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Allgemeine Vorlage (Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau 2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau 2004) Allgemeine Vorlage (Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau 2004)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 11.03.2004 Vorlagen-Nr.: 25/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss 24.03.2004 TOP: Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau 2004 I. Sach- und Rechtslage: Die Richtlinien der Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau wurden im Jahr 2003 neu gefasst. Unter anderem wurde beschlossen, dass der Sportausschuss der Gemeinde Kreuzau abschließend über die Ehrungen entscheidet. Durch den Gemeindesportverband wurden die Vereine im Gemeindegebiet aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2004 die Meldungen für die Sportlerehrung 2003 einzureichen. Ebenfalls wurden den Vereinen die aktualisierten Richtlinien übersandt. Als Anlage ist die Übersicht der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler, der Mannschaften sowie der vorgeschlagenen Funktionäre beigefügt. Danach ergeben sich bei Einzelsportlerinnen und – sportlern insgesamt 9 Bronze-, 14 Silber- und 1 Goldmedaille. Bei den Mannschaftssportarten ergeben sich 4 Bronze-, 3 Silber- und ggf. 1 Goldmedaille. Hinzu kommen noch die Ehrungen von Funktionären mit 2 Bronze- und 3 Silbermedaillen. Nicht berücksichtigt werden kann die Meldung des Tennisclubs Kreuzau Obermaubach e. V. Gemeldet wurden die Mannschaften Knaben I – Aufstieg in die 1. Kreisklasse; Knaben II – Aufstieg in die 2. Kreisklasse – und Herren 30 – Aufstieg in die 1. Kreisklasse. Nach den Richtlinien erfolgt eine Ehrung aber erst beim Aufstieg in die 2. Bezirksliga oder höher. Nach einem vorliegenden Angebot der Firma Uwe M.-Pokale betragen die Kosten je Medaille 7,00 – 11,80 €. Einmalig sind Digitalisierungskosten in Höhe von 25,60 € zu übernehmen. Es müssen nur so viele Medaillen abgenommen werden, wie für die Sportlerehrung tatsächlich benötigt werden (keine Mindestbestellmenge). In der Sitzung des Sportausschusses soll im Rahmen der „Richtlinien der Gemeinde Kreuzau zur Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern“ über die Vergabe der Medaillen entschieden werden. Die diesjährige Sportlerehrung wird in Absprache mit dem Gemeindesportverband am 29.04.2004 im Sport- und Vereinsheim Üdingen stattfinden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die anfallenden Kosten in Höhe von ca. 350 – 400 € können aus der Position 1.550.6611.3 Förderung des Volkssports übernommen werden. -2III. Beschlussvorschlag: „Entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________