Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-188/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
12.04.2005
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 42 / Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der oberen Lindenstraße, zwischen Erft, Linden- und Langemarckstraßea) Vorberatung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt über
die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB -das noch bis
13.04.2005 läuft- eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und einzeln
Beschlüsse zu fassen.
Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der
Stadt Bedburg , unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen bzw. evtl. noch
vorgetragenen Anregungen und den sich daraus ergebenden Änderungen und
Ergänzungen auch ohne abschließende Vorberatung im Fachausschuss, den
Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), für die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes 42/Bedburg nebst Begründung hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 23.11.2004 den
Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42
Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. I S. 1359), gefasst.
Der Plangeltungsbereich der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 /
Bedburg liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 156 und 157 (Lindenstraße
Haus Nr. 13). Ferner ist der Plangeltungsbereich im übrigen aus dem abgedruckten
Planentwurf ersichtlich.
Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf
dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück 157 um eine Fläche von 6,00 m
x 7,10 m für eingeschossige Anbauten sowie die gleichzeitige Zurücknahme eines
entsprechenden Flächenanteils auf der Parzelle Gemarkung Bedburg, Flur 38, Flurstück
156; dies um den Ausgleich für den Eingriff zu kompensieren.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am
01.03.2005 wurden die Bürger über die beabsichtigte Planänderung informiert. Die von
der Planänderung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im
Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens mit Schreiben vom 28.02.2005
ebenfalls von der Planung benachrichtigt. Die Frist für das Verfahren läuft noch bis zum
13.04.2005 einschließlich.
Während des Verfahrens sind bislang die in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführten
Stellungnahmen zur Planung vorgetragen worden. Sollten bis zur Sitzung noch
Stellungnahmen eingehen, so werden diese – nach Zustellung – im Bürger- und
Ratsinformationssystem (SD-Office) eingepflegt bzw. zu den Vorbesprechungen
nachgereicht.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 30.03.2005
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand