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Antrag SPD (Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82 hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Antrag SPD (Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Antrag SPD (Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 51/2005 07.12.2005 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 21.12.2005 Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82 hier: Antrag der SPD-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion beantragt für die die nächste Sitzung des Kreistages, das Thema „Einführung und Finanzierung des NP-Shuttel 82“ auf die Tagesordnung zu setzen. Nachdem sich die von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN geforderte Beibehaltung der Linie 829 durchgesetzt hat, bleiben gleichwohl Fragen bezüglich Stil und Ausmaß getroffener Entscheidungen und deren Auswirkungen. 1. Laut § 9 (4) Absatz l ist der Aufsichtsrat zuständig für „das ÖPNV-Angebot im Nachbarschaftsverkehr, soweit überörtliche Belange betroffen sind,“ § 14 (4) klärt die Aufgaben des Beirates wie folgt: „Entscheidungen der Gesellschaft, die nur das ÖPNV-Angebot im Nachbarortsverkehr mehrerer Kommunen betreffen bzw. nur dort haushaltswirksam werden, dürfen nur mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst werden, die von diesen Kommunen entsandt werden. In den Fällen, in denen die Entscheidungen des Beirats zum ÖPNV-Angebot-Nachbarortsverkehr überörtliche Belange entgegen stehen, entscheidet der Aufsichtsrat.“ Der Gesellschaftsvertrag regelt darüber hinaus in § 10 (4): „Außerhalb von Sitzungen kann die Beschlussfassung durch schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Abstimmung erfolgen, wenn sich jedes Mitglied an der Abstimmung beteiligt.“ 53879 Euskirchen - Jülicher Ring 32 - Postfach 11 45 - Telefon 02251 / 15260 - Telefax 02251/15294 eMail-Adresse: spd.Kreistagsfraktion@t-online.de Seite - 2 - Vor diesem Hintergrund, einer Resolution aus Hellenthal und der Vielzahl von Einzelgesprächen, die auch dem Landrat bekannt sein müssten, ist das praktizierte Vorgehen erklärungsbedürftig: Der Beschluss eines durch Vertrag legitimierten Gremiums wurde im Nachhinein, ohne die Form zu wahren, „korrigiert“. Die finanziellen Auswirkungen des NP-Shuttles SB 82 auf die bereits in der Haushaltssicherung oder kurz davor stehenden Kommunen wurden durch eine nach der Aufsichtsratssitzung willkürlich zusammengesetzte Gruppe überhaupt nicht berücksichtigt. 2. Wenn selbst laut KStA-Artikel vom 25.11.2005 der Allgemeine Vertreter des Landrates in einem Fachausschuss zugeben musste, dass zu Beginn der Sitzung des zuständigen KVE-Gremiums Dinge noch nicht vorhersehbar gewesen seien, stellt sich die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf welches Ergebnis hin orientiert welche Information hatte. Wieso wurde ein Beschluss gefasst, ohne dass der Verwaltung alle Informationen vorlagen? Oder lagen diese Informationen vor und wurden dem zuständigen Gremium vorenthalten? 3. Der langfristige Schaden, der durch eine unzureichende Vorbereitung der Gremiensitzungen entstanden ist, bezieht sich nicht nur auf die Verunsicherung der Bevölkerung. Wir fragen uns auch, wie und in welcher Form dieses ganze Verfahren organisiert worden ist. Der Landrat, der nicht nur in der KVE eine führende Rolle einnimmt, sondern auch beim überberörtlichen Verkehrsanbieter RVK einerseits die Belange des Kreises vertreten soll und auf der anderen Seite in heraus gehobener Position die RVK-Gesamtbelange zu vertreten hat, muss diese Fragen im Kreistag beantworten und diskutieren lassen, zumal Interessenkollisionen aufgrund der Ämterhäufungen des Landerates nicht auszuschließen sind. Mit freundlichen Grüßen gez. Uwe Schmitz (Fraktionsvorsitzender)