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Verwaltungsergänzung (Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Umgang mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die sich in einem „Haushaltssicherungskonzept“ befinden
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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FDP-Fraktion im Kreistag Euskirchen Hans Reiff Fraktionsvorsitzender FDP-Kreistagsfraktion Postfach 1145 53861 Euskirchen Z 2 / R 1/2005 Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Herrn Landrat Günter Rosenke Telefon Telefax Mobil (02251) 15 – 259 (02251) 15 – 244 0171/7719690 im Hause eMail fdpkreistagsfraktion@t-online.de Euskirchen, 14. Juni 2005 Unsere Resolution R 1 / 2005 Sehr geehrter Herr Rosenke, gestatten Sie uns in einigen Sätzen zu der Z1 zu R1 Stellung zu nehmen: 1. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die kommunalen Spitzenverbände und die Industrieund Handelskammer u.a. mit dieser Frage befassen. – Warum soll sich die Behörde, die ggf. diese Zwangsmaßnahmen erlassen wird, nicht damit „befassen“ dürfen. Eine Entscheidung bzw. Anweisung zum Verfahren, darf selbstverständlich in aufsichtsrechtlichen Fragen nicht gegeben werden, aber eine „Nichtbefassung“ zu diesem Thema ist daraus nicht abzuleiten. Im Übrigen betrifft das Thema Wirtschaftsförderung den Kreis sehr wohl. Die Unzuständigkeit ist damit nicht gegeben, auch geht es hier nur um eine Empfehlung. Es darf im Übrigen auch auf § 58 Abs. 1 hingewiesen werden: Die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörden werden vom Landrat und vom Kreisausschuss wahrgenommen. Eine Willensbildung hierzu sollte zumindest im Kreisausschuss erfolgen. 2. Zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 19.3.2004 AZ.: 4K 3720/03 darf auf Seite 15 unter Ziffer III hingewiesen werden. Ich darf zitieren: „Ungeachtet dessen, weist die Kammer abschließend auf folgende grundsätzliche Bedenken gegen kommunalaufsichtsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern hin“. Ich darf auch hier auf das Urteil des BVerwG vom 11.6.1993, das ähnliche Feststellungen getroffen hat, verweisen. 3. Ich darf an dieser Stelle, sehr geehrter Herr Landrat, auch darauf hinweisen, dass der Kreistag Euskirchen bereits mehrere Resolutionen (z.B. R 6/2004) gefasst hat, die sich nicht nur mit den Selbstverwaltungsaufgaben des Kreises befasst haben. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Reiff Kopie an die CDU-Kreistagsfraktion SPD- Kreistagsfraktion UWV- Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen-Kreistagsfraktion f.d.R.: gez. Annegret Milbert (Fraktionssekretärin)