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Allgemeine Vorlage (Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff.; hier: Erstellung einer Prioritätenliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff.;
hier: Erstellung einer Prioritätenliste) Allgemeine Vorlage (Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff.;
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hier: Erstellung einer Prioritätenliste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/641-08 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 26.02.2004 Vorlagen-Nr.: 21/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff.; hier: Erstellung einer Prioritätenliste I. Sach- und Rechtslage: Zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze werden von mir alljährlich bei der Haushaltsstelle 1.630.5100.1 Mittel in Höhe von 255.000,00 € (vormals 500.000,00 DM) beantragt. Speziell bei den Haushaltsplanberatungen des Jahres 2003 wurde dieser Ansatz für überhöht angesehen. Aufgrund der seinerzeitigen Diskussion habe ich in den letzten Wochen und Monaten eine Besichtigung aller Straßen durchgeführt und die Instandsetzungsbedürftigkeit geprüft. Aufgrund der angespannten Finanzlage habe ich nur die Straßenzüge als instandsetzungsbedürftig eingestuft, die wegen des derzeitigen Zustandes aufgrund der Verkehrssicherungspflicht einer Instandsetzung bedürfen. Es gibt sicherlich noch zahlreiche Straßen, die zur Vermeidung größerer Schäden vorsorglich instandgesetzt werden könnten; hierfür sind jedoch leider derzeit keine Haushaltsmittel vorhanden. In der Sitzung des Rates am 17.02.2004 habe ich Ihnen bereits eine tabellarische Übersicht der in den nächsten Jahren erforderlichen Straßeninstandsetzungsmaßnahmen übergeben. Die hier ermittelten Kosten basieren bereits auf exakten Kostenberechnungen eines Ingenieurbüros und beinhalten auch z.B. die Kosten für die Beseitigung teerkontaminierten Straßenmaterials. Auch hier habe ich in Zweifelsfällen Gutachten erstellen lassen. Bei gravierenden Schäden in der Oberfläche habe ich darüber hinaus mittels Bohrkernen den Unterbau ermittelt. Hierbei haben sich zum Teil katastrophale Verhältnisse ergeben, die eine reine Deckeninstandsetzung, die augenscheinlich möglich wäre, verbietet. Für die weitere Beratung füge ich dieser Sitzungsvorlage folgende Unterlagen bei: - das komplette Straßenverzeichnis mit Angabe über das Baujahr, die Instandsetzungsbedürftigkeit, die geschätzten Kosten und dem Hinweis, ob es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme handelt, - nochmals die Zusammenstellung der Bruttobaukosten ohne Ingenieurgebühren der meines Erachtens zwingend erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen. Bei der Überprüfung des Zustandes der Straßen im Ortsteil Winden (hier ist derzeit gar keine Straße unbedingt instandsetzungsbedürftig) wurde die Messlatte der Instandsetzungsbedürftigkeit sehr hoch angelegt, da im Ortsteil Winden die Kanalkamera-Untersuchungen erst im Jahre 2007 durchgeführt werden. Hieraus können sich möglicherweise Synergie-Effekte ergeben, so dass eine derzeitige Straßeninstandsetzung, es sei denn, sie wäre unabweisbar, wirtschaftlich nicht zu vertreten wäre. -2Aus der Liste der instandsetzungsbedürftigen Straßen wollen Sie entnehmen, dass im Ortsteil Drove die Grünstraße, die Straße „Im Reuter“ und die Wewordenstraße instandsetzungsbedürftig sind. Alle 3 Straßenzüge sollten jedoch noch nicht in das Instandsetzungsprogramm 2004 aufgenommen werden, da sich auch hier möglicherweise durch die Kanalkamera-Untersuchung Synergie-Effekte ergeben können. Die entsprechenden Unterlagen liegen mir aber erst Ende des Jahres 2004 vor. Bei allen anderen aufgeführten Straßenzügen sind Synergie-Effekte durch Kanalsanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Wie bereits erwähnt, reichen bei einigen Straßenzügen Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr aus. Vielmehr ist hier ein kompletter Neuausbau erforderlich, da der Unterbau nicht tragfähig ist. Würde man lediglich die vorhandene Oberfläche abfräsen und eine neue Fahrbahndecke aufziehen, wären die jetzt vorhandenen Setzrisse in kürzester Zeit wieder vorhanden. Es handelt sich hierbei um folgende Straßenzüge: Grünstraße, Flemingstraße, Traubenweg, Marienstraße, Am alten Fuhrweg, Im Bongert, In der Held. Der Gesamtaufwand hierfür beläuft sich auf voraussichtlich 1.090.000,00 € zuzüglich Ingenieurgebühren. Da es sich um einen Neuausbau handelt, sind diese Maßnahmen im Vermögenshaushalt in den kommenden Jahren zu veranschlagen. Hierdurch reduziert sich zwangsläufig der Anteil des Verwaltungshaushaltes von bisher 2.020.000,00 € um 1.090.000,00 € auf voraussichtlich 930.000,00 € zuzüglich jeweils anteiliger Ingenieurgebühren. Ein kompletter Neuausbau einer Straße hat aber auch Auswirkungen auf die Anlieger, da es sich eindeutig um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) handelt. Nach der derzeit noch gültigen Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kreuzau beläuft sich der Anteil der Anlieger bei Anliegerstraßen, und um solche handelt es sich bei allen Straßen, auf bisher 50 %. Die derzeit gültige Straßenbaubeitragssatzung datiert vom 10.11.1987. Auf eine Anpassung an die neueste Rechtsprechung wurde bisher verzichtet, da in den letzten Jahren keine beitragspflichtigen Maßnahmen durchgeführt worden sind. Hinsichtlich der Verteilungsmodalitäten entspricht die Satzung auch noch der Rechtsprechung. In einem wesentlichen Punkt, und dieser wirkt sich für die Anlieger negativ aus, hat sich die Rechtsprechung geändert. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass der Anliegeranteil durchaus bis zu 80 % betragen darf. Die vorliegende Mustersatzung des NRW Städte- und Gemeindebundes sieht dies zwangsläufig natürlich auch vor. Es bleibt selbstverständlich dem jeweiligen Rat vorbehalten, die Prozentsätze festzulegen, allerdings wird die Kommunalaufsicht bei der Gemeinde Kreuzau schon darauf achten, dass die rechtlich möglichen Einnahmen auch erzielt werden. Es wird von daher unumgänglich sein, vor Neuausbau einer der Straßen die Straßenbaubeitragssatzung anzupassen und den Anliegeranteil neu festzusetzen. Da der Haushaltsplanentwurf 2004 ohnehin noch keine Maßnahmen im Vermögenshaushalt vorsieht, sollte dies Gegenstand einer gesonderten Beratung werden. Unabhängig davon verbleiben also aus dem Verwaltungshaushalt rund 930.000,00 € zuzüglich Ingenieurgebühren zu finanzieren. Dieser Betrag wird sich jedoch reduzieren, da bei der Kostenermittlung für den „Bubenheimer Weg“ mit 180.000,00 € ein Fehler unterlaufen ist. Diesbezüglich erfolgt zurzeit eine Überprüfung. Aufgrund bereits bestehender Verpflichtungen bzw. auf jeden Fall erfahrungsgemäß zu erwartender Ausgaben verbleiben für das Jahr 2004 von den veranschlagten 255.000,00 € nur -3135.000,00 € für die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend dem Programm. Nähere Erläuterungen hierzu wollen Sie bitte unter II. entnehmen. Für das Jahr 2004 schlage ich Ihnen vor, folgende Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen: - Hauweg Verbindungsweg „Schafsbenden/An der Hardt“ Im Moosgarten Trankgasse Zum Prontzgraben Titzgarten Hinter den Gärten Dechant-Offermanns-Weg Insgesamt 26.000,00 € 10.000,00 € 8.000,00 € 23.000,00 € 16.000,00 € 9.000,00 € 7.000,00 € 15.000,00 € 114.000,00 € zuzüglich Ingenieurgebühren. Auf die Festlegung und Verteilung der anderen Maßnahmen für die Folgejahre sollte derzeit noch verzichtet werden. Hier schlage ich vor, jeweils zu Beginn des Jahres einen gesonderten Beschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsansatz 2004 beläuft sich, wie bereits erwähnt, auf 255.000,00 €. Hieraus müssen im Jahre 2004 auf jeden Fall bereits zum jetzigen Zeitpunkt folgende Beträge abgezogen werden: 1. Ampelwartung 2. Dringend erforderliche Erneuerung der Ampelanlage Hauptstraße/Mittelstraße/Feldstraße 30.000,00 € Abrechnung der Nebenanlagen K 46, OD Boich, aus dem Jahre 2003, da die Schlussrechnung erst jetzt eingegangen ist 30.000,00 € Zu erwartender Kostenanteil der Gemeinde Kreuzau durch Reparaturen an Nebenanlagen im Bereich der K 39, OD Bergheim 10.000,00 € Pauschalbetrag für Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßenbäumen, geschätzt 10.000,00 € 3. 4. 5. 6. 6.000,00 € Nicht vorhersehbare kleinere Verkehrssicherungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen, geschätzt 34.000,00 € Insgesamt bereits verplant 120.000,00 € Somit verbleiben für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen entsprechend dem Programm nur noch 135.000,00 €. Mit diesem Betrag sollten die oben erwähnten Straßenzüge im Jahre 2004 instandgesetzt werden. III. Beschlussvorschlag: -4- „1. Das von der Verwaltung erarbeitete Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff. wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Jahre 2004 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen: Hauweg, Verbindungsweg „Schafsbenden/An der Hardt“, Im Moosgarten, Trankgasse, Zum Prontzgraben, Titzgarten, Hinter den Gärten, Dechant-Offermanns-Weg. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen öffentlich auszuschreiben. 3. Bezüglich der Maßnahmen, die im Vermögenshaushalt veranschlagt werden, erfolgt eine gesonderte Beratung unter gleichzeitiger Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kreuzau.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________