Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
05.10.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 434/2016
Az.: 61.21-20/174
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 24.08.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.09.2016
vorberatend
25.10.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 13 (2) 2 BauGB (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB
(Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplan Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg, vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in der Abwägungstabelle (s. Anlage) zu den Stellungnahmen Nr. 1
bis 16 dargestellt, entschieden.
II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 174, E. — Blessem, Reinoldweg, wird gemäß §10 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, und
§ 86 (1) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau0 NW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 255)
in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V.m. §§ 7 und 41(1) der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen.
Begründung:
Der Stadtrat beschloss am 30.09.2014, für den Bereich der ehemaligen Autowerkstatt und Tankstelle am Reinoldweg in Blessem einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen.
Ziel des Verfahrens ist, Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit ca. 9-11 Einfamilienhäusern zu
schaffen (siehe V 269/2014). Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom
02.11.2015 bis einschließlich 16.11.2015 statt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gem. §4(1) BauGB
wurde mit Schreiben vom 06.10.2014 mit einer Fristsetzung bis zum 6.11.2014 durchgeführt.
Nach Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs erfolgte der Offenlagebeschluss am 27.04.2016
(siehe V120/2016).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit § 3(2) und 4(2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.06.2016 bis
einschließlich 01.07.2016.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4(2) BauGB wurde mit
Schreiben vom 23.05.2016 mit einer Fristsetzung bis zum 01.07.2016 durchgeführt.
Nach der erfolgten Abwägung der in der Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange kann der Bebauungsplan Nr. 174, E. – Blessem, Reinoldweg
nunmehr als Satzung beschlossen werden. Hinweise aus den Stellungnahmen wurden in den Plan
aufgenommen. Diese besitzen keinen Regelungsgehalt, daher ist keine erneute Offenlage erforderlich.
Anlagen:
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
Abwägungstabelle
Stellungnahmen
In Vertretung
(Hallstein)
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