Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
A 51/2005
07.12.2005
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
21.12.2005
Einführung und Finanzierung NP-Shuttle SB 82
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion beantragt für die die nächste Sitzung des Kreistages, das Thema „Einführung und Finanzierung des NP-Shuttel 82“ auf die Tagesordnung zu setzen.
Nachdem sich die von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN geforderte Beibehaltung der
Linie 829 durchgesetzt hat, bleiben gleichwohl Fragen bezüglich Stil und Ausmaß getroffener Entscheidungen und deren Auswirkungen.
1.
Laut § 9 (4) Absatz l ist der Aufsichtsrat zuständig für
„das ÖPNV-Angebot im Nachbarschaftsverkehr, soweit überörtliche Belange betroffen
sind,“
§ 14 (4) klärt die Aufgaben des Beirates wie folgt:
„Entscheidungen der Gesellschaft, die nur das ÖPNV-Angebot im Nachbarortsverkehr
mehrerer Kommunen betreffen bzw. nur dort haushaltswirksam werden, dürfen nur mit der
Stimmenmehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst werden, die von diesen
Kommunen entsandt werden. In den Fällen, in denen die Entscheidungen des Beirats zum
ÖPNV-Angebot-Nachbarortsverkehr überörtliche Belange entgegen stehen, entscheidet
der Aufsichtsrat.“
Der Gesellschaftsvertrag regelt darüber hinaus in § 10 (4):
„Außerhalb von Sitzungen kann die Beschlussfassung durch schriftliche, fernschriftliche
oder fernmündliche Abstimmung erfolgen, wenn sich jedes Mitglied an der Abstimmung
beteiligt.“
53879 Euskirchen - Jülicher Ring 32 - Postfach 11 45 - Telefon 02251 / 15260 - Telefax 02251/15294
eMail-Adresse: spd.Kreistagsfraktion@t-online.de
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Vor diesem Hintergrund, einer Resolution aus Hellenthal und der Vielzahl von Einzelgesprächen, die auch dem Landrat bekannt sein müssten, ist das praktizierte Vorgehen erklärungsbedürftig: Der Beschluss eines durch Vertrag legitimierten Gremiums wurde im
Nachhinein, ohne die Form zu wahren, „korrigiert“.
Die finanziellen Auswirkungen des NP-Shuttles SB 82 auf die bereits in der Haushaltssicherung oder kurz davor stehenden Kommunen wurden durch eine nach der Aufsichtsratssitzung willkürlich zusammengesetzte Gruppe überhaupt nicht berücksichtigt.
2.
Wenn selbst laut KStA-Artikel vom 25.11.2005 der Allgemeine Vertreter des Landrates in
einem Fachausschuss zugeben musste, dass zu Beginn der Sitzung des zuständigen
KVE-Gremiums Dinge noch nicht vorhersehbar gewesen seien, stellt sich die Frage, wer
zu welchem Zeitpunkt auf welches Ergebnis hin orientiert welche Information hatte. Wieso
wurde ein Beschluss gefasst, ohne dass der Verwaltung alle Informationen vorlagen?
Oder lagen diese Informationen vor und wurden dem zuständigen Gremium vorenthalten?
3.
Der langfristige Schaden, der durch eine unzureichende Vorbereitung der Gremiensitzungen entstanden ist, bezieht sich nicht nur auf die Verunsicherung der Bevölkerung. Wir
fragen uns auch, wie und in welcher Form dieses ganze Verfahren organisiert worden ist.
Der Landrat, der nicht nur in der KVE eine führende Rolle einnimmt, sondern auch beim
überberörtlichen Verkehrsanbieter RVK einerseits die Belange des Kreises vertreten soll
und auf der anderen Seite in heraus gehobener Position die RVK-Gesamtbelange zu vertreten hat, muss diese Fragen im Kreistag beantworten und diskutieren lassen, zumal Interessenkollisionen aufgrund der Ämterhäufungen des Landerates nicht auszuschließen
sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Uwe Schmitz
(Fraktionsvorsitzender)