Daten
Kommune
Jülich
Größe
181 kB
Datum
14.09.2015
Erstellt
04.09.15, 11:46
Aktualisiert
04.09.15, 11:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1032-01 Me
Jülich, 01.09.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 376/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Termin
14.09.2015
TOP
Ergebnisse
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich)
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Nach § 2 (3) KWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter und vier, sechs, acht oder
zehn Beisitzern.
Die Beisitzer und Stellvertreter des Wahlausschusses der Stadt Jülich wurden in der Sitzung des
Rates am 25.06.2014 gewählt. In der Sitzung des Stadrates am 25.06.2015 wurde zudem eine Umbesetzung im Wahlausschuss beschlossen (siehe Vorlagen-Nr. 284/2015).
Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO sind die Beisitzer des Wahlausschusses vom Vorsitzenden vor Beginn
ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über
die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch
Handschlag.
Der Text der Verpflichtung lautet wie folgt:
„Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO verpflichte ich Sie als Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“
Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 7
KWahlG nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein dürfen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 376/2015
x
nein
nein
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