Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
17.11.16, 15:02
Aktualisiert
17.11.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 585/2016
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.11.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
29.11.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Sachstandsbericht zum Verkauf der Lechenicher Landesburg in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
0,00
0,00
Folgekosten in €:
0,00
Kostenträger: -
Sachkonto: -
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft beantworte ich nachfolgend Ihre drei
Antragspunkte.
Zu Punkt 1: Die Verwaltung kennt die Verkaufsabsichten bezüglich der Landesburg in Lechenich
nur aus der Anzeige des Maklers bzw. aus dem im Antrag beigefügten Pressebericht.
Über einen weitergehenden Sachstand kann ich daher nicht berichten.
Zu Punkt 2: Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die Gestaltung des Schlossparks ergeben sich
nur aus dem bereits bestehenden Pachtvertrag, welcher noch eine Laufzeit von
ca. 29 Jahren hat.
Auch nach einer Veräußerung der Landesburg ist der Pachtvertrag bezüglich des
Schlossparkgeländes nach wie vor gültig. Ein neuer „Schlossherr“ muss den
bestehenden Vertrag mit übernehmen.
Zu Punkt 3. Die Stadt hat in diesem Fall kein Vorkaufsrecht. Somit ergeben sich hierüber auch
keine Einflussmöglichkeiten bezüglich eines öffentlichen Zugangs zum Schlosspark.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-