Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 02.06.2003
Vorlagen-Nr.: 23/2003 1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Zustimmung zur Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits in der o.a. Sitzungsvorlage vom 26.02.2003 war zu der o.a. Thematik unter Beifügung
entsprechender Unterlagen ausführlich berichtet worden.
Hierzu hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 03.04.2003 einstimmig
beschlossen, sich für die Beibehaltung des Schulstandortes Boich zur Fortführung der dortigen
Gereonschule als „Verbundschule“ mit den Förderungssparten Lb und Sb auszusprechen,
allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Kommunen, die Schüler/-innen in die Gereonschule
entsenden, dem Schulverband beitreten oder im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
alle anfallenden Kosten, einschließlich der investiven Kosten, gemeinsam tragen. Generell wurde
hierbei auch der Erweiterung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen um die Kommunen
Heimbach, Hürtgenwald und Vettweiß zugestimmt.
Allerdings hat sich bei diesbezüglichen Gesprächen zwischen den Hauptverwaltungsbeamten
sowie weiteren Verwaltungsvertretern gezeigt, dass die genannten Kommunen aus den
verschiedensten Gründen dem Schulverband als Verbandsmitglied nicht beitreten wollen,
allerdings alle, und dies ist die mir bekannte Zielrichtung auch in den politischen Gremien dieser
Kommunen, zumindest den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beabsichtigen.
Wie auch im Vorfeld abgestimmt, werden hierbei alle Kosten, die für den Bereich der
Gereonschule Boich entstehen, gemeinsam getragen. Im vorliegenden Falle wurden für die Stadt
Heimbach sowie die Gemeinde Vettweiß die bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen um diese Kriterien generell erweitert. Für die Gemeinde Hürtgenwald ist eine
komplett neue Vereinbarung erstellt und zur Entscheidung vorgelegt worden.
Zu erwähnen sei hierbei noch, dass sich demnach die Stadt Heimbach sowie die Gemeinde
Vettweiß verpflichten, alle schulpflichtigen lernbehinderten und sprachbehinderten Kinder aus
ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet in diese Sonderschule zu schicken; bei der Gemeinde
Hürtgenwald wird dies auf die Ortsteile Gey, Straß einschließlich Schafberg und Horm begrenzt.
Wichtigste Änderung ist hierbei die Tatsache, dass zukünftig von den Kommunen mit öffentlichrechtlicher Vereinbarung höhere Mietpreise sowie auch ein Nutzungsentgeld für den bereits
vorhandenen Gebäudebestand einschließlich der bis zum 31.12.2002 vorgenommenen
Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen zu zahlen ist. Daneben die finanzielle Beteiligung an
allen, so auch der investiven Kosten, der geplanten Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen an
diesem Schulgebäude.
Die neu gefassten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wurden in den letzten Tagen den
Kommunen im Hinblick auf dort noch herbeizuführende Beschlüsse mit einer entsprechenden
-2Fristsetzung übersandt. Auf Grund der vorher zu diesem Thema stattgefundenen persönlichen
bzw. telefonischen Kontakte ist auch eine Erledigung in diesem Sinne zu erwarten.
Unabhängig der sowohl seitens der Gemeinde Kreuzau als auch der Stadt Nideggen als
Verbandskommunen bereits vorliegenden grundsätzlichen Beschlüsse zu diesem Thema, ist es im
Hinblick auf die jetzt bestehende Zielsetzung trotzdem erforderlich, einen hierauf abgestellten und
abschließenden Beschluss zu fassen.
Im Übrigen wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die nächste Sitzung der
Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen, in der über die öffentlichrechtlichen Vereinbarungen zu beschließen ist, bereits für Donnerstag, den 10.07.2003, terminiert
wurde.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Auf Grund der Neuverteilung und Neuberechnung der Kostenbeteiligungen ergeben sich für die
Gemeinde Kreuzau, jeweils basierend auf den Ermittlungen im Haushaltsplan, finanzielle
Verbesserungen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich damit einverstanden, dass der Schulverband
Kreuzau-Nideggen in seiner jetzigen Form bestehen bleibt und die Kommunen, die
Schüler/-innen an die Gereonschule entsenden, sich im Rahmen Öffentlich-rechtlicher
Vereinbarungen an allen hierfür entstehenden Kosten beteiligen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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