Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/641-08
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 26.02.2004
Vorlagen-Nr.:
21/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.04.2004
11.05.2004
25.05.2004
TOP: Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff.;
hier: Erstellung einer Prioritätenliste
I. Sach- und Rechtslage:
Zur Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich der gemeindeeigenen Straßen, Wege
und Plätze werden von mir alljährlich bei der Haushaltsstelle 1.630.5100.1 Mittel in Höhe von
255.000,00 € (vormals 500.000,00 DM) beantragt. Speziell bei den Haushaltsplanberatungen des
Jahres 2003 wurde dieser Ansatz für überhöht angesehen. Aufgrund der seinerzeitigen Diskussion
habe ich in den letzten Wochen und Monaten eine Besichtigung aller Straßen durchgeführt und die
Instandsetzungsbedürftigkeit geprüft. Aufgrund der angespannten Finanzlage habe ich nur die
Straßenzüge als instandsetzungsbedürftig eingestuft, die wegen des derzeitigen Zustandes
aufgrund der Verkehrssicherungspflicht einer Instandsetzung bedürfen. Es gibt sicherlich noch
zahlreiche Straßen, die zur Vermeidung größerer Schäden vorsorglich instandgesetzt werden
könnten; hierfür sind jedoch leider derzeit keine Haushaltsmittel vorhanden.
In der Sitzung des Rates am 17.02.2004 habe ich Ihnen bereits eine tabellarische Übersicht der in
den nächsten Jahren erforderlichen Straßeninstandsetzungsmaßnahmen übergeben. Die hier
ermittelten Kosten basieren bereits auf exakten Kostenberechnungen eines Ingenieurbüros und
beinhalten auch z.B. die Kosten für die Beseitigung teerkontaminierten Straßenmaterials. Auch
hier habe ich in Zweifelsfällen Gutachten erstellen lassen. Bei gravierenden Schäden in der
Oberfläche habe ich darüber hinaus mittels Bohrkernen den Unterbau ermittelt. Hierbei haben sich
zum Teil katastrophale Verhältnisse ergeben, die eine reine Deckeninstandsetzung, die
augenscheinlich möglich wäre, verbietet.
Für die weitere Beratung füge ich dieser Sitzungsvorlage folgende Unterlagen bei:
-
das
komplette
Straßenverzeichnis
mit
Angabe
über
das
Baujahr,
die
Instandsetzungsbedürftigkeit, die geschätzten Kosten und dem Hinweis, ob es sich um eine
beitragspflichtige Maßnahme handelt,
-
nochmals die Zusammenstellung der Bruttobaukosten ohne Ingenieurgebühren der meines
Erachtens zwingend erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Bei der Überprüfung des Zustandes der Straßen im Ortsteil Winden (hier ist derzeit gar keine
Straße unbedingt instandsetzungsbedürftig) wurde die Messlatte der Instandsetzungsbedürftigkeit
sehr hoch angelegt, da im Ortsteil Winden die Kanalkamera-Untersuchungen erst im Jahre 2007
durchgeführt werden. Hieraus können sich möglicherweise Synergie-Effekte ergeben, so dass eine
derzeitige Straßeninstandsetzung, es sei denn, sie wäre unabweisbar, wirtschaftlich nicht zu
vertreten wäre.
-2Aus der Liste der instandsetzungsbedürftigen Straßen wollen Sie entnehmen, dass im Ortsteil
Drove die Grünstraße, die Straße „Im Reuter“ und die Wewordenstraße instandsetzungsbedürftig
sind. Alle 3 Straßenzüge sollten jedoch noch nicht in das Instandsetzungsprogramm 2004
aufgenommen werden, da sich auch hier möglicherweise durch die Kanalkamera-Untersuchung
Synergie-Effekte ergeben können. Die entsprechenden Unterlagen liegen mir aber erst Ende des
Jahres 2004 vor.
Bei
allen
anderen
aufgeführten
Straßenzügen
sind
Synergie-Effekte
durch
Kanalsanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten.
Wie bereits erwähnt, reichen bei einigen Straßenzügen Instandsetzungsmaßnahmen nicht mehr
aus. Vielmehr ist hier ein kompletter Neuausbau erforderlich, da der Unterbau nicht tragfähig ist.
Würde man lediglich die vorhandene Oberfläche abfräsen und eine neue Fahrbahndecke
aufziehen, wären die jetzt vorhandenen Setzrisse in kürzester Zeit wieder vorhanden. Es handelt
sich hierbei um folgende Straßenzüge:
Grünstraße,
Flemingstraße,
Traubenweg,
Marienstraße,
Am alten Fuhrweg,
Im Bongert,
In der Held.
Der Gesamtaufwand hierfür beläuft sich auf voraussichtlich 1.090.000,00 € zuzüglich
Ingenieurgebühren. Da es sich um einen Neuausbau handelt, sind diese Maßnahmen im
Vermögenshaushalt in den kommenden Jahren zu veranschlagen. Hierdurch reduziert sich
zwangsläufig der Anteil des Verwaltungshaushaltes von bisher 2.020.000,00 € um 1.090.000,00 €
auf voraussichtlich 930.000,00 € zuzüglich jeweils anteiliger Ingenieurgebühren.
Ein kompletter Neuausbau einer Straße hat aber auch Auswirkungen auf die Anlieger, da es sich
eindeutig um eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz
NRW) handelt. Nach der derzeit noch gültigen Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kreuzau
beläuft sich der Anteil der Anlieger bei Anliegerstraßen, und um solche handelt es sich bei allen
Straßen, auf bisher 50 %. Die derzeit gültige Straßenbaubeitragssatzung datiert vom 10.11.1987.
Auf eine Anpassung an die neueste Rechtsprechung wurde bisher verzichtet, da in den letzten
Jahren keine beitragspflichtigen Maßnahmen durchgeführt worden sind. Hinsichtlich der
Verteilungsmodalitäten entspricht die Satzung auch noch der Rechtsprechung. In einem
wesentlichen Punkt, und dieser wirkt sich für die Anlieger negativ aus, hat sich die
Rechtsprechung geändert. Die aktuelle Rechtsprechung geht davon aus, dass der Anliegeranteil
durchaus bis zu 80 % betragen darf. Die vorliegende Mustersatzung des NRW Städte- und
Gemeindebundes sieht dies zwangsläufig natürlich auch vor. Es bleibt selbstverständlich dem
jeweiligen Rat vorbehalten, die Prozentsätze festzulegen, allerdings wird die Kommunalaufsicht
bei der Gemeinde Kreuzau schon darauf achten, dass die rechtlich möglichen Einnahmen auch
erzielt werden. Es wird von daher unumgänglich sein, vor Neuausbau einer der Straßen die
Straßenbaubeitragssatzung anzupassen und den Anliegeranteil neu festzusetzen.
Da der Haushaltsplanentwurf 2004 ohnehin noch keine Maßnahmen im Vermögenshaushalt
vorsieht, sollte dies Gegenstand einer gesonderten Beratung werden.
Unabhängig davon verbleiben also aus dem Verwaltungshaushalt rund 930.000,00 € zuzüglich
Ingenieurgebühren zu finanzieren. Dieser Betrag wird sich jedoch reduzieren, da bei der
Kostenermittlung für den „Bubenheimer Weg“ mit 180.000,00 € ein Fehler unterlaufen ist.
Diesbezüglich erfolgt zurzeit eine Überprüfung.
Aufgrund bereits bestehender Verpflichtungen bzw. auf jeden Fall erfahrungsgemäß zu
erwartender Ausgaben verbleiben für das Jahr 2004 von den veranschlagten 255.000,00 € nur
-3135.000,00 € für die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend dem
Programm. Nähere Erläuterungen hierzu wollen Sie bitte unter II. entnehmen.
Für das Jahr 2004 schlage ich Ihnen vor, folgende Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen:
-
Hauweg
Verbindungsweg „Schafsbenden/An der Hardt“
Im Moosgarten
Trankgasse
Zum Prontzgraben
Titzgarten
Hinter den Gärten
Dechant-Offermanns-Weg
Insgesamt
26.000,00 €
10.000,00 €
8.000,00 €
23.000,00 €
16.000,00 €
9.000,00 €
7.000,00 €
15.000,00 €
114.000,00 €
zuzüglich Ingenieurgebühren.
Auf die Festlegung und Verteilung der anderen Maßnahmen für die Folgejahre sollte derzeit
noch verzichtet werden. Hier schlage ich vor, jeweils zu Beginn des Jahres einen gesonderten
Beschluss zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsansatz 2004 beläuft sich, wie bereits erwähnt, auf 255.000,00 €. Hieraus müssen im
Jahre 2004 auf jeden Fall bereits zum jetzigen Zeitpunkt folgende Beträge abgezogen werden:
1.
Ampelwartung
2.
Dringend erforderliche Erneuerung der
Ampelanlage Hauptstraße/Mittelstraße/Feldstraße
30.000,00 €
Abrechnung der Nebenanlagen K 46, OD Boich,
aus dem Jahre 2003, da die Schlussrechnung erst
jetzt eingegangen ist
30.000,00 €
Zu erwartender Kostenanteil der Gemeinde Kreuzau
durch Reparaturen an Nebenanlagen im Bereich der
K 39, OD Bergheim
10.000,00 €
Pauschalbetrag für Verkehrssicherungsmaßnahmen
an Straßenbäumen, geschätzt
10.000,00 €
3.
4.
5.
6.
6.000,00 €
Nicht vorhersehbare kleinere Verkehrssicherungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen, geschätzt 34.000,00 €
Insgesamt bereits verplant
120.000,00 €
Somit verbleiben für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen entsprechend dem Programm nur noch
135.000,00 €. Mit diesem Betrag sollten die oben erwähnten Straßenzüge im Jahre 2004
instandgesetzt werden.
III. Beschlussvorschlag:
-4-
„1.
Das von der Verwaltung erarbeitete Straßeninstandsetzungsprogramm 2004 ff. wird
zur Kenntnis genommen.
2.
Im Jahre 2004 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen:
Hauweg,
Verbindungsweg „Schafsbenden/An der Hardt“,
Im Moosgarten,
Trankgasse,
Zum Prontzgraben,
Titzgarten,
Hinter den Gärten,
Dechant-Offermanns-Weg.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen öffentlich auszuschreiben.
3.
Bezüglich der Maßnahmen, die im Vermögenshaushalt veranschlagt werden, erfolgt
eine
gesonderte
Beratung
unter
gleichzeitiger
Änderung
der
Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kreuzau.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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