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Allgemeine Vorlage (Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 02.06.2003 Vorlagen-Nr.: 23/2003 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 12.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen I. Sach- und Rechtslage: Bereits in der o.a. Sitzungsvorlage vom 26.02.2003 war zu der o.a. Thematik unter Beifügung entsprechender Unterlagen ausführlich berichtet worden. Hierzu hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 03.04.2003 einstimmig beschlossen, sich für die Beibehaltung des Schulstandortes Boich zur Fortführung der dortigen Gereonschule als „Verbundschule“ mit den Förderungssparten Lb und Sb auszusprechen, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Kommunen, die Schüler/-innen in die Gereonschule entsenden, dem Schulverband beitreten oder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung alle anfallenden Kosten, einschließlich der investiven Kosten, gemeinsam tragen. Generell wurde hierbei auch der Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen um die Kommunen Heimbach, Hürtgenwald und Vettweiß zugestimmt. Allerdings hat sich bei diesbezüglichen Gesprächen zwischen den Hauptverwaltungsbeamten sowie weiteren Verwaltungsvertretern gezeigt, dass die genannten Kommunen aus den verschiedensten Gründen dem Schulverband als Verbandsmitglied nicht beitreten wollen, allerdings alle, und dies ist die mir bekannte Zielrichtung auch in den politischen Gremien dieser Kommunen, zumindest den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beabsichtigen. Wie auch im Vorfeld abgestimmt, werden hierbei alle Kosten, die für den Bereich der Gereonschule Boich entstehen, gemeinsam getragen. Im vorliegenden Falle wurden für die Stadt Heimbach sowie die Gemeinde Vettweiß die bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen um diese Kriterien generell erweitert. Für die Gemeinde Hürtgenwald ist eine komplett neue Vereinbarung erstellt und zur Entscheidung vorgelegt worden. Zu erwähnen sei hierbei noch, dass sich demnach die Stadt Heimbach sowie die Gemeinde Vettweiß verpflichten, alle schulpflichtigen lernbehinderten und sprachbehinderten Kinder aus ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet in diese Sonderschule zu schicken; bei der Gemeinde Hürtgenwald wird dies auf die Ortsteile Gey, Straß einschließlich Schafberg und Horm begrenzt. Wichtigste Änderung ist hierbei die Tatsache, dass zukünftig von den Kommunen mit öffentlichrechtlicher Vereinbarung höhere Mietpreise sowie auch ein Nutzungsentgeld für den bereits vorhandenen Gebäudebestand einschließlich der bis zum 31.12.2002 vorgenommenen Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen zu zahlen ist. Daneben die finanzielle Beteiligung an allen, so auch der investiven Kosten, der geplanten Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen an diesem Schulgebäude. Die neu gefassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wurden in den letzten Tagen den Kommunen im Hinblick auf dort noch herbeizuführende Beschlüsse mit einer entsprechenden -2Fristsetzung übersandt. Auf Grund der vorher zu diesem Thema stattgefundenen persönlichen bzw. telefonischen Kontakte ist auch eine Erledigung in diesem Sinne zu erwarten. Unabhängig der sowohl seitens der Gemeinde Kreuzau als auch der Stadt Nideggen als Verbandskommunen bereits vorliegenden grundsätzlichen Beschlüsse zu diesem Thema, ist es im Hinblick auf die jetzt bestehende Zielsetzung trotzdem erforderlich, einen hierauf abgestellten und abschließenden Beschluss zu fassen. Im Übrigen wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen, in der über die öffentlichrechtlichen Vereinbarungen zu beschließen ist, bereits für Donnerstag, den 10.07.2003, terminiert wurde. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Auf Grund der Neuverteilung und Neuberechnung der Kostenbeteiligungen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau, jeweils basierend auf den Ermittlungen im Haushaltsplan, finanzielle Verbesserungen. III. Beschlussvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich damit einverstanden, dass der Schulverband Kreuzau-Nideggen in seiner jetzigen Form bestehen bleibt und die Kommunen, die Schüler/-innen an die Gereonschule entsenden, sich im Rahmen Öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen an allen hierfür entstehenden Kosten beteiligen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________