Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
19. November 2009
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
64/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
03.06.1997
TOP: Beratung und Beschlußfassung zur Ernennung eines stellvertretenden Wehrführers für die Freiwillige Feuerwehr
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 27.06.1996 (Vorlagen-Nr.: 110/96) wurde Hauptbrandmeister
Wolfram Jörres zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau für die Dauer von sechs Jahren bestellt und unter
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Herrn Hauptbrandmeister Bernd Sanfleber wurde mit Wirkung vom 28.06.1996 für höchstens zwei Jahre
kommissarisch die erste stellvertretende Leitung der Freiwilligen Feuerwehr übertragen. Herrn Hauptbrandmeister Karl
Willy Joentgen wurde mit Wirkung vom 28.06.1996 für höchstens zwei Jahre kommissarisch die zweite stellvertretende
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau übertragen.
Die Ernennung und Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgen, da die
beiden vorgenannten Hauptbrandmeister die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllten.
Mit Verfügung vom 11.03.1997 teilte mir nun Kreisbrandmeister Wolfram mit, daß Herr Karl Willy Joentgen
zwischenzeitlich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und er empfiehlt, die Bestellung zum zweiten
stellvertretenden Wehrführer vorzunehmen.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, Herrn Hauptbrandmeister Karl Willy Joentgen zum zweiten stellvertretenden
Wehrführer zu bestellen und zum Ehrenbeamten auf Zeit zu benennen, wobei die Zeit der kommissarischen Tätigkeit
vom 28.06.1996 bis heute auf die Amtszeit von sechs Jahren anzurechnen ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
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III. Beschlußvorschlag:
„Herr Hauptbrandmeister Karl Willy Joentgen aus Kreuzau, Gemeindeteil Stockheim, wird zum
zweiten stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bestellt und unter
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 27.06.2002 zum Ehrenbeamten
ernannt.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: