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Allgemeine Vorlage (Finanzierung der mobilen offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Finanzierung der mobilen offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Finanzierung der mobilen offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 23.05.2003 Vorlagen-Nr.: 46/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 04.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Finanzierung der mobilen offenen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Sozialausschusses vom 19.03.2003 wurde seitens der Verwaltung berichtet, dass durch den Kreis Düren die Zuschüsse für die mobile offene Jugendarbeit gekürzt werden sollen, und zwar insbesondere im Bereich der Personalkosten (s. Vorlage 18/2003). Es wurde der Beschluss gefasst, dem Kreis Düren gegenüber deutlich zu machen, dass eine Eigenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau an den Personalkosten in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird. Zwischenzeitlich hat am 10.04.2003 ein weiteres Gespräch mit den Trägern der offenen Jugendeinrichtungen im Kreis Düren stattgefunden, zu dem die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Frau Helga Conzen, eingeladen hatte. Thema dieser Gesprächsrunde war, wie möglicherweise wegbrechende Landeszuschüsse aufgefangen werden können. Derzeit beträgt die Förderhöhe aus Landesmitteln 7.792,10 € je Einrichtung. Dieser Betrag wird sich auf 7.421,05 € je Einrichtung reduzieren, wenn die ausstehende Vereinbarung mit Linnich zum Tragen kommt. Die zurzeit geltenden Vereinbarungen sehen vor, dass eventuelle Kürzungen bei den Landesmitteln durch den Kreis aufgefangen werden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation stellt sich jedoch auch dort die Frage, wie in Zukunft damit umzugehen ist, wenn außer den Projektmitteln, die in diesem Jahr schon nicht gezahlt werden (ca. 23.000 €), noch weitere Fördermittel des Landes wegbrechen sollten. Seitens der Trägervertreter wurde vorgeschlagen, die Personalkosten entgegen der ursprünglichen Absicht doch weiterhin zu 100% zu tragen, um auch in Zukunft die pädagogische Qualität zu sichern. Eventuell wegfallende Landesmittel sollen sich ausschließlich auf die pädagogischen Sachkosten auswirken und von den Trägern sowie vom Kreis je zur Hälfte getragen werden. Vorgeschlagen wurde, die Zuschüsse zu den Sachkosten pauschal zu gewähren, wodurch auch auf beiden Seiten der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Bisher sind die Aufwendungen konkret nachzuweisen und der Kreis erstattet diese zu 50% bis zu einem Höchstbetrag von 5.115 €. Die bisher vereinbarte Laufzeit von 5 Jahren soll beibehalten werden. Am 06.05.2003 fand daraufhin eine weitere Gesprächsrunde statt. Einigkeit bestand darüber, dass die Personalkosten weiterhin zu 100% durch den Kreis getragen werden sollen und nur bei den pädagogischen Sachkosten eine Kürzung erfolgen soll. Es wurde vorgeschlagen, ab 2005 eine Pauschale zu den pädagogischen Sachkosten zu gewähren. Dieses richtet sich nach der Höhe der Landeszuschüsse und der Anzahl der Einrichtungen. Derzeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der an alle Träger gezahlten Zuschüsse ein Betrag von 4.210 €. Sofern eine Pauschallösung zum Tragen kommt sind detaillierte Abrechnungen nicht mehr erforderlich. -2Es wird seitens der Verwaltung als sinnvolle Lösung angesehen, dieser Pauschallösung zuzustimmen. Einsparungen bei den pädagogischen Sachkosten können gegebenenfalls vorgenommen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Spenden oder sonstige Einnahmen nicht mehr den Zuschuss des Kreises verringern, wie dies derzeit der Fall ist. Somit besteht sogar die Möglichkeit, dass bisherige finanzielle Niveau beizubehalten. Sollten geringe Ausgaben anfallen, würde trotzdem die gesamte Pauschale gezahlt. Hierdurch könnten dann sogar die Eigenanteile der Gemeinde Kreuzau und der Pfarrgemeinden reduziert werden. Zu beachten ist allerdings, dass eventuelle Kürzungen der Landesmittel zu 50% auf die Pauschale angerechnet werden und diese sich somit verringert. Das Risiko trägt in Zukunft nicht mehr der Kreis alleine, sondern auch der jeweilige Träger. Die bestehende Vereinbarung der Gemeinde Kreuzau mit dem Landrat des Kreises Düren wurde zum 01.01.2001 abgeschlossen und würde zum 31.12.2005 auslaufen. Spätestens bis zum 30.06.2004 würde daher diese Vereinbarung durch den Kreis Düren im Rahmen einer Änderungskündigung gekündigt mit dem Ziel, eine Pauschalregelung einzuführen. Dies geschieht bis zum 30.06.2003 in all den Fällen, in denen eine Vereinbarung abgeschlossen ist, die zum 31.12.2005 ausläuft. Der Gemeinde Kreuzau wird nun angeboten, der Pauschalregelung bereits zum 01.01.2005 beizutreten, da der überwiegende Teil der übrigen Vereinbarungen ebenfalls zum 31.12.2004 ausläuft. Dies hätte zur Folge, dass mit Abschluss der Änderungsvereinbarung zum 01.01.2005 diese Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und dem Kreis Düren eine erneute Laufzeit von 5 Jahren hätte, also bis zum 31.12.2009. Trotz des Risikos der wegbrechenden Landesmittel wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine Änderungsvereinbarung abzuschließen, zumal damit schon jetzt eine Verlängerung der Laufzeit erreicht werden kann und somit der Personalkostenzuschuss zu 100% gewährleistet ist. Sollte die Pauschale reduziert werden, muss dies bei den pädagogischen Sachkosten eingespart bzw. es müssen andere Einnahmequellen erschlossen werden II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab dem Haushaltsjahr 2005 ist eventuelle mit geringeren Einnahmen aus Zuschüssen zu rechnen, deren Höhe allerdings noch nicht beziffert werden kann. Je nach Höhe der Ausgaben kann sich allerdings auch eine Verbesserung ergeben. III. Beschlussvorschlag: „Die Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der Offenen Jugendarbeit im Kreis Düren vom 19.07.2002/26.07.2002 in der als Anlage beigefügten Form wird zugestimmt. Die Vereinbarung soll zum 01.01.2005 in Kraft treten. Sie hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Sollte die Pauschale zu den pädagogischen Sachkosten von zurzeit 4.210 € reduziert werden, ist dies durch geringere Ausgaben oder Erschließung sonstiger Einnahmequellen auszugleichen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________