Daten
Kommune
Jülich
Größe
149 kB
Datum
13.08.2015
Erstellt
03.08.15, 08:14
Aktualisiert
03.08.15, 08:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 29.07.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 320/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
13.08.2015
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Ergebnisse
Anfrage der Jül Fraktion
Geplante Maßnahmen im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie an der Rur zwischen Brücke
Große Rurstraße und Brücke B56
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Die Fragen wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz und dem Wasserverband Eifel Rur beantwortet.
Frage 1.
Die Vortragenden verwiesen auf die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
und gaben dazu ein Datum an, bis zu welcher Zeit dies umgesetzt werden müsse. Inwieweit ist diese Vorgabe verbindlich, oder gibt es auch Ausnahmeregelungen.
Antwort: Bei der EG-WRRL handelt es sich um die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie – WRRL). Deren
wesentliches Ziel ist die Wiederherstellung des guten ökologischen und chemischen Zustandes der
Gewässer in Europa.
Auf der Basis der EG WRRL legt das deutsche Wasserrecht fest, dass die Gewässer und das
Grundwasser in den „guten Zustand“ versetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen müssen bis
2021 umgesetzt sein, damit bis 2027 der gute ökologische Zustand erreicht werden kann.
Können die Ziele nicht erreicht werden, müssen der EU dazu plausible Erklärungen gemeldet werden.
Verweis auf die Internetseite des Ministeriums: Rur - Flussgebiete NRW
Frage 2.
Welche konkreten Maßnahmen am besagten Rurabschnitt, die zur Umsetzung vorgestellt wurden, werden aus der benannten WRRL abgeleitet? Hier bitten wir um Hinweise, bzw. Zitate, aus denen die vorgeschlagenen Maßnahmen sich begründen lassen.
Antwort: Es können folgende Maßnahmen der EG WRRL umgesetzt werden:
Totholz belassen / einbringen
Aufweiten des Gerinnes in geringem Umfang
Erhalt / Entwicklung naturnaher Auengebüsche und Auewälder
Anlage / Ausweitung / Entwicklung eines Uferstreifens
siehe auch 3.
und den Erläuterungsbericht des Büros LANDSCHAFT!
Frage 3.
Welche in der WRRL aufgeführten Ziele sind in der beschriebenen Umsetzungsmaßnahme an der Rur berücksichtigt? Auch hier bitten wir um Zitate, bzw. genaue Angaben der Fundstellen.
Antwort: In Anlehnung an den Umsetzungsfahrplan der WRRL soll die Strukturvielfalt und die
Dynamik der Rur in diesem Abschnitt erhöht werden, um die Lebensraumqualität im Wasser und an
Land zu verbessern, Die Entwicklung eines natürlichen Auenwaldes soll gefördert werden. Der Anteil an Totholz in der Aue soll erhöht werden.
Maßnahmen aus dem Umsetzungsfahrplan zu TS 14:
Totholz belassen / einbringen
Aufweiten des Gerinnes
Erhalt / Entwicklung naturnaher Auengebüsche / Auewälder
Anlage / Ausweitung / Entwicklung eines Uferstreifens
Rückbau / Umbau eines Querbauwerks
Verweis auf die Darstellungen der Maßnahmen aus den Umsetzungsfahrplänen; hier MR2 (Mittlere
Rur 2), Blatt 29, Endfassung
und die Internetseite des Ministeriums Rur – Flussgebiete NRW sowie den Erläuterungsbericht des
Büros LANDSCHAFT!
Frage 4:
Wer nimmt bisher die Kontrolle der Verkehrssicherheit der Pappeln und weiteren
Bäume im besagten Rurabschnitt (Rur zwischen Brücke Gr. Rurstr. Und Brücke B56)
vor?
Sitzungsvorlage 320/2015
Seite 2
Antwort: Verkehrssicherungspflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer. Er kann sich jedoch bei
mangelnder Sachkunde eines Gutachters bedienen. Als Betreuungsförster der Stadt Jülich ist dieses
Aufgabenspektrum nicht Bestandteil des Beförsterungsvertrages. Dennoch habe ich mir den fraglichen Bestand angesehen und komme bei der Anlegung der im Staatswald des Landes NRW verbindlichen „Betriebsanweisung zur Regulierung der Durchführung der Verkehrssicherung vom
30.06.2014“ zu folgendem Ergebnis:
1. Bei den drei Pappelreihen entlang der Rur zwischen der Brücke Große Rurstraße und der
Brücke B56 handelt es sich um Wald im Sinne des Gesetzes, für den ich als betreuender
Förster in der Bewirtschaftung zuständig bin. Bei den Pappeln handelt es sich um 50 bis
60 Jahre alte Bäume, die in diesem Alter erfahrungsgemäß physiologisch ihr Lebensende
erreichen. Sie neigen dazu von innen hohl zu werden und dementsprechend an Standfestigkeit zu verlieren. Des Weiteren deuten verschiedene Symptome darauf hin, dass sich
die Pappeln bereits in der Zerfallsphase befinden. Hinzu kommen noch verschiedene
Schadbilder wie z.B. Trockenäste, Pilzkonsolen, bereits abgestorbene Pappeln, Biberschäden und Spießwuchs. Aus diesem Grund habe ich der Stadt Jülich empfohlen, den
betroffenen Pappelbestand (dreireihig) zu entnehmen, so dass lediglich der Unter- und
Zwischenstand aus Bergahorn, Weiden, Erlen und Kirschen erhalten bleibt.
2. Bei der Kastanienallee handelt es sich nicht um Wald im Sinne des Gesetzes und fällt
nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Dennoch weise ich darauf hin, dass bei der Entnahme der in Hauptwindrichtung vorgelagerten Pappelreihen, die bislang im Windschatten stehende Kastanienallee einer bis dahin nicht gegebenen Windbelastung ausgesetzt
wird. Folge könnte das Umbrechen bzw. Werfen dieser ebenfalls bereits durch biotische
Schädlinge (Miniermotte, Pseudomonas-Bakterium und verschiedene holzzerstörende
Pilze) geschwächten Kastanien sein. Die dahinter liegenden Gebäude könnten dadurch
Schaden nehmen
Frage 5:
Wieviel und welche Bäume sind daraus abgeleitet nicht mehr verkehrssicher. Hier
bitten wir um konkrete Angaben, bzw. Verzeichnisse.
Antwort: Die Anlage von Verzeichnissen und eine einzelbaumweise Begutachtung durch den Re
vierförster sind nicht leistbar und können nur Gegenstand eines Gutachtens eines Sachverständigen
sein.
Frage 6:
Wer nimmt bisher die Kontrolle der Verkehrssicherheit der Kastanien auf dem Rurdamm – also auch im besagten Abschnitt (Rur zwischen Brücke Gr. Rurstr. und Brücke B56) vor?
Antwort: Aufgrund des stark frequentierten Ruruferradweges, und den daraus resultierenden hohen
Erwartungen an die Verkehrssicherheit, übernimmt der Bauhof der Stadt Jülich im Auftrag des
Immobilienmanagment auf dieser städt. Forstfläche die Baumkontrollen im Rahmen der FLL
Richtlinien.
Sitzungsvorlage 320/2015
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Frage 7:
Wie viele und welche Bäume sind daraus abgeleitet im betroffenen Rurabschnitt
nicht mehr verkehrssicher ? Hier bitten wir um konkrete Angaben, bzw. Verzeichnisse.
Antwort: Zum heutigen Zeitpunkt können alle 180 Bäume auf dem Teilstück zwischen Großer
Rurstraße und Kirmesplatz An der Vogelstange, als verkehrssicher eingestuft werden.
