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Allgemeine Vorlage (Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach) Allgemeine Vorlage (Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig BE: Herr Elsig 750/El Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 134/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach I. Sach- und Rechtslage: Auf dem vorhandenen Friedhof im Ortsteil Untermaubach sind nur noch wenige Grabstellen vorhanden, die belegt werden können, Er wird in ein bis zwei Jahren den gestellten Anforderungen nicht mehr genügen. Der Ortsteil Untermaubach einschließlich dem Ortsteil Bogheim und den Wohnplätzen Bilstein und Schlagstein hat z.Zt. 1.971 Einwohner und wird bei stetigem Zuwachs ( ca. 1 % pro Jahr) in 30 Jahren ca. 2.562 Einwohner haben. Es ist davon auszugehen, daß 40 ar Friedhofsfläche für tausend Einwohner erforderlich sind. Das bedeutet, daß mit ca. 10.248 qm / = 102,48 ar Friedhofsfläche zu kalkulieren ist. Eine zunächst vorgesehene Erweiterung auf dem Grundstück Hassert scheiterte an zu hohen Kaufpreisforderung des Eigentümers. Die Alternative auf der gegenüberliegenden Seite der Straße „Im Bockshof „ (Grundstück Schmitz) bildet ebenfalls keine dauerhafte Lösung, da das Grundstück mit 1.180 qm zu klein bemessen ist und Baulandpreise für die Gesamtfläche gefordert wurde. Die weitere Alternative „ am Judenfriedhof „ ist aufgrund der Bedenken der unteren Landschaftsbehörde und des Forstamtes nicht realisierbar. Die Fläche liegt weit außerhalb der Ortslage (Erfordernis der Erschließung = erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft). Eine Neuanlage ist unumgänglich notwendig. Es ist deshalb beabsichtigt, die Neuanlage auf dem gemeindeeigenen Grundstück, Gemarkung Untermaubach, Flur 6, Nr. 37/1 und 39/1, Gesamtgröße 5.181 qm, durchzuführen. Jetziger Friedhof und Neuanlage ergeben eine Gesamtfläche von 127,75 ar, die dem Friedhofsbedarf entspricht. Das geologische Landesamt in Krefeld wurde mit Schreiben vom 16 Juni 1994 beauftragt, die für das Genehmigungsverfahren benötigte geologisch-bodenkundliche Gutachten zu erstellen. Das vorliegende Gutachten weist aus, daß die Teilfläche A für die Bestattung von Leichen mit normaler Bestattungstiefe von 1,80 m geeignet ist. Die Teilfläche B ist aber in ihrem derzeitigem Zustand für Bestattung von Leichen nicht geeignet ( siehe Seite 3 Anlage 1). Um diese Fläche dennoch für Bestattungszwecke zu nutzen, sind umfangreiche Bodenverbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Die Maßnahmen werden wie folgt beschrieben: “Der Mutterboden ist bei abgetrocknetem Boden sorgfältig auf der gesamten Teilfläche in seiner vollen Stärke von etwa 0,3 bis 0,4 m abzuräumen und zur späteren Wiederverwendung in Mieten zu lagern. Danach ist etwa 0,8 m unter der ehemaligen Oberfläche ein ausreichend dichtes Dränagenetz zu verlegen. Anschließend ist der Boden aufzulockern und kulturfähiges lehmig-sandiges Bodenmaterial von 1,7 m Mächtigkeit aufzuschütten. Diese Arbeiten dürfen wie alle übrigen nur bei abgetrocknetem Boden und trockener Witterung durchgeführt werden, wobei Bodenverdichtungen zu vermeiden sind. Schließlich ist der Mutterboden wieder aufzutragen und die Fläche 0,7 m tief aufzulockern“. Im Entwurf des Vermögenshaushalts 1998 bzw. 1999 sind Haushaltsmittel in Höhe von je 150.000,-- DM vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, die für die Neuanlage noch benötigten Genehmigungen einzuholen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 2 Die für die Neuanlage des Friedhofes Untermaubach benötigten Haushaltsmittel sind in 1998 bzw. 1999 bei Pos. 1.750.940.0.4, Vermögenshaushalt, bereitzustellen. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen: „Die Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach wird in 1998 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Neuanlage benötigten Genehmigungen einzuholen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: