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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
05.10.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 434/2016 Az.: 61.21-20/174 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 24.08.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 27.09.2016 vorberatend 25.10.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie §§ 13 (2) 2 BauGB (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zum Bebauungsplan Nr. 174, E.-Blessem, Reinoldweg, vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in der Abwägungstabelle (s. Anlage) zu den Stellungnahmen Nr. 1 bis 16 dargestellt, entschieden. II. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 174, E. — Blessem, Reinoldweg, wird gemäß §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, und § 86 (1) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Bau0 NW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung, sowie i.V.m. §§ 7 und 41(1) der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen. Begründung: Der Stadtrat beschloss am 30.09.2014, für den Bereich der ehemaligen Autowerkstatt und Tankstelle am Reinoldweg in Blessem einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Ziel des Verfahrens ist, Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit ca. 9-11 Einfamilienhäusern zu schaffen (siehe V 269/2014). Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.11.2015 bis einschließlich 16.11.2015 statt. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gem. §4(1) BauGB wurde mit Schreiben vom 06.10.2014 mit einer Fristsetzung bis zum 6.11.2014 durchgeführt. Nach Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs erfolgte der Offenlagebeschluss am 27.04.2016 (siehe V120/2016). Die Beteiligung der Öffentlichkeit § 3(2) und 4(2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §4(2) BauGB wurde mit Schreiben vom 23.05.2016 mit einer Fristsetzung bis zum 01.07.2016 durchgeführt. Nach der erfolgten Abwägung der in der Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange kann der Bebauungsplan Nr. 174, E. – Blessem, Reinoldweg nunmehr als Satzung beschlossen werden. Hinweise aus den Stellungnahmen wurden in den Plan aufgenommen. Diese besitzen keinen Regelungsgehalt, daher ist keine erneute Offenlage erforderlich. Anlagen:  Anlageplan  Rechtsplan  Begründung  Abwägungstabelle  Stellungnahmen In Vertretung (Hallstein) -2-