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Allgemeine Vorlage (22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Boich auf Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:	Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Boich auf Antrag der CDU-Fraktion) Allgemeine Vorlage (22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:	Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Boich auf Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl - Az.: 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 36/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 10.05.2000 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: 22. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Boich auf Antrag der CDU-Fraktion I. Sach- und Rechtslage: Die Einwohnerzahl im Ortsteil Boich stagniert seit Jahren. Die Zahl der Einwohner liegt bei ca. 620. Bauliche Erweiterungsmöglichkeiten sind nach dem wirksamen Flächennutzungsplan nicht möglich. Die Zahl der Baulücken ist auch seit Jahren unverändert und beträgt zurzeit noch 15 Stück. Das Problem besteht jedoch darin, dass diese Baulücken für eine tatsächliche Bebauung auch kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, da es sich überwiegend um hofnahe Wiesenflächen ortsansässiger Landwirte handelt. Diese seit Jahren bestehende Situation führt dazu, dass Bauabsichten der heranwachsenden ansässigen Bevölkerung nicht realisiert werden können. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzutreten, werden schon seit längerer Zeit Überlegungen angestellt, zusätzliche Bauflächen auszuweisen. Aufgrund der topographischen Lage und der Tatsache, dass der Ortsteil Boich von Streuobstwiesen mehr oder weniger umrandet ist, ist es unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft nicht einfach, hier geeignete Flächen zu finden. Ich habe in den letzten Wochen intensive Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde, der höheren Landschaftsbehörde und der unteren Landschaftsbehörde geführt. Hierbei ist zunächst erfreulich, dass die Bezirksplanungsbehörde einen zusätzlichen Bedarf für die Eigenentwicklung akzeptiert hat. Erweiterungsmöglichkeiten zwischen der L 249 und der Ortslage bzw. in der Hanglage Richtung Üdingen scheiden jedoch aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes aus. Anlässlich eines Ortstermines am 29. 02. 2000 mit den oben bereits genannten Dienststellen konnte nunmehr auch unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft eine Erweiterungsfläche gefunden werden. Es handelt sich hierbei um den in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte gekennzeichneten Bereich westlich des Baugebietes „Auf dem Schildchen“ am Ortsrand Richtung Rath. Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und wird von der Landschaftsschutzverordnung aus dem Jahre 1987 erfasst. Alle Gesprächsteilnehmer würden sich jedoch mit der Ausweisung einer zusätzlichen Baufläche einverstanden erklären. Aufgrund dieser Aussage habe ich auch bereits erste Überlegungen angestellt, in welcher Form die Erschließung möglich wäre. Als Anlage ist eine Ablichtung eines groben Bebauungsplanentwurfes beigefügt. Hiernach würden 13 neue Baugrundstücke auf einer Fläche von insgesamt rund 12.000 m² entstehen. Die Parzelle Nr. 41 wird derzeit als Ackerland genutzt. Die Parzelle Nr. 58, die nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen würde, ist mit Obstbäumen bepflanzt. Eine ökologische Bewertung wird im weiteren Verfahren selbstverständlich durchgeführt. Den weiteren Verfahrensablauf stelle ich mir wie folgt vor: 1.) Änderung des Flächennutzungsplanes (Dauer: ca. 1 Jahr) 2.) Nach Änderung des Flächennutzungsplanes Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde Kreuzau, da nur so tatsächlich das Ziel erreicht werden kann, Baustellen für die Eigenentwicklung des Ortsteils Boich bereitzustellen. 3.) Aufstellung eines Bebauungsplanes und Durchführung der Erschließung. Danach schrittweise Weiterveräußerung an Bauwillige aus dem Ortsteil Boich. 2 Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen zunächst vor, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses: „Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Boich, Flur 10, Nr. 41 tlw., Nr. 82 tlw. und Nr. 58 tlw.“ III. Beschlussvorschlag: „1. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Boich, Flur 10, Nr. 41 tlw., Nr. 82 tlw. und Nr. 58 tlw. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Amt für Agrarordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt Gespräche über Grunderwerbskosten zu führen. Vor dem endgültigen Änderungsbeschluss sind die zu erwartenden Kosten seitens der Verwaltung darzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: