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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch Lfd. Nr. Absender Datum Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung 1 Jugendhilfeplanung -51- 15.10.2014 und 31.05.2016 Die Hinweise auf die defizitäre Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen und Jugendhilfeinfrastruktur werden zur Kenntnis genommen. Die Minderung der Defizite kann durch das Planverfahren im Plangebiet selbst nicht geleistet werden und ist nicht bauleitplanungsrelevant. 2 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn 01.12.2014 und 17.05.2016 Steigerung der rechnerischen Unterversorgung durch die Realisierung des Baugebiets bei der Betreuung der 0-6-jährigen von 13 auf 17 fehlende Plätze. Versorgungsdefizit von Jugendräumen und OutdoorJugendtreffpunkten im östlichen Stadtgebiet Erftstadts bzw. Sozialraum Blessem/Liblar. Hoher Anteil von Flüchtlingen im Sozialraum Blassem/Liblar, daher Einrichtung weiterer sozialräumlich verorteter Integrationsangebote mit Beratung, Betreuung und Hilfen für Jugendliche Migranten erforderlich. Im Plangebiet könnten sich vorgeschichtliche und römische Bodendenkmäler erhalten haben. Eine Überprüfung durch Sondagen ist, solange das Plangebiet überbaut ist, nicht möglich. Im Rahmen der Umsetzung (Abriss, Neubau) ist das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege erneut zu beteiligen. 3 RWE Deutschland AG, Kuchenheimer Straße 1-3, 53881 Euskirchen 23.10.2014 Keine Bedenken. Hinweis auf 1 kVNiederspannungskabel im Bereich des Plangebiets. 4 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Deutz-Mülheimer Straße, 50679 Köln 23.10.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme 5 Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen 28.10.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken Hinweis auf 20m-Anbauverbotszone. Hinweis auf Einschränkungen gem. §9 FStrG bei der Errichtung von Werbeanlagen. Hinweis, dass gegenüber Straßen NRW keine Ansprüche bzgl. Lärmschutzes bestehen. Anregung, dass zeichnerisch oder textliche auf Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfarnen, Spritzwasser) hinzuweisen ist und Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anbauverbotszone ist in der Planung berücksichtigt. Die Lärmsituation im Plangebiet wurde dahingehend abgehandelt, als dass der Lärmpegelbereich III festgesetzt wurde, der für die Außenbauteile Mindestschalldämmmaße vorschreibt, so dass gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Die Forderung, aufgrund der nicht möglichen Vorabsondierung des Plangebietes die Abrissarbeiten durch eine Fachfirma archäologisch begleiten zu lassen ist als Hinweis in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen worden. Die Abrissarbeiten sind mindestens 4 Wochen vor Beginn bei den zuständigen Stellen anzumelden. Kenntnisnahme Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch Schutzmaßnahmen nicht zu Lasten von Straßen NRW gehen können. Die Hinweise zu den anderen Verkehrsimmissionen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Kenntnisnahme. In der frühzeitigen Beteiligung gem. §4(1) BauGB werden i. d. R. keine Bebauungsentwürfe mit konkreten Festsetzungen verschickt, da diese im frühen Verfahrensstand noch nicht vorliegen. In der Offenlage gem. §4(2) BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben Die Hinweise wurden bereits in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. 6 IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, 50126 Bergheim 27.10.2014 Hinweis in der Stellungnahme gem. § 4(1) BauGB auf fehlende Unterlagen. 7 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 03.11.2014 8 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach, 44025 Dortmund 30.10.2014 Nach Luftbildauswertungen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln, dennoch keine Garantie der Kampfmittelfreiheit. Hinweise auf Verhalten bei Kampfmittelfunden und Vorgehensweisen bei Baugrundeingriffen mit erheblichen mechanischen Belastungen. Hinweis auf verliehene Bergwerksfelder unterhalb des Plangebiets. 9 Straßen NRW, Autobahnniederlass. Krefeld, Postf. 101352, 47113 Krefeld 10.11.2014 10 Erftverband, Postfach1320, 50103 Bergheim 07.11.2014 Hinweis auf Grundwasserabsenkung durch Sümpfungsmaßnahmen im Braunkohlenbergbau und auf zu erwartenden Wiederanstieg des Grundwassers und dadurch bedingte Bodenbewegungen nach Beendigung der Bergbautätigkeit. Keine Bedenken Keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweis auf Versickerungsgebot gem. §51a Landeswassergesetz. Anregung, versickerungsfördernde Maßnahmen zur Entlastung der Kanalisation im Plangebiet umzusetzen, z.B. durch Zisternen, Versickerung vor Ort und Reduzierung von versiegelten Flächen Kenntnisnahme Kenntnisnahme Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Versickerung des Niederschlagswassers über eine öffentliche Versickerungsanlage kann aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Zudem ist das Plangebiet bereits vor 1996 bebaut gewesen, so dass eine Versickerungspflicht nicht gegeben ist. Das Niederschlagswasser wird daher in das vorhandene Trennsystem eingeleitet und zum Vorfluter geführt. Das Plangebiet wird durch die Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch 11 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 70/4, 50124 Bergheim 10.11.2014 und 30.06.2016 Naturschutz und Landschaftspflege: Keine Bedenken. Es wird angeregt, zum Ausgleich für den Verlust des Baumbestands die Anbauverbotszone der B 265 als private Grünfläche festzusetzen. Wasserwirtschaft: Keine Bedenken. Hinweis auf geplante Wasserschutzzone III B. Hinweis auf Genehmigungspflicht beim Einbau von Recyclingbaustoffen. Bodenschutz: Keine Bedenken, jedoch Hinweis auf Altlastenverdacht durch vorherige Nutzung und. Gefährdungsabschätzung und Abstimmung mit der U. Bodenschutzbehörde im Vorfeld der Baumaßnahmen erforderlich. Bebauungsplans teilweise entsiegelt. Um eine zu starke Versiegelung der nicht überbaubaren Flächen zu verhindern, wird für die Anlage von Wegen und Zufahrten die Verwendung ausschließlich wasserdurchlässiger Materialien festgesetzt. Die geplante Wasserschutzzone und die Einschränkungen beim Einbau von Recyclingbaustoffen wurden bereits als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Anregung, den Bereich der Anbauverbotszone als Private Grünfläche festzusetzen wird nicht gefolgt, Die gewählte Festsetzung wird als gleichwertig zielführend bewertet. Die Hinweise auf den Altlastenverdacht und auf die Erforderlichkeit der Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Immissionsschutz: keine Anregungen. Straßenbau und Verkehr: keine Bedenken. 12 Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 13.06.2016 Straßenverkehrsamt: keine Bedenken. Keine Hochspannungsleitungen der Fa. Amprion im Plangebiet. Keine Bedenken Kenntnisnahme 13 Netcologne Ges. Für Telekommunikation mbH, Coloneum 9, 50829 Köln 13.06.2016 Keine Bedenken. Kenntnisnahme 14 LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, 50663 Köln 08.06.2016 Keine Bedenken. Kenntnisnahme Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. §§ 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch 15 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50506 Köln 07.06.2016 Keine Bedenken. Kenntnisnahme 16 Stadtwerke -81- 01.07.2016 Das Plangebiet ist in der Netzplanung der Stadtwerke berücksichtigt. Eine hydraulische Kanalnetznachberechnung hat ggf. zu erfolgen – voraussichtlich wird das Gebiet über ein Trennsystem entwässert. Der Anschluss an die Wasserversorgung erfolgt an die vorhandene Bebauung. Zur Umsetzung der Erschließung müssen die Stadtwerke frühzeitig informiert werden - Mittelbereitstellung. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen