Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 620-03
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
37/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich mehrerer
Heideflächen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst verweise ich auf den in Ablichtung beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne ohne Datum, erhalten
am 22.11.1999. Die Fertigung der Sitzungsvorlage war erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich, da meinerseits
Abstimmungsgespräche mit der ULB und dem Forstamt erforderlich waren. Hierüber wurde der Fraktionsvorsitzende
entsprechend informiert.
Aufgrund der Gespräche mit der ULB und dem Forstamt ergibt sich nunmehr zu den 4 aufgeführten Heideflächen
folgende Situation:
1.
Ziffer 3.2-10 Weißenberg
Die genaue Lage wollen Sie der beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte
(Anlage 1) entnehmen. Aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung steht eindeutig fest,
dass sich die Heidefläche ausschließlich auf Privateigentum befindet und somit die
Zuständigkeit der Gemeinde Kreuzau gar nicht gegeben ist. Darüber hinaus handelt es sich
um ein Baugrundstück. Eine Bebauung ist auch im Laufe des Jahres 2000 geplant. Im
Bereich der Fläche unterhalb des Sportplatzes, die sich im Eigentum der Gemeinde
Kreuzau befindet, ist keine Heide mehr vorhanden. Der Landschaftsplanentwurf KreuzauNideggen, der gegenteilige Festsetzungen enthält, wird entsprechend korrigiert.
2.
Ziffer 3.2-12 westlich von Bogheim
Die genaue Lage wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 2) entnehmen. Anlässlich
der durchgeführten Ortsbesichtigung wurde eindeutig festgestellt, dass hier keine
schützenswerte Heide mehr vorhanden ist. Anders lautende Festsetzungen im
Landschaftsplanentwurf Kreuzau-Nideggen werden korrigiert.
3.
Ziffer 3.2-18 westlich von Winden, auf dem Hemgenberg
Hierzu verweise ich auf die beigefügte Ablichtung (Anlage 3). Das Grundstück steht nicht
im Eigentum der Gemeinde Kreuzau. Die Gemeinde ist somit für Pflegemaßnahmen nicht
zuständig. Es ist ausschließlich Aufgabe des Kreises Düren sich mit dem Eigentümer über
Pflegemaßnahmen zu einigen.
4.
Ziffer 3.2-20 westlich von Leversbach
Hierzu verweise ich auf die beigefügte Ablichtung (Anlage 4). Die Heidefläche befindet sich
noch in einem sehr guten Zustand. Bei der durchgeführten Ortsbesichtigung mit der ULB
und dem Forstamt wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine Schafbeweidung hier nicht
möglich ist. Birkenbestand ist hier nicht vorhanden. Der vorhandene alte Kiefernbestand
soll erhalten werden. Ca. 30 Stück kleinere Kiefern werden durch das Forstamt im Laufe
des Jahres entfernt. Darüber hinaus muss die Heidefläche gemäht werden. Das Mähgut
soll abgeräumt und auf Flächen, die derzeit nicht mit Heide bewachsen sind, verteilt
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werden. Das Forstamt beziffert die hiermit verbundenen Kosten auf ca. 5.000,00 bis
6.000,00 DM. Da der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2000 verabschiedet ist, stehen
hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Ein Pflegeschnitt kann somit erst im Jahre
2001 durchgeführt werden, sofern im Forstwirtschaftsplan 2001 entsprechende Mittel
bereitgestellt werden. Ein weiterer Pflegeschnitt ist alsdann in ca. 8 bis 10 Jahren
erforderlich.
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung schlage ich Ihnen vor, diesem Pflegekonzept zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Rahmen der Beratungen des Forstwirtschaftsplanes 2001 müssen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich
6.000,00 DM bereitgestellt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Grüne werden im Bereich der
gemeindeeigenen Heidefläche westlich von Leversbach Pflegemaßnahmen wie folgt
durchgeführt:
♦
♦
Beseitigung von ca. 30 Stück Kleinkiefern.
Mähen der Heidefläche im Jahre 2001, sofern entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: