Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 11.03.2004
Vorlagen-Nr.:
25/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
24.03.2004
TOP: Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau 2004
I. Sach- und Rechtslage:
Die Richtlinien der Sportlerehrung der Gemeinde Kreuzau wurden im Jahr 2003 neu
gefasst. Unter anderem wurde beschlossen, dass der Sportausschuss der Gemeinde
Kreuzau abschließend über die Ehrungen entscheidet.
Durch den Gemeindesportverband wurden die Vereine im Gemeindegebiet aufgefordert, bis zum
19. Dezember 2004 die Meldungen für die Sportlerehrung 2003 einzureichen. Ebenfalls wurden
den Vereinen die aktualisierten Richtlinien übersandt.
Als Anlage ist die Übersicht der zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler, der Mannschaften sowie
der vorgeschlagenen Funktionäre beigefügt. Danach ergeben sich bei Einzelsportlerinnen und –
sportlern insgesamt 9 Bronze-, 14 Silber- und 1 Goldmedaille. Bei den Mannschaftssportarten
ergeben sich 4 Bronze-, 3 Silber- und ggf. 1 Goldmedaille. Hinzu kommen noch die Ehrungen von
Funktionären mit 2 Bronze- und 3 Silbermedaillen.
Nicht berücksichtigt werden kann die Meldung des Tennisclubs Kreuzau Obermaubach e. V.
Gemeldet wurden die Mannschaften Knaben I – Aufstieg in die 1. Kreisklasse; Knaben II –
Aufstieg in die 2. Kreisklasse – und Herren 30 – Aufstieg in die 1. Kreisklasse. Nach den
Richtlinien erfolgt eine Ehrung aber erst beim Aufstieg in die 2. Bezirksliga oder höher.
Nach einem vorliegenden Angebot der Firma Uwe M.-Pokale betragen die Kosten je Medaille 7,00
– 11,80 €. Einmalig sind Digitalisierungskosten in Höhe von 25,60 € zu übernehmen. Es müssen
nur so viele Medaillen abgenommen werden, wie für die Sportlerehrung tatsächlich benötigt
werden (keine Mindestbestellmenge).
In der Sitzung des Sportausschusses soll im Rahmen der „Richtlinien der Gemeinde Kreuzau zur
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern“ über die Vergabe der Medaillen entschieden werden. Die
diesjährige Sportlerehrung wird in Absprache mit dem Gemeindesportverband am 29.04.2004 im
Sport- und Vereinsheim Üdingen stattfinden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die anfallenden Kosten in Höhe von ca. 350 – 400 € können aus der Position 1.550.6611.3
Förderung des Volkssports übernommen werden.
-2III. Beschlussvorschlag:
„Entsprechend der als Anlage beigefügten Aufstellung wird der Ehrung der Sportlerinnen
und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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