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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
26.10.16, 15:02
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung-) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 380/2016 Az.: - 81 - Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 02.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.09.2016 vorberatend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt –Betriebszweig Wasserversorgung- wird im Erfolgsplan mit einem Gesamtertrag und einem Gesamtaufwand und im Vermögensplan – Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. 2. Die Stadtwerke werden ermächtigt, Darlehen bis zur Höhe 4.457.000,00 € 4.242.000,00 € 2.259.400,00 € 1.530.000,00 € von aufzunehmen. 3. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe 1.000.000 € von aufzunehmen. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgungfür das Geschäftsjahr 2016 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Darlehensaufnahme ist zur teilweisen Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Der Wirtschaftsplan 2017 ist im Wesentlichen nach den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2015 ausgerichtet. Bedeutende Abweichungen ergeben sich lediglich bei den seinerzeit einmalig veranschlagten Pensionsrückstellungen. Im Jahr 2012 erfolgte eine Umstellung der Tarife der Wasserversorgung. Diese ist so erfolgt, dass keine Mehrerlöse für das Unternehmen erwirtschaftet wurden, sondern lediglich eine Umverteilung der Einnahmen zwischen fixen und variablen Kosten daraus resultierte. Der Wasserpreis ist seinerzeit exakt um den Betrag gesenkt worden, um den der monatliche Grundpreis erhöht wurde. Der Wirtschaftsplan 2017 sieht auf der Ertragsseite zunächst einen höheren Umsatzerlös aus einer Grundpreisanhebung vor. Es bestünde zudem die Möglichkeit, diesen Mehrerlös über eine Anhebung des Wasserpreises zu erwirtschaften. Ausweislich der Ergebnisse der Jahresabschlüsse 14/15 wäre ein ordentlicher Betrieb der Wasserversorgung auch in 2017 grundsätzlich ohne Preiserhöhung möglich. Es bedarf allerdings der Mehreinnahmen um eine Konzessionsabgabe an den Haushalt abführen zu können bzw. eine adäquate Kapitalverstärkung für die Bäder zu erwirtschaften. Es hat sich gemeinhin in der Praxis durchgesetzt, durch die Erfassung und Auswertung von Netzinformationen Strategien für die Netzertüchtigung bzw. Erneuerungen abzuleiten. Nur unter Einbeziehung der Kenngrößen aus Störungen, Vermögenswerten und deren exakte Zuordnung ist es möglich, die Wasserversorgung effektiv und damit effizient zu gestalten. Dass sich mit der konsequenten Anwendung dieser Praxis nicht nur Wasserverluste reduzieren, sondern auch viele andere Kosten einsparen lassen, zeigen die Ergebnisse des Unternehmens. Jeder durch eine geplante Sanierung vermiedene Rohrbruch spart nicht nur Kosten, sondern erhöht ebenfalls die Kundenzufriedenheit Wie bereits zum Wirtschaftsplan 2013 angekündigt, hat die Betriebsleitung damit begonnen das Transportleitungssystem sukzessive zu ertüchtigen. Die Auswirkungen eines Ausfalls dieser strategisch bedeutenden Anlagen sind bekannt und bedürfen daher der verstärkten Investition in den Unterhalt. Aufgrund eines Personalengpasses konnte diese Ertüchtigung bisher nicht wie geplant -2- im Jahr 2015 fortgeführt werden. Gleichwohl ist diese zwingend erforderlich und für 2017 fest eingeplant. Eine kurzfristige Unterbrechung der Versorgung wird gemeinhin vom Kunden als notwendig akzeptiert. Kommt es jedoch zu einem länger andauernden Ausfall, wird sehr schnell die Frage nach der erfolgten Unterhaltungsintensität gestellt. Die Stadtwerke haben eine ausgesprochen hohe Kundenzufriedenheit, weil sie trotz günstiger Preise mögliche Schwachstellen im Netz schnellstmöglich beseitigen und damit die Versorgungsunterbrechungen minimieren. Die zurückliegenden Arbeiten am Transportleitungsnetz haben wichtige Erkenntnisse für den Fall einer Havarie gebracht. So ist das THW für die Wasserversorgung ein Partner, der über die erforderliche Ausrüstung zur wirksamen Hilfe verfügt. Dies zudem noch recht zeitnah. Die Betriebsleitung hat an anderer Stelle bereits auf die Problematik hingewiesen, dass qualifiziertes Personal aufgrund verschiedenster Ursachen nur schwer zu bekommen ist. Daher ist bereits vor Jahren der konsequente Weg eingeschlagen worden, eigene Monteure auszubilden. Insbesondere die Berufe mit vorwiegend körperlicher Arbeit sind aktuell eher unpopulär, so dass eine sorgfältige Ausbildung im eigenen Haus dem beschränkten Angebot auf dem freien Arbeitsmarkt vorzuziehen ist. Im Jahr 2015 wurden drei Ausbildungsverträge geschlossen. Im Jahr 2016 wurde die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze verzichtet. Die Ausbildung von Jugendlichen stellt sich zunehmend als sehr zeitaufwendig heraus. Dies nicht zuletzt dadurch, dass es neben den persönlichen Voraussetzungen (auch die schulischen Leistungen) an motivierten bzw. „willigen“ Bewerbern und Bewerberinnen mangelt. Aktuell sind fünf Auszubildende bei den Stadtwerken beschäftigt. Es bleibt dabei abzuwarten, ob wenigstens einer der Auszubildenden sich für eine spätere Festanstellung qualifiziert. Zudem darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass ein Auszubildender das Personalbudget mit nahezu 20.000 Euro jährlich belastet. Die Rentenkasse hat im Jahr 2016 die Praxis der Zählerstandserfassung gerügt. Demnach können die Zählerableser/innen künftig nicht mehr als selbständige „Unternehmer“ diese Tätigkeit auf Rechnungsbasis erbringen, sondern müssen sozialversicherungspflichtig geringfügig beschäftigt werden. Hierdurch entsteht ein Aufwand, der heutigen Gepflogenheiten nicht mehr gerecht wird. Die Stadtwerke werden daher im Jahr 2016/2017 erstmals auf das sogenannte Selbsterhebungsverfahren umstellen. Dabei erhalten Kund/inn/en separate Anschreiben mit beigefügter Zählererfassungskarte bzw. Antwortkarte. Zudem besteht die Möglichkeit, den Zählerstand direkt via Internet in das System der Stadtwerke einzutragen oder per Mail bzw. Fax zu übermitteln. Das Abrechnungsprogramm der Firma Rehling bietet den entsprechenden Service bereits an und es ist lediglich mit geringen Kosten für die Anpassung von Logo etc. zu rechnen. Der Stellenplan 2016 sieht -wie auch der Plan 2015- für den Fall, dass sich ehemalige Auszubildende zur Übernahme anbieten, die Schaffung von 2 neuen Stellen in der Rohrnetzabteilung vor. Die Prognose der künftigen Aufwandspositionen beruht auf den Werten aus der Buchhaltung des laufenden Jahres sowie den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2015. Weitergehende Aufschlüsselungen zu den Aufwandspositionen 2017 ergeben sich aus den Veranschlagungen im Erfolgsplan sowie den diesbezüglichen Erläuterungen im Anhang. Nachdem die Erkenntnisse über die Störungsanfälligkeit, Baujahre, Vermögenswerte etc. über die Versorgungsleitungen geordnet und in eine Datenbank eingebunden wurden, gibt die Investitionsübersicht bis 2023 darüber Aufschluss, wo schwerpunktmäßig in den kommenden Jahren saniert werden muss. Es wird damit deutlich, dass die Netzerneuerung ein kontinuierlicher Prozess ist, den es beizubehalten gilt. Es wird dabei nicht zu vermeiden sein, in den weitern Erfordernissen (Kombination mit Kanal- oder Straßenbaumaßnahmen) flexibel zu sein, aber ohne ein vernünftiges Konzept, würde auch dafür die Basis fehlen. Im Erfolgsplan wurden Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Deckung eventueller Planungskosten zur Standortverlagerung eingestellt. Diese sollen im Bedarfsfall zur Deckung eventueller grundstücksbezogener Untersuchungen dienen- Je nach Standort sind Voruntersuchungen (Bodenverhältnisse für Gründung Installation besonderer energetischer Bauteile usw.) erforderlich. Der Ver-3- mögensplan sieht einen Ansatz von 500.000 Euro zum Erwerb eines Grundstückes vor. Dies jedoch nur insoweit, wie der Kaufpreis nicht durch den Verkauf des derzeitigen Areals der Stadtwerke gedeckt ist. Ansonsten stehen die Investitionen in Anlagenerhalt in einem vernünftigen Verhältnis zur Anlagenerweiterung und orientieren sich an den Vorjahreswerten. Anlagen: Anlage 1- Erläuterungsbericht WPL 2016 Wasserversorgung Anlage 2- Zahlen zum WPL 2016 Wasserversorgung Anlage 3 – Stellenplan 2016 In Vertretung (Hallstein) -4-