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Sitzungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
181 kB
Datum
14.09.2015
Erstellt
04.09.15, 11:46
Aktualisiert
04.09.15, 11:46
Sitzungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich)) Sitzungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1032-01 Me Jülich, 01.09.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 376/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 14.09.2015 TOP Ergebnisse Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich) Anlg.: ./. I 30 SD.Net Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Nach § 2 (3) KWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter des Wahlausschusses der Stadt Jülich wurden in der Sitzung des Rates am 25.06.2014 gewählt. In der Sitzung des Stadrates am 25.06.2015 wurde zudem eine Umbesetzung im Wahlausschuss beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 284/2015). Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO sind die Beisitzer des Wahlausschusses vom Vorsitzenden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch Handschlag. Der Text der Verpflichtung lautet wie folgt: „Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO verpflichte ich Sie als Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“ Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 7 KWahlG nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein dürfen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 376/2015 x nein nein Seite 2