schreiben füge ich bei. Vom Grundsatz her ist eine sonntägliche Öffnung nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist und nicht lediglich eine Annexfunktion zur Sonntagsöffnung der Läden darstellt. Die prägende Wirkung setzt voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung der Läden mehr Besucher anziehen würde als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Die prägende Wirkung kann nur dann angenommen werden, wenn ein enger räumlicher Bezug zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht. Ver.di äußert in seinem Schreiben die dringende Bitte, die Entscheidungen bei der Beschlussfassung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zu beachten bzw. bereits bestehende Verordnungen anzupassen. Um hier eine Rechtskonformität herzustellen, habe ich mich grundsätzlich mit den Anlässen und der bislang geltenden Verordnung befasst. Der momentane Stand der Verordnung ist in der nachfolgenden Tabelle in der linken Spalte dargestellt. Die Bemerkungen, ob der Anlass mit der Rechtsprechung konform ist, sind in der rechten Tabellenspalte dargestellt Momentaner Stand der Verordnung: §1 Bemerkungen Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: a. im Stadtteil Gymnich: an Christi Himmelfahrt aus Anlass Gymnicher Ritt, in der Zeit von 12.00 Uhr-17.00 Uhr. b. im Stadtteil Lechenich, Innenstadt sowie Betrieb Zunftstraße 7 (= alle Betriebe, die nördlich und westlich des Bonner Rings und somit außerhalb des Gewerbegebietes und des Wirtschaftsparkes liegen): am Sonntag, aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, an Fronleichnam, aus Anlass des Bür gerfestes, am Sonntag, aus Anlass des Wein- und Gourmetmarktes, am Adventsonntag, aus Anlass des Le chenicher Weihnachtsmarktes, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr–18.00 Uhr. c. im Stadtteil Lechenich, Gewerbegebiet Der Anlass Gymnicher Ritt ist die prägende Veranstaltung und würde auch ohne sonntägliche Ladenöffnung eine Vielzahl von Besuchern anziehen. Der Betrieb „Zunftstraße 7“ liegt nicht im engen räumlichen Umfeld der einzelnen Veranstaltungen, die den Anlass bieten. Eine Ausdehnung der sonntäglichen Öffnung auf diesen Betrieb dürfte daher als unzulässig einzustufen sein. Die Veranstaltungen Bürgerfest und Weihnachtsmarkt sind langjährige etablierte Veranstaltungen, die für sich genommen, zahlreiche Besucher/innen anziehen und daher nach meiner Einschätzung nicht nur einen Annex zum verkaufsoffenen Sonntag bilden. Für die Veranstaltung „Wie Gartenträume wahr werden“ sowie für die Veranstaltung „Wein- und Genussmarkt“ liegen mir bislang aus der Erfahrung noch keine Erkenntnisse vor. Hier kann ich nicht beurteilen, ob die Veranstaltung für sich genommen mehr Besucher anzieht, als der gleichzeitig stattfindende verkaufsoffene Sonntag. Die Betriebe im Gewerbegebiet und im Wirt-2- und Wirtschaftspark (= alle Betriebe, die südlich und östlich des Bonner Rings liegen): am Sonntag aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, mit Ausnahme Betrieb Zunftstraße 7, am Sonntag, aus Anlass des Feuerwehrfestes der Löschgruppe Lechenich, am Adventsonntag, aus Anlass des Lechenicher Weihnachtsmarktes, schaftspark liegen nicht im engen Umfeld, die den Anlass bieten. Eine Ausdehnung der sonntäglichen Öffnung auf diese Betriebe dürfte daher als unzulässig einzustufen sein. Das Feuerwehrfest der LG Lechenich wird allerdings im unmittelbaren Umfeld veranstaltet und bietet auch für sich genommen genügend Anziehungskraft. jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. d. im Stadtteil Liblar: am Sonntag, aus Anlass des Mottos „Haus und Garten“ im Einkaufszentrum Liblar, am Sonntag, aus Anlass des Oktoberfestes/Bauernmarkt und Autoschau im Einkaufszentrum Liblar, am Adventssonntag, aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Einkaufszentrum Liblar, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr, Die Veranstaltung Oktoberfest/Autoschau im Einkaufszentrum Liblar ist eine über Jahre etablierte Veranstaltung, die für sich genommen zahlreiche Besucher/innen anzieht und somit nicht nur einen Annex zum verkaufsoffenen Sonntag bildet. Für die Veranstaltung „Haus und Garten“ liegen mir aus der Vergangenheit keine Erkenntnisse vor. Hier kann ich nicht beurteilen, ob die Veranstaltung für sich genommen mehr Besucher zieht, als der gleichzeitig stattfindende verkaufsoffene Sonntag. Die Veranstaltung Weihnachtsmarkt im Einkaufszentrum Liblar bildet einen Annex zum verkaufsoffenen Sonntag und dürfte daher mit der neuesten Rechtsprechung nicht in Einklang stehen. Insgesamt hat die neueste Rechtsprechung nun durchaus Einfluss auf die Gestaltung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage. Mir ist bekannt, dass auch die übrigen Kommunen des RheinErft-Kreises sich mit diesem Thema beschäftigen und hier die Auswirkungen prüfen. Ich schlage daher folgende neue Fassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vor: Momentaner Stand der Verordnung: §1 Vorgeschlagene neue Fassung der Verordnung: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: a. a. im Stadtteil Gymnich: an Christi Himmelfahrt aus Anlass Gymnicher Ritt, in der Zeit von 12.00 Uhr-17.00 Uhr. im Stadtteil Gymnich: an Christi Himmelfahrt aus Anlass Gymnicher Ritt, in der Zeit von 12.00 Uhr-17.00 Uhr. -3- b. im Stadtteil Lechenich, Innenstadt sowie Betrieb Zunftstraße 7 (= alle Betriebe, die nördlich und westlich des Bonner Rings und somit außerhalb des Gewerbegebietes und des Wirtschaftsparkes liegen): b. am Sonntag, aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, an Fronleichnam, aus Anlass des Bür gerfestes, am Sonntag, aus Anlass des Wein- und Gourmetmarktes am Adventsonntag, aus Anlass des Le chenicher Weihnachtsmarktes, am Sonntag, aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, an Fronleichnam, aus Anlass des Bür gerfestes, am Sonntag, aus Anlass des Wein- und Gourmetmarktes, am Adventsonntag, aus Anlass des Le chenicher Weihnachtsmarktes, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr–18.00 Uhr. jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr–18.00 Uhr. c. im Stadtteil Lechenich, Gewerbegebiet und Wirtschaftspark (= alle Betriebe, die südlich und östlich des Bonner Rings liegen): im Stadtteil Lechenich, Innenstadt (= alle Betriebe, die nördlich und westlich des Bonner Rings und somit außerhalb des Gewerbegebietes und des Wirtschaftsparkes liegen): c. am Sonntag aus Anlass des Festes „Wie Gartenträume wahr werden“, mit Ausnahme Betrieb Zunftstraße 7, am Sonntag, aus Anlass des Feuerwehrfestes der Löschgruppe Lechenich, am Adventsonntag, aus Anlass des Lechenicher Weihnachtsmarktes, im Stadtteil Lechenich, Gewerbegebiet und Wirtschaftspark (= alle Betriebe, die südlich und östlich des Bonner Rings liegen): am Sonntag, aus Anlass des Feuerwehrfestes der Löschgruppe Lechenich, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. d. im Stadtteil Liblar: d. am Sonntag, aus Anlass des Mottos „Haus und Garten“ im Einkaufszentrum Liblar, am Sonntag, aus Anlass des Oktoberfestes/Bauernmarkt und Autoschau im Einkaufszentrum Liblar, am Adventssonntag, aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Einkaufszentrum Liblar, im Stadtteil Liblar: am Sonntag, aus Anlass des Mottos „Haus und Garten“ im Einkaufszentrum Liblar, am Sonntag, aus Anlass des Oktoberfestes/Bauernmarkt und Autoschau im Einkaufszentrum Liblar, jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr. Die Daten der einzelnen Anlässe/verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage für 2017 benenne ich wie folgt: Gymnicher Ritt = 25. 05.2017 „Wie Gartenträume wahr werden“ = 02.04.2017 -4- Bürgerfest = 15.06. 2017 Wein-und Genussmarkt = 10.09.2017 Weihnachtsmarkt Lechenich = 17.12.2017 Feuerwehrfest der Löschgruppe Lechenich = 17.09.2017 Die Immobilien- und Standortgemeinschaft Erftstadtcenter Liblar (ISG) konnte mir die Termine für 2017 noch nicht mitteilen. Sowohl die AHAG, als auch die ISG haben von mir Kopien des Schreibens der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft erhalten. (Erner) -5-