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Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Zum Duffesbach/Hans-Zens-Straße" ; hier: Entscheidung über die eingegangenen Anregungen während der Offenlage sowie gegebenenfalls Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Zum Duffesbach/Hans-Zens-Straße" ;
hier: Entscheidung über die eingegangenen Anregungen während der Offenlage sowie gegebenenfalls Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Allgemeine Vorlage (9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, "Zum Duffesbach/Hans-Zens-Straße" ;
hier: Entscheidung über die eingegangenen Anregungen während der Offenlage sowie gegebenenfalls Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E6-9.ÄBE: Herr Schmühl Kreuzau, 06. 04. 2004 Vorlagen-Nr.: 38/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: 9. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, „Zum Duffesbach/Hans-Zens-Straße“ ; hier: Entscheidung über die eingegangenen Anregungen während der Offenlage sowie gegebenenfalls Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 02. 2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB wurde gleichzeitig wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Offenlage ist in der Zeit vom 05. 03. 2004 bis 05. 04. 2004 erfolgt. Zusagegemäß wurde darüber hinaus am 08. März 2004 im Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau eine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt. Bei dieser Informationsveranstaltung hat der Investor auch sein konkretes Vorhaben vorgestellt. In einer mehr als zweieinhalbstündigen Diskussion konnte sicherlich kein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden. Im Rahmen der Offenlage sind zahlreiche Stellungnahmen positiver wie negativer Art eingegangen. Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage als Anlage 1 bis 20 beigefügt und zusätzlich in einer Übersicht aufgeführt. Im Rahmen der Abwägung ist nunmehr hierüber zu entscheiden. Aufgrund der Anregungen in der Informationsveranstaltung hat der Investor zu verschiedenen Punkten bereits mit Schreiben vom 29. 03. 2004 Stellung genommen. Dieses Schreiben ist ebenfalls als Anlage Nr. 21 beigefügt. Ein Beschlussvorschlag sollte aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anregungen in der Sitzung erarbeitet werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt - -2- III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschag der Verwaltung wird in der Sitzung erarbeitet. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________