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Allgemeine Vorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen; hier: Zustimmung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen;
hier: Zustimmung) Allgemeine Vorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen;
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl / 621-00/FNP 8. Ä.Kreuzau, 05. Mai 1998 Vorlagen-Nr. 41/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau - Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen; hier: Zustimmung I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Rates vom 22. 10. 1996 wurde die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung des Rates vom 01. 07. 1997 wurden die nachstehend aufgeführten Standorte als Konzentrationsflächen festgelegt: "Westlich der Ortslage Thum an der L 33 alt, Gemarkungsbereich "Lausbusch", sowie nördlich der Ortslage Stockheim an der Grenze zu den Hoheitsgebieten Nörvenich und Düren, Gemarkungsbereich "Schall"." Inzwischen wurden die vorgeschriebenen Verfahren (Bürgerbeteiligung, Trägerbeteiligung und Offenlage) durchgeführt. Im Rahmen dieser Verfahren wurden weder durch Träger öffentlicher Belange noch durch private Grundstückseigentümer Anregungen vorgebracht, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau nebst Erläuterungsbericht wird zugestimmt. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung der nachstehend aufgeführten Konzentrationsflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen: Westlich der Ortslage Thum an der L 33 alt, Gemarkungsbereich "Lausbusch", nördlich der Ortslage Stockheim an der Grenze zu den Hoheitsgebieten Nörvenich und Düren, Gemarkungsbereich "Schall"." 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: