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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung von 2 Querungshilfen auf der L 249 in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung von 2 Querungshilfen auf der L 249 in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung von 2 Querungshilfen auf der L 249 in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-18 BE: Herr Linden Kreuzau, 06.04.2004 Vorlagen-Nr.: 40/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Antrag der SPD-Fraktion auf Errichtung von 2 Querungshilfen auf der L 249 in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 30.03.2004 hat die SPD-Fraktion beantragt, südlich der Einmündung L 249/Eifelstraße und nördlich der Einmündung L 249/Niederdrove 2 Querungshilfen jeweils kombiniert mit einem Fußgängerüberweg zu errichten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Antrag wird seitens der Verwaltung unter Zugrundelegung der Antragsbegründung befürwortet. Da die Verwaltung in letzter Zeit von Anliegern aus dem Bereich „Niederdrove“ und Kreuzau-Süd auf eine nicht vorhandene sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn hingewiesen wurde und auch der politische Wunsch, eine Querungshilfe an dieser Stelle anzulegen, seit Jahren besteht, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 29.03.2004 beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren einen Antrag auf Anlegung eines Fußgängerüberweges oder einer Querungshilfe gestellt. Das Schreiben ist in Kopie als Anlage beigefügt. Bisherige Versuche der Verwaltung, z.B. aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 03.06.1997 über eine Querungshilfe im Bereich L 249/Alte Gasse erneut mit dem RSBA zu verhandeln, wurden nach Überprüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau Aachen mit dem Hinweis, dass aufgrund der dichten Folge von Grundstückszufahrten sowie dem Einmündungsbereich der Eifelstraße kein Abschnitt ermittelt werden konnte, in welchem die Anlegung einer Querungshilfe möglich wäre, abschlägig beschieden. Seinerzeit wurde der Bereich von der „Alten Gasse“ bis zur Hauptstraße 129 untersucht. Insoweit ist es zu einer „Überschneidung“ des SPD-Antrages und des Schreibens der Verwaltung an das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren bezüglich einer Überquerungshilfe mit Fußgängerüberweg für den Bereich in Höhe des Stadions gekommen. Unabhängig davon sollte nunmehr entsprechend dem SPD-Antrag nochmals versucht werden, zusätzlich den Bau einer Querungshilfe im Nahbereich südlich der Einmündung L 249/Eifelstraße zu erreichen. Der Kreis Düren wird im Hinblick auf einen Fußgängerüberweg seine Entscheidung u.a. sicherlich von dem Ergebnis der Fahrzeug- und Fußgängerzählung abhängig machen. Auch wenn die max. Fahrzeugbelastungszahl in den neuen Fußgängerrichtlinien auf 750 Fahrzeuge/Spitzenstunde mit einem gewissen Ermessensspielraum nach oben heraufgesetzt wurde, erscheint es zumindest fraglich, ob einer oder sogar zwei Fußgängerüberwege angeordnet werden, falls die Fahrzeugzahlen weit über der vorgegebenen Zahl liegen. Unabhängig davon wäre alsdann aber immer noch denkbar, dass zumindest eine bauliche Querungshilfe (z.B. -2Mittelinsel) errichtet würde, die auch für sich alleine betrachtet die Querung der Fahrbahn für Fußgänger sicherer macht. Aufgrund des nunmehr vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion werde ich das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren bitten, den Landesbetrieb Straßenbau Aachen zurzeit noch nicht am Verfahren zu beteiligen bzw. eine Entscheidung zurückzustellen, bis der Rat der Gemeinde Kreuzau über den Antrag endgültig entschieden hat. Ich schlage Ihnen abschließend vor, die Verwaltung zu beauftragen, beim Kreis Düren insgesamt 2 Querungshilfen kombiniert mit einem Fußgängerüberweg zu beantragen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die L 249 in der Straßenbaulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenbau Aachen steht, entstehen gegebenenfalls für die Gemeinde Kreuzau keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: „1. Dem Antrag der SPD-Fraktion, auf der Hauptstraße (L 249) in Kreuzau südlich der Einmündung Eifelstraße und nördlich der Einmündung „Niederdrove“ jeweils eine Querungshilfe kombiniert mit einem Fußgängerüberweg zu errichten, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem bereits vorliegenden Antrag zusätzlich eine Überquerungshilfe mit Fußgängerüberweg im Bereich der Einmündung L 249/Eifelstraße beim Straßenverkehrsamt des Kreises Düren zu beantragen.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________