Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
56/2002
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-I 7BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 06. 2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.06.2003
24.06.2003
09.07.2003
TOP: Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“,
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 die Verwaltung beauftragt,
zunächst im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine Befragung durchzuführen, ob und inwieweit
seitens der Grundstückseigentümer Interesse an einer inneren Erschließung der Grundstücke
besteht.
Nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung wurde die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer
Bürgerversammlung am 18. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau durchgeführt. Hieran haben
erfreulicherweise zahlreiche Grundstückseigentümer teilgenommen. Das Ergebnis wollen Sie bitte
der beigefügten Niederschrift entnehmen. Außerdem liegen drei schriftliche Eingaben vor, die
ebenfalls in Ablichtung beigefügt sind. Darüber hinaus hat sich der Eigentümer der Parzelle Nr.
112 (Maubacher Straße 99), der auswärts wohnt und keine Kenntnis von der Bürgerbeteiligung
hatte, fernmündlich gemeldet und Interesse an einer inneren Bebauung bekundet.
Aufgrund der Bürgerbeteiligung ist die überwiegende Mehrzahl der
Grundstückseigentümer der Auffassung, auf eine innere Erschließung zu verzichten.
betroffenen
Wie Ihnen jedoch bekannt, liegen für den Gesamtbereich drei positive Bauvoranfragen für eine
rückwärtige Bebauung vor, und zwar im Bereich der Parzellen 238 (hinter Maubacher Straße
95/97) für die Parzelle 486 (hinter dem Haus Rosenweg 7) und für die Parzelle 252 (hinter dem
Wohnhaus Kelterstraße 108). Darüber hinaus hat der Eigentümer der Parzelle 105 (Kelterstraße
98) nach wie vor Interesse an einer inneren Erschließung seines Grundstückes bekundet.
Vor dem Hintergrund des sehr eindeutigen Bürgerwillens sollte auf jeden Fall auf eine generelle
innere Erschließung verzichtet werden. Ob und inwieweit die vorliegenden positiven
Bauvoranfragen weiter Bestandsschutz genießen, ist abhängig von einem anhängigen
verwaltungsgerichtlichen Verfahren bezüglich der geplanten Bebauung im Bereich der Parzelle
238. Sofern das Verwaltungsgericht hier zu einer anderslautenden Auffassung kommt, wären auch
die Bauvoranfragen für die Parzellen Nrn. 486 und 252 in Frage gestellt. Völlig losgelöst hiervon ist
aufgrund der Grundstücksgröße zu überlegen, ob eine innere Erschließung der Parzelle 105
gewollt ist.
Da man hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten kann, wird seitens der Verwaltung
auf einen konkreten Beschlussvorschlag verzichtet. Denkbar wäre allerdings eine abschließende
-2Entscheidung solange zurückzustellen, bis das anhängige Verwaltungsstreitverfahren hinsichtlich
der Parzelle 238 entschieden ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Wie bisher III. Beschlussvorschlag:
Wie bereits erwähnt, wird auf einen Beschlussvorschlag verzichtet.
Dieser sollte gegebenenfalls in der Sitzung gemeinsam erarbeitet werden.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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