Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
15.06.15, 19:50
Aktualisiert
15.06.15, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 10.06.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 289/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
25.06.2015
TOP
Ergebnisse
Bestellung von Ratsmitgliedern in den Integrationsrat - hier: 1.) Nachbesetzung aufgrund
einer Mandatsniederlegung 2.) jährlicher Wechsel eines Sitzes im Integrationsrat unter den
Fraktionen gemäß Ratsbeschluss vom 25.06.2014
Anlg.: - 2 I
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
1.) Der Rat der Stadt Jülich wählt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Marita
Boslar für Herrn Siegfried Faust und als Stellvertreter Herrn Jürgen Laufs statt Frau Marita Boslar
in den Integrationsrat.
2.) Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 25.06.2014 wird das sechste Mitglied wechselweise unter den Fraktionen wie folgt
Zeitraum
07/2015 - 06/2016
07/2016 - 06/2017
07/2017 - 06/2018
07/2018 - 06/2019
07/2019 - 10/2020
Fraktion
ordentliches Mitglied
stellvertretendes Mitglied
für den Integrationsrat benannt.
Begründung:
zu 1.)
Stadtverordneter Siegfried Faust hat mit Wirkung zum 15.05.2015 sein Mandat im Rat der Stadt
Jülich niedergelegt. Die hierdurch freigewordene Funktion im Integrationsrat ist neu zu besetzen.
zu 2.)
Der Integrationsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Er setzt sich zu zwei Dritteln (12 Personen) aus gewählten Vertretern und zu einem Drittel (6 Personen) aus Ratsmitgliedern zusammen. In der aktuel-
len Wahlperiode bestehet der Rat nur aus 5 Fraktionen. Aufgrund dessen wurde in der konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 beschlossen, dass der sechste Vertreter jährlich unter den Fraktionen
wechseln soll. Den Anfang machte die Fraktion UWG JÜL.
Aus Vereinfachungsgründen sollte bereits in der jetzigen Beschlussfassung eine Festlegung bis zum
Ablauf der aktuellen Wahlperiode erfolgen.
Wahlverfahren:
Der Rat ist frei, das Verfahren zur Auswahl der von ihm zu bestellenden Mitglieder festzulegen. In
der Sitzung vom 25.06.2014 fanden die Vorschriften des § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechende Anwedung. An dieser Regelung sollte festgehalten werden. Der Bürgermeister besitzt kein Stimmrecht.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 289/2015
x
nein
nein
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