Routinemäßige Kontrollen nach FLL und Pflegemaßnahmen nach ZTV Baumpflege müssen weiter
nach Möglichkeiten der Stadt Jülich durchgeführt werden.
Frage 8:
Ist es richtig, dass Pappelwald ebenso als Waldfläche anzusehen ist wie Auenwald?
a.)Wenn ja- können dann Ersatzpflanzungen auch durch Pappelpflanzungen
vorgenommen werden?
b.) Wenn nein – bitten wir um entsprechende Erläuterung und Begründung.
Antwort: Pappelwald ist ebenso Waldfläche wie Auenwald, leider gehört die Hybridpappel in
NRW nicht zu den Auewaldbaumarten. Die einzige Pappelart die ein typisches Auenwaldgehölz
darstellt ist die Schwarzpappel, die in diesem Fall jedoch nicht geeignet ist, da sie noch mehr zu
Astabbrüchen neigt als andere Pappeln. Eine Pflanzung dieser Baumart empfiehlt sich also nur dort,
wo von ihr keine Gefahr ausgehen kann. Des Weiteren spricht der Landschaftsplan Ruraue davon,
Stieleichen-Hainbuchenwälder der Hartholzaue in diesen Bereichen zu fördern. Dies hat den Vorteil, dass damit langlebige Baumarten (> 140 Jahre Lebensdauer) die bisherige kurzlebige Pappel
ersetzt. Damit wird die gewohnte, linienhafte und die Rur begleitende Baumvegetation wesentlich
langfristiger gesichert. Das bekannte Landschaftsbild wird dadurch wieder entstehen; es wird lediglich mehr Zeit für das Heranwachsen eines dann stabileren und standorttypischen Waldes benötigt.
Frage 9.
Auf welche Weise wird das vorgestellte Konzept des WVER die Bildung von Neophyten, z. B. des Riesen-Bärenklaus, verhindern? Bekanntlich bilden sich im gesamten Rurverlauf solche Neophyten, gerade in den Zonen, die nicht bewaldet oder beweidet sind, was unserem Verständnis nach Folge der Maßnahme – zumindest für eine Übergangszeit – sein wird.
Antwort: Es wird für die zukünftige Unterhaltung dieses Rurabschnittes ein Pfleg- und Entwicklungsplan , der mit der Bezirksregierung abgestimmt wird, erarbeitet. Darin wird die Besiedlung
durch Neophyten berücksichtigt.
Da durch die Maßnahme keine großer Flächen mit Rohböden entstehen, ist nicht mit einer außergewöhnlichen Ansiedelung mit Neophyten zu rechnen.
Sitzungsvorlage 320/2015
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Frage 10 a, b und c) Wer trägt die Kosten? Gibt es Zuschüsse, etwas aus Landes- und EUProgrammen und wie hoch sind diese? (ohne Kastanien)
Antwort: Die Bezirksregierung Köln fördert die Maßnahme (Planung und Umsetzung) zu 80%. Die
verbleibenden Kosten (20%) werden über die Beitragsgruppe der Unteren Rur finanziert.
siehe Niederschrift der Sitzung der Stadt Jülich vom 1.6.2015
Frage 10 d) Wie hoch ist der Kostenanteil der Stadt Jülich.
Antwort: Die Kosten für laufende Pflegearbeiten werden im Rahmen der laufen Bauhofbetriebskosten abgedeckt.
Frage 10 e) Sind in den Maßnahmen Kosten für die Abholzung der Kastanien mit eingeschlossen?
i. Wenn ja - wie hoch ist der Kostenanteil?
ii. Wenn nein, - wer trägt diese Kosten und in welcher Höhe fallen diese an?
Antwort: In der Massnahme des WVER sind diese Kosten nicht enthalten, diese Kosten verbleiben
bei der Stadt Jülich. Diese Kosten werden auf rund 50.000 € geschätzt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 320/2015
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