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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42 / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Teilgebiet an der oberen Lindenstraße, zwischen Erft, Linden- und Langemarckstraße-a) Vorberatung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42 / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Teilgebiet an der oberen Lindenstraße, zwischen Erft, Linden- und Langemarckstraße-a) Vorberatung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 42 / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung-Teilgebiet an der oberen Lindenstraße, zwischen Erft, Linden- und Langemarckstraße-a) Vorberatung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-188/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 12.04.2005 Rat der Stadt Bedburg 19.04.2005 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 42 / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung -Teilgebiet an der oberen Lindenstraße, zwischen Erft, Linden- und Langemarckstraßea) Vorberatung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB -das noch bis 13.04.2005 läuft- eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg , unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen bzw. evtl. noch vorgetragenen Anregungen und den sich daraus ergebenden Änderungen und Ergänzungen auch ohne abschließende Vorberatung im Fachausschuss, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 42/Bedburg nebst Begründung hierzu zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.11.2004 den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), gefasst. Der Plangeltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 / Bedburg liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 156 und 157 (Lindenstraße Haus Nr. 13). Ferner ist der Plangeltungsbereich im übrigen aus dem abgedruckten Planentwurf ersichtlich. Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 157 um eine Fläche von 6,00 m x 7,10 m für eingeschossige Anbauten sowie die gleichzeitige Zurücknahme eines entsprechenden Flächenanteils auf der Parzelle Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 156; dies um den Ausgleich für den Eingriff zu kompensieren. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 01.03.2005 wurden die Bürger über die beabsichtigte Planänderung informiert. Die von der Planänderung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens mit Schreiben vom 28.02.2005 ebenfalls von der Planung benachrichtigt. Die Frist für das Verfahren läuft noch bis zum 13.04.2005 einschließlich. Während des Verfahrens sind bislang die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zur Planung vorgetragen worden. Sollten bis zur Sitzung noch Stellungnahmen eingehen, so werden diese – nach Zustellung – im Bürger- und Ratsinformationssystem (SD-Office) eingepflegt bzw. zu den Vorbesprechungen nachgereicht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 30.03.2005 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand