Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch
Lfd.
Nr.
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Datum
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Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
1
Jugendhilfeplanung -51-
15.10.2014
und
31.05.2016
Die Hinweise auf die defizitäre Versorgung mit
Kinderbetreuungsplätzen und
Jugendhilfeinfrastruktur werden zur Kenntnis
genommen. Die Minderung der Defizite kann durch
das Planverfahren im Plangebiet selbst nicht geleistet
werden und ist nicht bauleitplanungsrelevant.
2
LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege,
Endenicher Straße 133, 53115
Bonn
01.12.2014
und
17.05.2016
Steigerung der rechnerischen Unterversorgung durch
die Realisierung des Baugebiets bei der Betreuung der
0-6-jährigen von 13 auf 17 fehlende Plätze.
Versorgungsdefizit von Jugendräumen und OutdoorJugendtreffpunkten im östlichen Stadtgebiet Erftstadts
bzw. Sozialraum Blessem/Liblar.
Hoher Anteil von Flüchtlingen im Sozialraum
Blassem/Liblar, daher Einrichtung weiterer
sozialräumlich verorteter Integrationsangebote mit
Beratung, Betreuung und Hilfen für Jugendliche
Migranten erforderlich.
Im Plangebiet könnten sich vorgeschichtliche und
römische Bodendenkmäler erhalten haben. Eine
Überprüfung durch Sondagen ist, solange das
Plangebiet überbaut ist, nicht möglich. Im Rahmen der
Umsetzung (Abriss, Neubau) ist das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege erneut zu beteiligen.
3
RWE Deutschland AG,
Kuchenheimer Straße 1-3,
53881 Euskirchen
23.10.2014
Keine Bedenken. Hinweis auf 1 kVNiederspannungskabel im Bereich des Plangebiets.
4
Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien, Deutz-Mülheimer
Straße, 50679 Köln
23.10.2014
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
5
Straßen NRW,
Regionalniederlassung
Ville-Eifel,
Postfach 120161,
53874 Euskirchen
28.10.2014
Keine grundsätzlichen Bedenken
Hinweis auf 20m-Anbauverbotszone.
Hinweis auf Einschränkungen gem. §9 FStrG bei der
Errichtung von Werbeanlagen.
Hinweis, dass gegenüber Straßen NRW keine
Ansprüche bzgl. Lärmschutzes bestehen.
Anregung, dass zeichnerisch oder textliche auf
Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm, Abgase,
Sprühfarnen, Spritzwasser) hinzuweisen ist und
Die Anregungen und Hinweise werden zur
Kenntnis genommen.
Die Anbauverbotszone ist in der Planung
berücksichtigt.
Die Lärmsituation im Plangebiet wurde dahingehend
abgehandelt, als dass der Lärmpegelbereich III
festgesetzt wurde, der für die Außenbauteile
Mindestschalldämmmaße vorschreibt, so dass
gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden.
Die Forderung, aufgrund der nicht möglichen
Vorabsondierung des Plangebietes die
Abrissarbeiten durch eine Fachfirma
archäologisch begleiten zu lassen ist als Hinweis
in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen
worden. Die Abrissarbeiten sind mindestens 4
Wochen vor Beginn bei den zuständigen Stellen
anzumelden.
Kenntnisnahme
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch
Schutzmaßnahmen nicht zu Lasten von Straßen NRW
gehen können.
Die Hinweise zu den anderen
Verkehrsimmissionen werden in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Kenntnisnahme. In der frühzeitigen Beteiligung
gem. §4(1) BauGB werden i. d. R. keine
Bebauungsentwürfe mit konkreten Festsetzungen
verschickt, da diese im frühen Verfahrensstand noch
nicht vorliegen. In der Offenlage gem. §4(2) BauGB
wurde keine Stellungnahme abgegeben
Die Hinweise wurden bereits in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
6
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft,
50126 Bergheim
27.10.2014
Hinweis in der Stellungnahme gem. § 4(1) BauGB auf
fehlende Unterlagen.
7
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Postfach 300865,
40408 Düsseldorf
03.11.2014
8
Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW
Postfach, 44025 Dortmund
30.10.2014
Nach Luftbildauswertungen keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln, dennoch keine
Garantie der Kampfmittelfreiheit. Hinweise auf Verhalten
bei Kampfmittelfunden und Vorgehensweisen bei
Baugrundeingriffen mit erheblichen mechanischen
Belastungen.
Hinweis auf verliehene Bergwerksfelder unterhalb des
Plangebiets.
9
Straßen NRW,
Autobahnniederlass. Krefeld,
Postf. 101352, 47113 Krefeld
10.11.2014
10
Erftverband, Postfach1320,
50103 Bergheim
07.11.2014
Hinweis auf Grundwasserabsenkung durch
Sümpfungsmaßnahmen im Braunkohlenbergbau und
auf zu erwartenden Wiederanstieg des Grundwassers
und dadurch bedingte Bodenbewegungen nach
Beendigung der Bergbautätigkeit.
Keine Bedenken
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweis auf Versickerungsgebot gem. §51a
Landeswassergesetz.
Anregung, versickerungsfördernde Maßnahmen zur
Entlastung der Kanalisation im Plangebiet umzusetzen,
z.B. durch Zisternen, Versickerung vor Ort und
Reduzierung von versiegelten Flächen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Die Hinweise und Anregungen werden zur
Kenntnis genommen.
Die Versickerung des Niederschlagswassers über
eine öffentliche Versickerungsanlage kann aus
wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden.
Zudem ist das Plangebiet bereits vor 1996 bebaut
gewesen, so dass eine Versickerungspflicht nicht
gegeben ist. Das Niederschlagswasser wird daher in
das vorhandene Trennsystem eingeleitet und zum
Vorfluter geführt.
Das Plangebiet wird durch die Umsetzung des
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch
11
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat,
70/4, 50124 Bergheim
10.11.2014
und
30.06.2016
Naturschutz und Landschaftspflege: Keine Bedenken.
Es wird angeregt, zum Ausgleich für den Verlust des
Baumbestands die Anbauverbotszone der B 265 als
private Grünfläche festzusetzen.
Wasserwirtschaft: Keine Bedenken.
Hinweis auf geplante Wasserschutzzone III B.
Hinweis auf Genehmigungspflicht beim Einbau von
Recyclingbaustoffen.
Bodenschutz: Keine Bedenken, jedoch Hinweis auf
Altlastenverdacht durch vorherige Nutzung und.
Gefährdungsabschätzung und Abstimmung mit der U.
Bodenschutzbehörde im Vorfeld der Baumaßnahmen
erforderlich.
Bebauungsplans teilweise entsiegelt. Um eine zu
starke Versiegelung der nicht überbaubaren Flächen
zu verhindern, wird für die Anlage von Wegen und
Zufahrten die Verwendung ausschließlich
wasserdurchlässiger Materialien festgesetzt.
Die geplante Wasserschutzzone und die
Einschränkungen beim Einbau von
Recyclingbaustoffen wurden bereits als Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Anregung, den Bereich der
Anbauverbotszone als Private Grünfläche
festzusetzen wird nicht gefolgt, Die gewählte
Festsetzung wird als gleichwertig zielführend
bewertet.
Die Hinweise auf den Altlastenverdacht und auf
die Erforderlichkeit der Abstimmung mit der
Unteren Bodenschutzbehörde werden in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Immissionsschutz: keine Anregungen.
Straßenbau und Verkehr: keine Bedenken.
12
Amprion GmbH,
Rheinlanddamm 24, 44139
Dortmund
13.06.2016
Straßenverkehrsamt: keine Bedenken.
Keine Hochspannungsleitungen der Fa. Amprion im
Plangebiet. Keine Bedenken
Kenntnisnahme
13
Netcologne Ges. Für
Telekommunikation mbH,
Coloneum 9, 50829 Köln
13.06.2016
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
14
LVR Dezernat Finanz- und
Immobilienmanagement,
50663 Köln
08.06.2016
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch
15
Bezirksregierung Köln,
Dezernat 33, 50506 Köln
07.06.2016
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
16
Stadtwerke -81-
01.07.2016
Das Plangebiet ist in der Netzplanung der Stadtwerke
berücksichtigt. Eine hydraulische
Kanalnetznachberechnung hat ggf. zu erfolgen –
voraussichtlich wird das Gebiet über ein Trennsystem
entwässert. Der Anschluss an die Wasserversorgung
erfolgt an die vorhandene Bebauung. Zur Umsetzung
der Erschließung müssen die Stadtwerke frühzeitig
informiert werden - Mittelbereitstellung.
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis
genommen