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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", 
hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich "Fränzches Garten", 
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 56/2002 Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-I 7BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 06. 2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.06.2003 24.06.2003 09.07.2003 TOP: Bebauungsplan Nr. I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“, hier: Ergebnis der Bürgerbeteiligung I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10. 12. 2002 die Verwaltung beauftragt, zunächst im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine Befragung durchzuführen, ob und inwieweit seitens der Grundstückseigentümer Interesse an einer inneren Erschließung der Grundstücke besteht. Nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung wurde die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18. 02. 2003 im Rathaus Kreuzau durchgeführt. Hieran haben erfreulicherweise zahlreiche Grundstückseigentümer teilgenommen. Das Ergebnis wollen Sie bitte der beigefügten Niederschrift entnehmen. Außerdem liegen drei schriftliche Eingaben vor, die ebenfalls in Ablichtung beigefügt sind. Darüber hinaus hat sich der Eigentümer der Parzelle Nr. 112 (Maubacher Straße 99), der auswärts wohnt und keine Kenntnis von der Bürgerbeteiligung hatte, fernmündlich gemeldet und Interesse an einer inneren Bebauung bekundet. Aufgrund der Bürgerbeteiligung ist die überwiegende Mehrzahl der Grundstückseigentümer der Auffassung, auf eine innere Erschließung zu verzichten. betroffenen Wie Ihnen jedoch bekannt, liegen für den Gesamtbereich drei positive Bauvoranfragen für eine rückwärtige Bebauung vor, und zwar im Bereich der Parzellen 238 (hinter Maubacher Straße 95/97) für die Parzelle 486 (hinter dem Haus Rosenweg 7) und für die Parzelle 252 (hinter dem Wohnhaus Kelterstraße 108). Darüber hinaus hat der Eigentümer der Parzelle 105 (Kelterstraße 98) nach wie vor Interesse an einer inneren Erschließung seines Grundstückes bekundet. Vor dem Hintergrund des sehr eindeutigen Bürgerwillens sollte auf jeden Fall auf eine generelle innere Erschließung verzichtet werden. Ob und inwieweit die vorliegenden positiven Bauvoranfragen weiter Bestandsschutz genießen, ist abhängig von einem anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren bezüglich der geplanten Bebauung im Bereich der Parzelle 238. Sofern das Verwaltungsgericht hier zu einer anderslautenden Auffassung kommt, wären auch die Bauvoranfragen für die Parzellen Nrn. 486 und 252 in Frage gestellt. Völlig losgelöst hiervon ist aufgrund der Grundstücksgröße zu überlegen, ob eine innere Erschließung der Parzelle 105 gewollt ist. Da man hierzu sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten kann, wird seitens der Verwaltung auf einen konkreten Beschlussvorschlag verzichtet. Denkbar wäre allerdings eine abschließende -2Entscheidung solange zurückzustellen, bis das anhängige Verwaltungsstreitverfahren hinsichtlich der Parzelle 238 entschieden ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Wie bisher III. Beschlussvorschlag: Wie bereits erwähnt, wird auf einen Beschlussvorschlag verzichtet. Dieser sollte gegebenenfalls in der Sitzung gemeinsam erarbeitet werden. Der Bürgermeister i.V. - Stolz -Anlagen- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________