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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
151 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01

Inhalt der Datei

Anlage 1 Vorlage 380/2016 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig Rohrnetzabteilung- I. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).  Der Wirtschaftsplan 2017 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses 2015 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen, dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind. Dominierte im Wirtschaftsplan 2012 noch der Einfluss der erstmaligen Bildung der Pensionsrückstellung das Jahresergebnis, so beschränkt sich dieser Wert nun auf die jährliche Kostengröße. Die weiteren Aufwandspositionen werden sich im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungen erhöhen und sind entsprechend in Ansatz gebracht worden. Die Jahresabschlüsse der zurückliegenden Wirtschaftsjahre haben gezeigt, dass die Möglichkeiten zu weiteren Kosteneinsparungen –soll dies nicht zu Lasten des Netzes und damit der Versorgungssicherheit gehen- nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb hat sich personell und auch von den Betriebsabläufen insoweit optimiert, dass bereits eine geringe Verschlechterung der Einnahmesituation nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren ist. Nachdem im Jahr 2012 die Tarife der Wasserversorgung eine Anpassung dahingehend erfahren haben, dass der monatliche Grundpreis stärker als bis dato die Fixkosten der Wasserversorgung decken sollte, haben sich die entsprechenden Umsatzerlöse eingestellt. Leider hat die deutliche Preissenkung beim Wasserpreis nicht dazu geführt, den allenthalben spürbaren Absatzrückgang zu bremsen. Er hat sich jedoch deutlich verlangsamt und pendelt sich offensichtlich bei einem Wert von rd. 1,85 Mio Kubikmeter ein. Dies wird zumindest die Größe sein, die bei künftigen Kalkulationen zugrunde zu legen sein wird. Ausweislich der Zahlen des Jahresabschlusses 2015 ist es nicht möglich, durch den Umsatz die Kosten des Unternehmens soweit zu decken, dass der Mindesthandelsbilanzgewinn und die an die Stadt abzuführende Konzessionsabgabe erwirtschaftet wird. In Abstimmung mit dem Kämmerer und der Betriebsleitung wird in einer separaten Vorlage eine Preisanpassung vorgeschlagen. Der diesbezügliche Mehrerlös ist im WPL 2017 zunächst in den Grundpreis eingeflossen. Der Zwang bzw. die Erfordernis zur 24´stündigen Lieferbereitschaft führt schlicht dazu, dass, unbeschadet des tatsächlichen Frischwasserabsatzes, z.B. Kosten für Personal, Zinsen, Abschreibung usw. anfallen,. Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. 1 Anlage 1 Vorlage 380/2016 II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005 rückläufig bzw. stagnierend. (Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 – 2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro, Jahr 2009 2.125.698,30 Euro, Jahr 2010 –nach Tariferhöhung 2.333.807,45, Jahr 2011- 2.330.071 Euro, Jahr 2012 – nach Tarifumstellung 1.907.651 Euro, Jahr 2013 1.973.704,14 Euro, Jahr 2014 1.922.372,46 Euro, Jahr 2015 1.932.689,73 Euro) Die Zahlen des Jahres 2015 sowie die bisherigen Absatzmengen im Jahr 2016 zeigen dabei die Eingangs bereits beschriebene Stagnation des Absatzes. Während aktuell die sehr hohen Temperaturen einen deutlich gestiegenen Absatz erwarten lassen, ist dieser dennoch keine verlässliche Kalkulationsgröße. Nach wie vor führt der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu, dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 -stündige Lieferbereitschaft sichergestellt werden muss. Insofern ist es auch gerechtfertigt, eine eventuelle Preiserhöhung gerade in der Fixkostenumlage vorzunehmen. Eine reine Erhöhung des Wasserpreis würde zwangsläufig wieder Anreiz zum Sparen von Frischwasser geben, welcher infolge des damit einhergehenden Absatzrückganges die gewünschten Mehrerlöse kompensieren würde. Dieser würde sich zudem noch auf den Umsatz beim Abwasser auswirken, so dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine Erhöhung des Grundpreises zu bevorzugen ist. Ein Rohrbruch ist aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie zu reparieren. Je früher dieser erkannt wird, umso positiver wirkt sich die Reparatur auf die v.g. Zusammenhänge aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz, „Vorbeugen ist besser als heilen“. Der Wirtschaftsplan trägt mit den jeweiligen Ansätzen für Unterhaltung und Erneuerung dem „Vorbeugeprinzip“ Rechnung. Bei der Entnahme der Baukostenzuschüsse handelt es sich um die planmäßige 3prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die aktivierten Eigenleistungen ein. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 2 Anlage 1 Vorlage 380/2016 4. Materialaufwand Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand auf Vorjahresniveau, lediglich die Kosten für die Unterhaltung der Hausanschlüsse wurden aufgrund der Vorjahreserfahrungen angepasst. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Reparaturen von Rohrbrüchen), und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahres 2015 bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang natürlich auch auf die Beschaffungsmenge und mithin auf die hieraus resultierenden Beschaffungskosten auswirkt. Die Betriebsleitung hat in einer der letzten Vorlagen darauf hingewiesen, dass der Vertrag mit dem RWE –der sogenannte Ersatzwasserliefervertrag- eine Modifizierung erhalten wird. Der nunmehr über 40 Jahre alte Vertrag knüpft dabei die Einkaufspreise an die Verkaufspreise der Stadtwerke und seitens des RWE wird eine entsprechende Änderung verlangt. In einem ersten Schritt haben die Stadtwerke einer Preiserhöhung bei den Einkaufspreisen –in Abhängigkeit vom Ausgang der Vertragsverhandlungen- nicht widersprochen. Das der geänderte Vertrag jedoch zu einem Preisanstieg bei den Bezugskosten führen wird, dürfte allenthalben unstrittig sein. Preissteigerungen beim Wassereinkauf vom Zulieferer RWW sind dabei an die im Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Mit Blick auf den Einkaufspreis 2012 ist beim Einkauf bis dato eine Preissteigerung in der Größenordnung von rd. 9 Cent je Kubikmeter zu verzeichnen. Alleine dieser Mehraufwand macht unter dem Strich einen Erlösrückgang von rd. 130.000 Euro aus. Dass eine ordnungsgemäße Wasserversorgung überhaupt nur dann funktioniert, wenn das diesbezügliche Verteilernetz in einem guten Zustand ist, ist gemeinhin bekannt. Die Betriebsleitung hat daher schon seit Jahren die sukzessive Ertüchtigung des Netzes im Blick. Die punktuelle und aus Gründen des „Notfallcharakters“ unstrukturierte Reparatur von Schadensfällen gerät zunehmend zur Ausnahme. Dieses langfristige Denken hat bei den Aufwandspositionen schon deutliche Erfolge gezeigt. So konnten nicht nur die Wasserverluste auf einen hervorragenden Wert gesenkt, sondern auch die allgemeinen Kosten reduziert werden. Eine geplante und den Maßgaben des Wettbewerbs unterzogene Sanierungsmaßnahme ist naturgemäß billiger, als die unter Zeitdruck erfolgte Reparatur eines Wasserrohrbruchs. Die ausgesprochen gut gefüllte „Informationsdatenbank“ über Störungen im Netz machen derartige Planungen und die Ableitung von Sanierungsstrategien möglich. Der eingeschlagene Weg der Informationsbeschaffung über stimmige Bestandspläne, vernünftige Kenntnisse über die Hydraulik bis hin zur „wirklichkeitsnahen“ Zuordnung von Vermögenswerten, zeigen somit wirtschaftlich erfreuliche Folgen. Angenehmer Nebeneffekt ist zudem, dass die Mitarbeiter seltener zu Rohrbrüchen ausrücken müssen, was wiederum seinen Niederschlag in Einsparungen bei den Personalkosten findet. 3 Anlage 1 Vorlage 380/2016 5. Personalaufwand Es ist gemeinhin bekannt, dass die Betriebsleitung durch eine vorausschauende Personalpolitik einem möglichen Personalengpass infolge altersbedingtem Ausscheiden langjähriger Mitarbeiter zu begegnen versucht. Dabei ist maßgebliches Augenmerk auf die Ausbildung von Nachwuchskräften und innerbetriebliche Fortbildung gelegt worden. Leider erschöpft sich das Festhalten an diesem Weg darin, dass einfach kaum geeignete und besonders ausbildungswillige Lehrlinge zu bekommen sind. Die Betriebsleitung wird daher erstmals im Jahr 2016 keine neuen Auszubildende einstellen. Vielleicht lässt sich in den kommenden Jahren durch die zunehmende Integration von Flüchtlingen der bedauerliche Trend auf dem Arbeitsmarkt umkehren. Aktuell werden bei den Stadtwerken fünf Männer zu Rohrnetzbauern ausgebildet. Je nach Arbeitsanfall und Erfolg der Rohrnetzabteilung insgesamt, wird über befristete Anstellungen ehemaliger Auszubildender dem altersbedingten Ausscheiden älterer Mitarbeiter entgegen gewirkt. 6. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin kann nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und Investition gehalten werden kann. Dies setzt jedoch eine sukzessive Erhöhung des Wasserpreises voraus. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegt über die Jahre sehr starken Schwankungen. Dies ist jedoch nicht den eigentlichen Aufwendungen aus der Verwaltung etc. geschuldet, sondern der hierunter in Ansatz zu bringenden Konzessionsabgabe. Diese beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse, und für deren Ausschüttung ist ein Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro zu erwirtschaften. Durch die Voraussetzung der Mindestgewinnerwirtschaftung ist es in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Kürzungen der KA gekommen, die aber über Gewinne der Folgejahre ausgeglichen werden können. Nachdem im Jahr 2014/2015 keine Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden konnte, wird sich diese im Jahr 2017 (aufgrund der Preisanpassung) voraussichtlich in der Größenordnung von 300.000,- Euro bewegen. Auch hierbei handelt es sich um eine gekürzte Konzessionsabgabe. Ungekürzt würde sich diese bei den angestrebten Umsatzerlösen auf rd. 450.000 Euro belaufen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. Es ist vorgesehen, mittelfristig den Standort der Stadtwerke zu verlagern. Für eine diesbezügliche erste Planung (Standortanalyse, Gebäudekonzept, etc.) ist ein Ansatz von 60.000 Euro gebildet worden. 4 Anlage 1 Vorlage 380/2016 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2017 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2017 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Am Anfang des Jahres steht ein Darlehen zur Umschuldung an. Vermögensplanung III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Baukostenzuschüsse Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund entbehrlich, speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen, und im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert. 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. 3. Kreditaufnahme Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro vorgesehen. 4. Jahresüberschuss Im Bereich der Wasserversorgung wird im Jahr 2017 mit einem Jahresüberschuss von 215.000 Euro gerechnet. Dieser entspricht dem zu erwirtschaftenden Mindesthandelsbilanzgewinn, welcher wiederum die Höhe der zur Ausschüttung kommenden Konzessionsabgabe bestimmt. IV. Vermögensplan - Ausgaben 5 Anlage 1 Vorlage 380/2016 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt, und evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, in denen Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2017 – wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen sollen mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die „ortsweise“ durchgeführte Leitungserneuerung Kostenvorteile bringt. Die Firmen berücksichtigen in der Preiskalkulation, dass weniger Fahr- bzw. Rüstzeiten entstehen und eine Baustelleneinrichtung im selben Ort vorgehalten werden kann. Trotz der etwas eingeschränkten Flexibilität hinsichtlich des Einsatzes in anderen Orten, macht es Sinn, die Maßnahmen ortsweise durchzuführen. Im Jahr 2017 wird die Wasserleitungssanierung in den Ortschaften Kierdorf, Gymnich, Lechenich und Dirmerzheim durchgeführt. Zwischenzeitlich ist die Investitionsübersicht im Hinblick auf die kommenden Jahre bis 2023 gut gefüllt. Die Betriebsleitung hat dabei Augenmerk darauf gelegt, dass Ausführung der Maßnahmen zunächst aus Sicht der Wasserversorgung in diesen Jahren sinnvoll ist. Sicher können andere zu berücksichtigende Aspekte bzw. Notwendigkeiten zu einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahmen führen. Allerdings ist durch die Darstellung ersichtlich, welch große Aufgaben zur Netzerneuerungen in den kommenden Jahren noch zu stemmen sein werden. Die Stadtwerke sind verpflichtet, die Wasserversorgung so zu betreiben, dass eine Unterbrechung eben den Ausnahmefall darstellt. Sie ist dabei gehalten, im Falle eventueller Regeressforderungen den Nachweis führen zu können, eine ordnungsgemäße Unterhaltung und regelmäßige Netzerneuerung betrieben zu haben. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, hilft auch das Argument günstiger Wasserpreise nicht weiter. So ist das Unternehmen besonders an Anlagen mit weitreichender Bedeutung gut beraten, eine vorbildliche Unterhaltung durchzuführen. Anstoß hier mehr zu tun hat der seinerzeitige Ausfall der Transportleitung gegeben. Daher hat die Betriebsleitung im Jahr 2013 damit begonnen, Klappen und Schieber an den Transportleitungen der Stadtwerke zu erneuern. Diese Ertüchtigung musste infolge Personalmangels im Jahr 2015 zunächst ausgesetzt werden. In 2017 ist diese Maßnahme zwingend umzusetzen. Für die Abwicklung der Standortverlagerung der Stadtwerke kann es erforderlich werden, ein Grundstück anzukaufen bevor der Verkauf des Grundstücks am derzeitigen Standort abgewickelt ist. Hierzu sind im Vermögensplan 500.000,Euro eingestellt worden. 6 Anlage 1 Vorlage 380/2016 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2017 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann. Wie wichtig eine genaue Kenntnis der Netzverhältnisse ist, wurde bereits erläutert. Es ist daher geplant, weiterhin in den Aufschluss über die Netzverhältnisse zu investieren. (Vermessung, Kalibrierung, Hydraulik, Alterungsmodelle usw. ) 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung. 7