Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-18
BE: Herr Linden
Kreuzau, 06.04.2004
Vorlagen-Nr.:
40/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.04.2004
11.05.2004
25.05.2004
TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung von 2 Querungshilfen auf der L 249 in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 30.03.2004 hat die SPD-Fraktion beantragt, südlich der Einmündung L
249/Eifelstraße und nördlich der Einmündung L 249/Niederdrove 2 Querungshilfen jeweils
kombiniert mit einem Fußgängerüberweg zu errichten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Der Antrag wird seitens der Verwaltung unter Zugrundelegung der Antragsbegründung
befürwortet.
Da die Verwaltung in letzter Zeit von Anliegern aus dem Bereich „Niederdrove“ und Kreuzau-Süd
auf eine nicht vorhandene sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
hingewiesen wurde und auch der politische Wunsch, eine Querungshilfe an dieser Stelle
anzulegen, seit Jahren besteht, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 29.03.2004 beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren einen Antrag auf Anlegung eines Fußgängerüberweges
oder einer Querungshilfe gestellt. Das Schreiben ist in Kopie als Anlage beigefügt.
Bisherige Versuche der Verwaltung, z.B. aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 03.06.1997 über
eine Querungshilfe im Bereich L 249/Alte Gasse erneut mit dem RSBA zu verhandeln, wurden
nach Überprüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau Aachen mit dem Hinweis, dass aufgrund
der dichten Folge von Grundstückszufahrten sowie dem Einmündungsbereich der Eifelstraße kein
Abschnitt ermittelt werden konnte, in welchem die Anlegung einer Querungshilfe möglich wäre,
abschlägig beschieden. Seinerzeit wurde der Bereich von der „Alten Gasse“ bis zur Hauptstraße
129 untersucht.
Insoweit ist es zu einer „Überschneidung“ des SPD-Antrages und des Schreibens der Verwaltung
an das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren bezüglich einer Überquerungshilfe mit
Fußgängerüberweg für den Bereich in Höhe des Stadions gekommen.
Unabhängig davon sollte nunmehr entsprechend dem SPD-Antrag nochmals versucht werden,
zusätzlich den Bau einer Querungshilfe im Nahbereich südlich der Einmündung L 249/Eifelstraße
zu erreichen. Der Kreis Düren wird im Hinblick auf einen Fußgängerüberweg seine Entscheidung
u.a. sicherlich von dem Ergebnis der Fahrzeug- und Fußgängerzählung abhängig machen. Auch
wenn die max. Fahrzeugbelastungszahl in den neuen Fußgängerrichtlinien auf 750
Fahrzeuge/Spitzenstunde mit einem gewissen Ermessensspielraum nach oben heraufgesetzt
wurde, erscheint es zumindest fraglich, ob einer oder sogar zwei Fußgängerüberwege angeordnet
werden, falls die Fahrzeugzahlen weit über der vorgegebenen Zahl liegen. Unabhängig davon
wäre alsdann aber immer noch denkbar, dass zumindest eine bauliche Querungshilfe (z.B.
-2Mittelinsel) errichtet würde, die auch für sich alleine betrachtet die Querung der Fahrbahn für
Fußgänger sicherer macht.
Aufgrund des nunmehr vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion werde ich das
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren bitten, den Landesbetrieb Straßenbau Aachen zurzeit
noch nicht am Verfahren zu beteiligen bzw. eine Entscheidung zurückzustellen, bis der Rat der
Gemeinde Kreuzau über den Antrag endgültig entschieden hat.
Ich schlage Ihnen abschließend vor, die Verwaltung zu beauftragen, beim Kreis Düren insgesamt
2 Querungshilfen kombiniert mit einem Fußgängerüberweg zu beantragen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da die L 249 in der Straßenbaulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenbau Aachen steht,
entstehen gegebenenfalls für die Gemeinde Kreuzau keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Dem Antrag der SPD-Fraktion, auf der Hauptstraße (L 249) in Kreuzau südlich der
Einmündung Eifelstraße und nördlich der Einmündung „Niederdrove“ jeweils eine
Querungshilfe kombiniert mit einem Fußgängerüberweg zu errichten, wird
zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem bereits vorliegenden Antrag zusätzlich eine
Überquerungshilfe mit Fußgängerüberweg im Bereich der Einmündung L
249/Eifelstraße beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zu beantragen.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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