Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.03.2004
Vorlagen-Nr.:
35/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.04.2004
11.05.2004
25.05.2004
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes O 7, Ortsteil Obermaubach, „Seestraße/Bergsteiner
Straße“;
hier: Zustimmung zu einem vorliegenden überarbeiteten Entwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 09. 2001 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach, „Seestraße/Bergsteiner
Straße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die „Seestraße“,
im Süden durch die Grabenparzelle 538,
im Westen durch die „Bergsteiner Straße“,
im Osten durch den Stausee.“
In der gleichen Sitzung wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB beschlossen. Auf die
Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurde bisher verzichtet, da die bisher vom neuen
Eigentümer beabsichtigte Bebauung ohne B-Plan hätte realisiert werden können.
Den
Planentwürfen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 19. 02. 2002 einstimmig
zugestimmt. Nach diesen Planentwürfen war eine aufgelockerte Bebauung entsprechend Variante
A bzw. B vorgesehen. Zu Ihrer Information sind beide Varianten nochmals als Anlage 1 und 2
beigefügt.
Der bisherige Eigentümer/Investor hat sein Konzept bis heute, aus welchen Gründen auch immer,
nicht umgesetzt und bemüht sich seit längerem, den Grundstücksbereich im derzeitigen Zustand
zu veräußern.
In den letzten Wochen und Monaten wurden mit zahlreichen Interessenten Gespräche geführt, so
im Januar 2004 auch mit einem Investor aus Wesseling. Die Interessen dieses Investors werden
vertreten durch ein Planungsbüro Lennartz in Düren. Mit Schreiben vom 26. 03. 2004 wurde
nunmehr das offizielle Konzept vorgelegt.
Das Antragsschreiben sowie die dazugehörigen Planunterlagen sind als Anlage 3 beigefügt.
Da dieses Konzept sich nicht nach § 34 BauGB einfügt, wäre die Aufstellung eines
Bebauungsplanes zwingend erforderlich.
Nach diesem Konzept sollen Wohnen, Freizeit und Beherbergen als integriertes und ergänzendes
Miteinander verwirklicht werden. Im Einzelnen sind folgende Baumaßnahmen geplant:
-2•
ca. 15 kleine Einfamilienwohnhäuser in zweigeschossiger Bauweise als Doppel- oder
Reihenhäuser mit einer maximalen Firsthöhe von 7 m und einer Dachneigung zwischen 10
und 36 °
•
eine dreigeschossige Bebauung im vorderen und mittleren Bereich von der „Bergsteiner
Straße“ aus gesehen, bestehend aus Hotel mit Nebengebäude und Wohnhausanlage mit
einer maximalen Firsthöhe von 12 m sowie geneigten Dächern zwischen 10 und 45 °.
Parkplätze sollen sowohl überirdisch als auch mittels Tiefgarage unter dem Hotelkomplex
entstehen. Die verkehrsmäßige Erschließung soll überwiegend über die Bergsteiner Straße
erfolgen. Der Stichweg „Seestraße“ soll lediglich als Feuerwehrzufahrt dienen sowie für den Beund Entladeverkehr.
Sofern die Gemeinde Kreuzau dieser Bebauungsabsicht zustimmt, beabsichtigt der Investor den
Grundstücksbereich zu erwerben und den erforderlichen Bebauungsplan aufzustellen.
Aus der Sicht der Verwaltung ist dieses Konzept zu begrüßen und wäre dem Fremdenverkehr
sicherlich sehr dienlich.
Ich schlage Ihnen von daher vor, dem Konzept zunächst im Grundsatz zuzustimmen, damit ein
konkreter Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden kann. Die Zustimmung sollte auch die
vorgesehenen Firsthöhen und Dachneigungen bereits beinhalten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Antragsteller in voller Höhe
übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Das Bebauungsplanverfahren Nr. O 7, Ortsteil Obermaubach,
„Seestraße/Bergsteiner Straße“, wird nunmehr fortgeführt.
2.
Dem vorliegenden Konzept gemäß Entwurf vom 26. 03. 2004 wird im Grundsatz
zugestimmt.
3.
Es ist nunmehr ein konkreter Bebauungsplanentwurf zu erstellen und dieser zur
Zustimmung vorzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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