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Sitzungsvorlage (2. Abrundungssatzung für den Ortsteil Pattern gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren. Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
13.08.2015
Erstellt
03.08.15, 08:14
Aktualisiert
03.08.15, 08:14
Sitzungsvorlage (2. Abrundungssatzung für den Ortsteil Pattern gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit 
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren.
Aufstellungsbeschluss) Sitzungsvorlage (2. Abrundungssatzung für den Ortsteil Pattern gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit 
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren.
Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: 61AS/Gc Jülich, 30.07.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 321/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 13.08.2015 TOP Ergebnisse 2. Abrundungssatzung für den Ortsteil Pattern gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren. Aufstellungsbeschluss Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren die 2. Satzung zur Abrundung des mit Satzung festgelegten, im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Pattern aufgestellt. Der Bereich Gemarkung Pattern, Flur 8, Parzellen 72 und 73, wie dem Lageplan vom 14.07.2015 zu entnehmen ist, wird in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pattern einbezogen, um eine Bebaubarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Hierbei werden gem. § 34 BauGB nur solche Vorhaben genehmigt, die sich in Eigenart der näheren Umgebung einfügen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Begründung: Der Ortsteil Pattern ist durch bereits vorhandene Bebauung vorgeprägt. Der Flächennutzungplan weist für die bebauten Bereiche von Pattern größtenteils gemischte Baufläche, bzw. Wohnbaufläche auf. Für den Ortsteil Pattern wurde zunächst der Bereich, vor allem wegen der Klarstellung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauBG, mit Satzung eindeutig festgelegt, die am 23.10.2009 Rechtskraft erlangte. Mit der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB werden die Parzellen 72 und 73 des Flures 8 der Gemarkung Pattern in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pattern einbezogen. Durch die Hereinnahme des Bereiches in die Innenbereichssatzung, wird dieser Bereich, städtebaulich gesehen, abgerundet und ermöglicht auf diesen Grundstücken eine Bebauung, die aus ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Als Anlage ist der Lageplan vom 14.07.2015 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 321/2015 Seite 2