Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
43/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
Rat
27.05.1998
04.06.1998
TOP: Einrichtung einer Übergangs-Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Bekanntlich wurde der Beschluß gefaßt, zur Verbesserung der Kindergartensituation im Ortsteil Kreuzau einen
Zweigruppen-Kindergarten in der Heribertstraße neu zu errichten. Mit dem Eingang des Bewilligungsbescheides wird
täglich gerechnet, so daß ein Baubeginn Mitte des Jahres wahrscheinlich ist. Eine Inbetriebnahme der Neueinrichtung
ist nicht vor Mitte 1999 zu erwarten.
Tatsächlich besteht jedoch schon in diesem Jahre ein großer Bedarf an Kindergarten- als auch an Hortplätzen.
Dem letzten Ratsprotokoll war eine Übersicht beigefügt, aus der ersichtlich ist, daß im Ortsteil Kreuzau zum
01.08.1998, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, 44 Kinder keinen Kindergartenplatz erhalten werden.
Schwierig ist ebenfalls die Situation der Hortkinder. In der Altersgemischten Gruppe in der Bahnhofstraße 25 werden
derzeit 10 Schulkinder und 10 Kindergartenkinder betreut. Zum 01.08.1998 wechseln 3 Kindergartenkinder infolge
Einschulung in den Hortbereich, so daß für die Aufnahme weiterer Schulkinder kein Raum mehr bleibt, obwohl
mehrere dringliche Anmeldungen vorliegen.
Die Angelegenheit wurde Anfang des Jahres mit dem Kreisjugendamt zwecks Erörterung von Lösungsmöglichkeiten
besprochen. Mit Schreiben vom 27.02.1998 hat das Jugendamt angeregt, bis zur Fertigstellung des geplanten Neubaus
in der Heribertstraße eine provisorische Kindergartengruppe in geeigneten Räumlichkeiten einzurichten. Die laufenden
Betriebskosten seien nach dem GTK refinanzierbar, die investiven Kosten für die Inneneinrichtung der
Übergangsgruppe im Vorgriff auf den Neubau ebenfalls.
Im Hinblick auf die dargestellte Bedarfslage bin ich der Auffassung, daß dem Vorschlag des Jugendamtes gefolgt
werden sollte. Als Standort für die Übergangsgruppe sollten die voraussichtlich zum Mai 1998 freiwerdenden Räume
des DRK in der Hans-Hoesch-Stiftung genutzt werden.
Es handelt sich um zwei frühere Klassenräume im Obergeschoß mit jeweils rd. 50 qm Fläche und einen Büroraum von
ca. 15 qm Größe. Nach Absprache mit den St.-Heribert-Schützen Kreuzau können die im Dachgeschoß eingerichteten
Toiletten der Schießanlage in Anspruch genommen werden.
Größere Instandsetzungsmaßnahmen sind zwar nicht erforderlich, es ist jedoch notwendig, die Räumlichkeiten neu zu
streichen, den PVC-Fußboden instand zu setzen oder einen Teppichboden zu verlegen, eine Verbesserung der
Beleuchtung durchzuführen,
an allen Treppen einen zweiten Handlauf zu installieren. (Forderung GemeindeUnfall-Versicherungsverband), Heizkörperverklei-
dungen und Fenstersicherungen anzubringen sowie eine gebrauchte Küche anzuschaffen. Die Arbeiten sollen
weitgehend in Eigenleistung durch den Bauhof durchgeführt werden, so daß Aufwendungen zwischen 10.000 DM und
15.000 DM erwartet werden.
Die Aufwendungen für Anstrich, Beleuchtung, Fußböden und Handläufe würden auch nach dem Wegfall der
Kindergartengruppe zu einer Verbesserung der Hans-Hoesch-Stiftung führen. Eine Finanzierung dürfte im dargestellten
Rahmen aus laufenden Mitteln für die Unterhaltung der Kindergärten bzw. der Festhalle möglich sein. Ein endgültiges
Abstimmungsgespräch mit dem Sicherheitsingenieur des GUV wird erst Ende Mai stattfinden, ich gehe allerdings
davon aus, daß zusätzliche Forderungen nicht erhoben werden.
2
Eine Inbetriebnahme wird zum 1. August 1998 angestrebt. Damit wären folgende Auswirkungen verbunden:
- In der Übergangsgruppe würden 25 Kinder betreut. Es zeigt sich heute schon, daß eine Übermittagbetreuung
angeboten werden muß.
- Die in der Altersgemischten Gruppe in der Bahnhofstraße betreuten 7 Kindergartenkinder wechseln in die
Kindergartengruppe im gleichen Hause.
- Zu den 13 Schulkindern der Altersgemischten Gruppe können weitere 7 Schulkinder aufgenommen werden, der
Weiterbetrieb erfolgt als Hort.
- Beide Kindergartengruppen aus der Bahnhofstraße und der Hans-Hoesch-Stiftung wechseln mit Fertigstellung des
Neubaus in die Heribertstraße.
- Alsdann bestünde die Möglichkeit, in der Bahnhofstraße zwei Hortgruppen mit 40 Schulkindern zu betreiben. Soweit
sich der Bedarf nicht in dieser Größenordnung stellt, sollten die fehlenden Plätze mit Kindergartenkindern besetzt
werden.
Aufgrund der besonderen räumlichen Situation in der Hans-Hoesch-Stiftung (Toiletten nicht im gleichen Geschoß, Flur
wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Kochküche ebenfalls im OG genutzt, kein eingefriedetes Außengelände)
fordert das Jugendamt die Betreuung durch 3 Fachkräfte (normalerweise 2). Ich gehe davon aus, daß als 3. Kraft eine
Berufspraktikantin eingestellt werden kann. Die Zusatzkosten werden im Rahmen der Betriebskosten anerkannt.
Für die Inneneinrichtung der Gruppe werden rd. 70.000 DM veranschlagt, zu denen das Jugend-amt 75 % Zuschuß gibt.
Es handelt sich im Grundsatz nur um eine vorgezogene Anschaffung, da die Einrichtungsgegenstände im neuen
Kindergarten weiter verwendet werden.
Ich empfehle deshalb, die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung einer Übergangs-Kindergar-tengruppe möglichst
zum 01.08.1998 zu betreiben.
Da die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände erfahrungsgemäß 6-8 Wochen dauert, ist eine kurzfristige
Entscheidung notwendig, wenn der Termin 01.08.1998 eingehalten werden soll.
In Abstimmung mit den Herren Fraktionsvorsitzenden schlage ich Ihnen deshalb vor, ausnahmsweise auf die
Beteiligung des Hauptausschusses zu verzichten und die Angelegenheit nach Vorberatung im Sozialausschuß direkt in
der Ratssitzung am 04.06.1998 zu entscheiden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Instandsetzungskosten in den Räumen der Hans-Hoesch-Stiftung werden auf ca. 10.000 DM bis 15.000 DM
geschätzt. Die Finanzierung soll aus der Position 1.464.5.000.8 Laufende Unterhaltung der Kindergärten bzw.
1.761.5000.9 Laufende Unterhaltung der Festhalle erfolgen.
Die Betriebskosten vom 01.08.-31.12.1998 werden auf
geschätzt, hierzu leistet das Jugendamt einen Zuschuß von
so daß von der Gemeinde zusätzlich im lfd. Jahr
aufzubringen wären:
82.000,00 DM
60.000,00 DM,
22.000,00 DM
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Betrieb von Kindergärten zu den gemeindlichen Pflichtaufgaben gehört. Der auf
die Gemeinde entfallende ungedeckte Betriebskostenaufwand muß überplanmäßig bereitgestellt werden. Es wird
versucht, diesen bei anderen Haushaltsstellen einzusparen.
Die Kosten der Ersteinrichtung für eine Gruppe betragen ca.
70.000,00 DM
hierzu leistet das Jugendamt 75 % =
52.500,00 DM
so daß ein Gemeindeanteil von
17.500,00 DM
verbleibt.
Einnahmen und Ausgaben für die Ersteinrichtung sind bereits im Vermögenshaushalt 1998 dargestellt.
3
III. Beschlußvorschlag:
„Dem Vorschlag des Kreisjugendamtes Düren zur Einrichtung einer Übergangs-Kindergartengruppe bis zur
Fertigstellung des Neubaus an der Heribertstraße in Kreuzau wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Räumlichkeiten in der Hans-Hoesch-Stiftung herzurichten. Die Inbetriebnahme soll zum 01.08.1998
erfolgen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: