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Allgemeine Vorlage (23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Ortsteil Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:	Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche
	im Ortsteil Thum) Allgemeine Vorlage (23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:	Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche
	im Ortsteil Thum)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 39/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2000 07.11.2000 28.11.2000 TOP: 23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Ortsteil Thum I. Sach- und Rechtslage: Zunächst wird auf den Inhalt der Vorlage Nr. 39/00 vom 22. März 2000 verwiesen. (Die Vorlage ist als Anlage nochmals beigefügt.) Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10. 05. 2000 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt. Insofern ist derzeit eine Beratung im Umweltausschuss nicht mehr erforderlich. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 17. 05. 2000 wurde der Beschlussvorschlag jedoch zurückgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst Lärmpegelmessungen (Verkehrslärm der vorbeiführenden L 33) durchzuführen und unter Zugrundelegung des Messergebnisses eine neue Sitzungsvorlage zu fertigen. Aufgrund dieser Vorgabe wurde zunächst Kontakt mit dem RSBA Aachen als Träger der Straßenbaulast der L 33 aufgenommen. Seitens des RSBA bestehen gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche keine Bedenken. Seitens des RSBA werden auch keine Forderungen nach einem Lärmschutzgutachten gestellt. Unabhängig davon ergibt sich allerdings nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Notwendigkeit, entsprechende Untersuchungen anzustellen, wenn eventuelle Lärmbelästigungen zu erwarten sind. Aus diesem Grunde wurde alsdann das Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ACCON GmbH, Köln, beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zu erarbeiten. Die Stellungnahme liegt seit dem 20. 09. 2000 vor. Das zusammenfassende Ergebnis lautet wie folgt: „Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme zeigt, dass das Plangebiet durch den Verkehr auf der südlich verlaufenden L 33 vorbelastet ist. Im Neubaugebiet sind keine über den Wärmeschutz hinausgehenden Anforderungen von Nöten, Schlafräume sollten jedoch nicht in Richtung der L 33 ausgerichtet werden.“ Ergänzend zu diesem Gesamtfazit des Gutachters verweise ich auf die in Ablichtung beigefügte Seite 11 des Gutachtens. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme schlage ich Ihnen nunmehr vor, das Änderungsverfahren einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Gleichzeitig sollte analog der Verfahrensweise im Ortsteil Boich die Verwaltung beauftragt werden, mit den Grundstückseigentümern Gespräche über Grunderwerbskosten zu führen. Ich werde aus diesem Grunde den bisherigen Beschlussvorschlag entsprechend ergänzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des FNP verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag: 2 1. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 8, Parzellen Nrn. 13, 36, 37, 17, 21, 22 und 23. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern bereits zum jetZeitpunkt Gespräche über Grunderwerbskosten zu führen. Vor dem endgültigen Änderungsbeschluss sind die zu erwartenden Kosten seitens der Verwaltung darzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: zigen