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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich mehrerer Heideflächen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich mehrerer Heideflächen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich mehrerer Heideflächen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 620-03 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 37/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 10.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich mehrerer Heideflächen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Zunächst verweise ich auf den in Ablichtung beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne ohne Datum, erhalten am 22.11.1999. Die Fertigung der Sitzungsvorlage war erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich, da meinerseits Abstimmungsgespräche mit der ULB und dem Forstamt erforderlich waren. Hierüber wurde der Fraktionsvorsitzende entsprechend informiert. Aufgrund der Gespräche mit der ULB und dem Forstamt ergibt sich nunmehr zu den 4 aufgeführten Heideflächen folgende Situation: 1. Ziffer 3.2-10 Weißenberg Die genaue Lage wollen Sie der beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte (Anlage 1) entnehmen. Aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung steht eindeutig fest, dass sich die Heidefläche ausschließlich auf Privateigentum befindet und somit die Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau gar nicht gegeben ist. Darüber hinaus handelt es sich um ein Baugrundstück. Eine Bebauung ist auch im Laufe des Jahres 2000 geplant. Im Bereich der Fläche unterhalb des Sportplatzes, die sich im Eigentum der Gemeinde Kreuzau befindet, ist keine Heide mehr vorhanden. Der Landschaftsplanentwurf KreuzauNideggen, der gegenteilige Festsetzungen enthält, wird entsprechend korrigiert. 2. Ziffer 3.2-12 westlich von Bogheim Die genaue Lage wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 2) entnehmen. Anlässlich der durchgeführten Ortsbesichtigung wurde eindeutig festgestellt, dass hier keine schützenswerte Heide mehr vorhanden ist. Anders lautende Festsetzungen im Landschaftsplanentwurf Kreuzau-Nideggen werden korrigiert. 3. Ziffer 3.2-18 westlich von Winden, auf dem Hemgenberg Hierzu verweise ich auf die beigefügte Ablichtung (Anlage 3). Das Grundstück steht nicht im Eigentum der Gemeinde Kreuzau. Die Gemeinde ist somit für Pflegemaßnahmen nicht zuständig. Es ist ausschließlich Aufgabe des Kreises Düren sich mit dem Eigentümer über Pflegemaßnahmen zu einigen. 4. Ziffer 3.2-20 westlich von Leversbach Hierzu verweise ich auf die beigefügte Ablichtung (Anlage 4). Die Heidefläche befindet sich noch in einem sehr guten Zustand. Bei der durchgeführten Ortsbesichtigung mit der ULB und dem Forstamt wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine Schafbeweidung hier nicht möglich ist. Birkenbestand ist hier nicht vorhanden. Der vorhandene alte Kiefernbestand soll erhalten werden. Ca. 30 Stück kleinere Kiefern werden durch das Forstamt im Laufe des Jahres entfernt. Darüber hinaus muss die Heidefläche gemäht werden. Das Mähgut soll abgeräumt und auf Flächen, die derzeit nicht mit Heide bewachsen sind, verteilt 2 werden. Das Forstamt beziffert die hiermit verbundenen Kosten auf ca. 5.000,00 bis 6.000,00 DM. Da der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2000 verabschiedet ist, stehen hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Ein Pflegeschnitt kann somit erst im Jahre 2001 durchgeführt werden, sofern im Forstwirtschaftsplan 2001 entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Ein weiterer Pflegeschnitt ist alsdann in ca. 8 bis 10 Jahren erforderlich. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung schlage ich Ihnen vor, diesem Pflegekonzept zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Rahmen der Beratungen des Forstwirtschaftsplanes 2001 müssen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 6.000,00 DM bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: „Aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Grüne werden im Bereich der gemeindeeigenen Heidefläche westlich von Leversbach Pflegemaßnahmen wie folgt durchgeführt: ♦ ♦ Beseitigung von ca. 30 Stück Kleinkiefern. Mähen der Heidefläche im Jahre 2001, sofern entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: