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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußfassung zur Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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19. November 2009 Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 64/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 03.06.1997 TOP: Beratung und Beschlußfassung zur Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 27.06.1996 (Vorlagen-Nr.: 110/96) wurde Hauptbrandmeister Wolfram Jörres zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau für die Dauer von sechs Jahren bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Herrn Hauptbrandmeister Bernd Sanfleber wurde mit Wirkung vom 28.06.1996 für höchstens zwei Jahre kommissarisch die erste stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr übertragen. Herrn Hauptbrandmeister Karl Willy Joentgen wurde mit Wirkung vom 28.06.1996 für höchstens zwei Jahre kommissarisch die zweite stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau übertragen. Die Ernennung und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die beiden vorgenannten Hauptbrandmeister die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllten. Mit Verfügung vom 11.03.1997 teilte mir nun Kreisbrandmeister Wolfram mit, daß Herr Karl Willy Joentgen zwischenzeitlich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und er empfiehlt, die Bestellung zum zweiten stellvertretenden Wehrführer vorzunehmen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, Herrn Hauptbrandmeister Karl Willy Joentgen zum zweiten stellvertretenden Wehrführer zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen, wobei die Zeit der kommissarischen Tätigkeit vom 28.06.1996 bis heute auf die Amtszeit von sechs Jahren anzurechnen ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine 2 III. Beschlußvorschlag: „Herr Hauptbrandmeister Karl Willy Joentgen aus Kreuzau, Gemeindeteil Stockheim, wird zum zweiten stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 27.06.2002 zum Ehrenbeamten ernannt.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: