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Allgemeine Vorlage (Einrichtung einer Übergangs-Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 43/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Rat 27.05.1998 04.06.1998 TOP: Einrichtung einer Übergangs-Kindergartengruppe im Ortsteil Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich wurde der Beschluß gefaßt, zur Verbesserung der Kindergartensituation im Ortsteil Kreuzau einen Zweigruppen-Kindergarten in der Heribertstraße neu zu errichten. Mit dem Eingang des Bewilligungsbescheides wird täglich gerechnet, so daß ein Baubeginn Mitte des Jahres wahrscheinlich ist. Eine Inbetriebnahme der Neueinrichtung ist nicht vor Mitte 1999 zu erwarten. Tatsächlich besteht jedoch schon in diesem Jahre ein großer Bedarf an Kindergarten- als auch an Hortplätzen. Dem letzten Ratsprotokoll war eine Übersicht beigefügt, aus der ersichtlich ist, daß im Ortsteil Kreuzau zum 01.08.1998, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, 44 Kinder keinen Kindergartenplatz erhalten werden. Schwierig ist ebenfalls die Situation der Hortkinder. In der Altersgemischten Gruppe in der Bahnhofstraße 25 werden derzeit 10 Schulkinder und 10 Kindergartenkinder betreut. Zum 01.08.1998 wechseln 3 Kindergartenkinder infolge Einschulung in den Hortbereich, so daß für die Aufnahme weiterer Schulkinder kein Raum mehr bleibt, obwohl mehrere dringliche Anmeldungen vorliegen. Die Angelegenheit wurde Anfang des Jahres mit dem Kreisjugendamt zwecks Erörterung von Lösungsmöglichkeiten besprochen. Mit Schreiben vom 27.02.1998 hat das Jugendamt angeregt, bis zur Fertigstellung des geplanten Neubaus in der Heribertstraße eine provisorische Kindergartengruppe in geeigneten Räumlichkeiten einzurichten. Die laufenden Betriebskosten seien nach dem GTK refinanzierbar, die investiven Kosten für die Inneneinrichtung der Übergangsgruppe im Vorgriff auf den Neubau ebenfalls. Im Hinblick auf die dargestellte Bedarfslage bin ich der Auffassung, daß dem Vorschlag des Jugendamtes gefolgt werden sollte. Als Standort für die Übergangsgruppe sollten die voraussichtlich zum Mai 1998 freiwerdenden Räume des DRK in der Hans-Hoesch-Stiftung genutzt werden. Es handelt sich um zwei frühere Klassenräume im Obergeschoß mit jeweils rd. 50 qm Fläche und einen Büroraum von ca. 15 qm Größe. Nach Absprache mit den St.-Heribert-Schützen Kreuzau können die im Dachgeschoß eingerichteten Toiletten der Schießanlage in Anspruch genommen werden. Größere Instandsetzungsmaßnahmen sind zwar nicht erforderlich, es ist jedoch notwendig, die Räumlichkeiten neu zu streichen, den PVC-Fußboden instand zu setzen oder einen Teppichboden zu verlegen, eine Verbesserung der Beleuchtung durchzuführen, an allen Treppen einen zweiten Handlauf zu installieren. (Forderung GemeindeUnfall-Versicherungsverband), Heizkörperverklei- dungen und Fenstersicherungen anzubringen sowie eine gebrauchte Küche anzuschaffen. Die Arbeiten sollen weitgehend in Eigenleistung durch den Bauhof durchgeführt werden, so daß Aufwendungen zwischen 10.000 DM und 15.000 DM erwartet werden. Die Aufwendungen für Anstrich, Beleuchtung, Fußböden und Handläufe würden auch nach dem Wegfall der Kindergartengruppe zu einer Verbesserung der Hans-Hoesch-Stiftung führen. Eine Finanzierung dürfte im dargestellten Rahmen aus laufenden Mitteln für die Unterhaltung der Kindergärten bzw. der Festhalle möglich sein. Ein endgültiges Abstimmungsgespräch mit dem Sicherheitsingenieur des GUV wird erst Ende Mai stattfinden, ich gehe allerdings davon aus, daß zusätzliche Forderungen nicht erhoben werden. 2 Eine Inbetriebnahme wird zum 1. August 1998 angestrebt. Damit wären folgende Auswirkungen verbunden: - In der Übergangsgruppe würden 25 Kinder betreut. Es zeigt sich heute schon, daß eine Übermittagbetreuung angeboten werden muß. - Die in der Altersgemischten Gruppe in der Bahnhofstraße betreuten 7 Kindergartenkinder wechseln in die Kindergartengruppe im gleichen Hause. - Zu den 13 Schulkindern der Altersgemischten Gruppe können weitere 7 Schulkinder aufgenommen werden, der Weiterbetrieb erfolgt als Hort. - Beide Kindergartengruppen aus der Bahnhofstraße und der Hans-Hoesch-Stiftung wechseln mit Fertigstellung des Neubaus in die Heribertstraße. - Alsdann bestünde die Möglichkeit, in der Bahnhofstraße zwei Hortgruppen mit 40 Schulkindern zu betreiben. Soweit sich der Bedarf nicht in dieser Größenordnung stellt, sollten die fehlenden Plätze mit Kindergartenkindern besetzt werden. Aufgrund der besonderen räumlichen Situation in der Hans-Hoesch-Stiftung (Toiletten nicht im gleichen Geschoß, Flur wird auch von Schulkindern auf dem Weg zur Kochküche ebenfalls im OG genutzt, kein eingefriedetes Außengelände) fordert das Jugendamt die Betreuung durch 3 Fachkräfte (normalerweise 2). Ich gehe davon aus, daß als 3. Kraft eine Berufspraktikantin eingestellt werden kann. Die Zusatzkosten werden im Rahmen der Betriebskosten anerkannt. Für die Inneneinrichtung der Gruppe werden rd. 70.000 DM veranschlagt, zu denen das Jugend-amt 75 % Zuschuß gibt. Es handelt sich im Grundsatz nur um eine vorgezogene Anschaffung, da die Einrichtungsgegenstände im neuen Kindergarten weiter verwendet werden. Ich empfehle deshalb, die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung einer Übergangs-Kindergar-tengruppe möglichst zum 01.08.1998 zu betreiben. Da die Beschaffung der Einrichtungsgegenstände erfahrungsgemäß 6-8 Wochen dauert, ist eine kurzfristige Entscheidung notwendig, wenn der Termin 01.08.1998 eingehalten werden soll. In Abstimmung mit den Herren Fraktionsvorsitzenden schlage ich Ihnen deshalb vor, ausnahmsweise auf die Beteiligung des Hauptausschusses zu verzichten und die Angelegenheit nach Vorberatung im Sozialausschuß direkt in der Ratssitzung am 04.06.1998 zu entscheiden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Instandsetzungskosten in den Räumen der Hans-Hoesch-Stiftung werden auf ca. 10.000 DM bis 15.000 DM geschätzt. Die Finanzierung soll aus der Position 1.464.5.000.8 Laufende Unterhaltung der Kindergärten bzw. 1.761.5000.9 Laufende Unterhaltung der Festhalle erfolgen. Die Betriebskosten vom 01.08.-31.12.1998 werden auf geschätzt, hierzu leistet das Jugendamt einen Zuschuß von so daß von der Gemeinde zusätzlich im lfd. Jahr aufzubringen wären: 82.000,00 DM 60.000,00 DM, 22.000,00 DM Hierbei ist zu berücksichtigen, daß der Betrieb von Kindergärten zu den gemeindlichen Pflichtaufgaben gehört. Der auf die Gemeinde entfallende ungedeckte Betriebskostenaufwand muß überplanmäßig bereitgestellt werden. Es wird versucht, diesen bei anderen Haushaltsstellen einzusparen. Die Kosten der Ersteinrichtung für eine Gruppe betragen ca. 70.000,00 DM hierzu leistet das Jugendamt 75 % = 52.500,00 DM so daß ein Gemeindeanteil von 17.500,00 DM verbleibt. Einnahmen und Ausgaben für die Ersteinrichtung sind bereits im Vermögenshaushalt 1998 dargestellt. 3 III. Beschlußvorschlag: „Dem Vorschlag des Kreisjugendamtes Düren zur Einrichtung einer Übergangs-Kindergartengruppe bis zur Fertigstellung des Neubaus an der Heribertstraße in Kreuzau wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Räumlichkeiten in der Hans-Hoesch-Stiftung herzurichten. Die Inbetriebnahme soll zum 01.08.1998 erfolgen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: