Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
1.Ergänzung
39/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2000
07.11.2000
28.11.2000
TOP: 23. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:
Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche
im Ortsteil Thum
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst wird auf den Inhalt der Vorlage Nr. 39/00 vom 22. März 2000 verwiesen. (Die Vorlage ist als Anlage
nochmals beigefügt.)
Der Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10. 05. 2000 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
Insofern ist derzeit eine Beratung im Umweltausschuss nicht mehr erforderlich.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 17. 05. 2000 wurde der Beschlussvorschlag jedoch
zurückgestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst Lärmpegelmessungen (Verkehrslärm der
vorbeiführenden L 33) durchzuführen und unter Zugrundelegung des Messergebnisses eine neue Sitzungsvorlage zu
fertigen.
Aufgrund dieser Vorgabe wurde zunächst Kontakt mit dem RSBA Aachen als Träger der Straßenbaulast der L 33
aufgenommen. Seitens des RSBA bestehen gegen die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche keine Bedenken.
Seitens des RSBA werden auch keine Forderungen nach einem Lärmschutzgutachten gestellt.
Unabhängig davon ergibt sich allerdings nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes die
Notwendigkeit, entsprechende Untersuchungen anzustellen, wenn eventuelle Lärmbelästigungen zu erwarten sind. Aus
diesem Grunde wurde alsdann das Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik ACCON GmbH, Köln,
beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zu erarbeiten. Die Stellungnahme liegt seit dem 20. 09. 2000 vor. Das
zusammenfassende Ergebnis lautet wie folgt:
„Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme zeigt, dass das Plangebiet durch den Verkehr auf
der südlich verlaufenden L 33 vorbelastet ist. Im Neubaugebiet sind keine über den Wärmeschutz
hinausgehenden Anforderungen von Nöten, Schlafräume sollten jedoch nicht in Richtung der L 33
ausgerichtet werden.“
Ergänzend zu diesem Gesamtfazit des Gutachters verweise ich auf die in Ablichtung beigefügte
Seite 11 des Gutachtens.
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme schlage ich Ihnen nunmehr vor, das
Änderungsverfahren einzuleiten und den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Gleichzeitig sollte analog der Verfahrensweise im Ortsteil Boich die Verwaltung beauftragt werden,
mit den Grundstückseigentümern Gespräche über Grunderwerbskosten zu führen. Ich werde aus
diesem Grunde den bisherigen Beschlussvorschlag entsprechend ergänzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Änderung des FNP verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und stehen
haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlussvorschlag:
2
1.
Die 23. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird
gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2
Ziffer 1
BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 8, Parzellen
Nrn. 13, 36, 37, 17, 21, 22 und 23.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern bereits zum jetZeitpunkt Gespräche über Grunderwerbskosten zu führen.
Vor dem endgültigen Änderungsbeschluss sind die zu erwartenden Kosten seitens
der Verwaltung darzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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