Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig
BE: Herr Elsig 750/El
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
134/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
23.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Auf dem vorhandenen Friedhof im Ortsteil Untermaubach sind nur noch wenige Grabstellen vorhanden, die belegt
werden können, Er wird in ein bis zwei Jahren den gestellten Anforderungen nicht mehr genügen. Der Ortsteil
Untermaubach einschließlich dem Ortsteil Bogheim und den Wohnplätzen Bilstein und Schlagstein hat z.Zt. 1.971
Einwohner und wird bei stetigem Zuwachs ( ca. 1 % pro Jahr) in 30 Jahren ca. 2.562 Einwohner haben. Es ist davon
auszugehen, daß 40 ar Friedhofsfläche für tausend Einwohner erforderlich sind. Das bedeutet, daß mit ca. 10.248 qm / =
102,48 ar Friedhofsfläche zu kalkulieren ist.
Eine zunächst vorgesehene Erweiterung auf dem Grundstück Hassert scheiterte an zu hohen Kaufpreisforderung des
Eigentümers. Die Alternative auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „Im Bockshof „ (Grundstück Schmitz) bildet
ebenfalls keine dauerhafte Lösung, da das Grundstück mit 1.180 qm zu klein bemessen ist und Baulandpreise für die
Gesamtfläche gefordert wurde. Die weitere Alternative „ am Judenfriedhof „ ist aufgrund der Bedenken der unteren
Landschaftsbehörde und des Forstamtes nicht realisierbar. Die Fläche liegt weit außerhalb der Ortslage (Erfordernis der
Erschließung = erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft).
Eine Neuanlage ist unumgänglich notwendig.
Es ist deshalb beabsichtigt, die Neuanlage auf dem gemeindeeigenen Grundstück, Gemarkung Untermaubach, Flur 6,
Nr. 37/1 und 39/1, Gesamtgröße 5.181 qm, durchzuführen.
Jetziger Friedhof und Neuanlage ergeben eine Gesamtfläche von 127,75 ar, die dem Friedhofsbedarf entspricht.
Das geologische Landesamt in Krefeld wurde mit Schreiben vom 16 Juni 1994 beauftragt, die für das
Genehmigungsverfahren benötigte geologisch-bodenkundliche Gutachten zu erstellen. Das vorliegende Gutachten weist
aus, daß die Teilfläche A für die Bestattung von Leichen mit normaler Bestattungstiefe von 1,80 m geeignet ist. Die
Teilfläche B ist aber in ihrem derzeitigem Zustand für Bestattung von Leichen nicht geeignet ( siehe Seite 3 Anlage 1).
Um diese Fläche dennoch für Bestattungszwecke zu nutzen, sind umfangreiche Bodenverbesserungsmaßnahmen
durchzuführen. Die Maßnahmen werden wie folgt beschrieben:
“Der Mutterboden ist bei abgetrocknetem Boden sorgfältig auf der gesamten Teilfläche in seiner vollen Stärke von etwa
0,3 bis 0,4 m abzuräumen und zur späteren Wiederverwendung in Mieten zu lagern. Danach ist etwa 0,8 m unter der
ehemaligen Oberfläche ein ausreichend dichtes Dränagenetz zu verlegen. Anschließend ist der Boden aufzulockern und
kulturfähiges lehmig-sandiges Bodenmaterial von 1,7 m Mächtigkeit aufzuschütten. Diese Arbeiten dürfen wie alle
übrigen nur bei abgetrocknetem Boden und trockener Witterung durchgeführt werden, wobei Bodenverdichtungen zu
vermeiden sind. Schließlich ist der Mutterboden wieder aufzutragen und die Fläche 0,7 m tief aufzulockern“.
Im Entwurf des Vermögenshaushalts 1998 bzw. 1999 sind Haushaltsmittel in Höhe von je 150.000,-- DM vorgesehen.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die für die Neuanlage noch benötigten Genehmigungen
einzuholen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
2
Die für die Neuanlage des Friedhofes Untermaubach benötigten Haushaltsmittel sind in 1998 bzw. 1999 bei Pos.
1.750.940.0.4, Vermögenshaushalt, bereitzustellen.
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen:
„Die Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach wird in 1998 erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Neuanlage benötigten Genehmigungen einzuholen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: