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Allgemeine Vorlage (Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf Erhöhung des Zuschusses für den im Asylbereich der Gemeinde Kreuzau tätigen Sozialarbeiter)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf Erhöhung des Zuschusses für den im Asylbereich der Gemeinde Kreuzau tätigen Sozialarbeiter) Allgemeine Vorlage (Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf Erhöhung des Zuschusses für den im Asylbereich der Gemeinde Kreuzau tätigen Sozialarbeiter) Allgemeine Vorlage (Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf Erhöhung des Zuschusses für den im Asylbereich der Gemeinde Kreuzau tätigen Sozialarbeiter)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozialamt - Herr Küpper BE: Herr Küpper/ Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 58/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Hauptausschuß Rat 23.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 TOP: Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf Erhöhung des Zuschusses für den im Asylbereich der Gemeinde Kreuzau tätigen Sozialarbeiter I. Sach- und Rechtslage: Seit dem 1.10.1994 ist ein Sozialarbeiter bei der Ev. Gemeinde Düren als Betreuer im Asylbereich der Gemeinde Kreuzau tätig. Nach dem mit der Ev. Gemeinde Düren abgeschlossenen Vertrag zahlt die Gemeinde Kreuzau hierzu einen Zuschuß in Höhe von 1/12 der Bruttopersonalkosten. Diese liegen bei etwa 85.000,00 DM jährlich, so daß sich hiervon ein Zuschuß in Höhe von rd. 7.000,00 DM errechnet. In der Vergangenheit hat die Ev. Gemeinde wiederholt eine höhere Beteiligung seitens der Gemeinde Kreuzau gefordert, die Ratsmehrheit hat aber diesen Anträgen nicht entsprochen. In seiner Sitzung vom 22.10.1996 hat der Rat jedoch den Beschluß gefaßt, dem Antrag der Ev. Gemeinde Düren in der Weise zu entsprechen, daß die vom Land geleistete freiwillige Betreuungspauschale für das I. und II. Quartal 1996 in Höhe von insgesamt 9.180,00 DM als einmaliger Zuschuß gewährt wird. Weitere Mittel wurden auch im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht bereitgestellt. Mit Schreiben vom 4.3.1997, welches der Einladung in Fotokopie beigefügt ist, beantragt die Ev. Gemeinde Düren erneut eine angemessene Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde Kreuzau. Dabei wird insbesondere auf die geänderten Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verwiesen. Bedingt durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber das Flüchtlingsaufnahmegesetz am 18.2.1997 geändert, wobei § 4 Abs. 2 wie folgt ergänzt worden ist: „Die Pauschale ist ausschließlich für die soziale Betreuung der Flüchtlinge zu verwenden. Die Betreuung erfolgt durch die Kommunen oder durch von ihnen beauftragte Träger.“ Nach Rücksprache mit dem Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund wäre es die Absicht des Gesetzgebers gewesen, insbesondere die „soziale Betreuung“ in den Vordergrund zu stellen. Für die gesetzlich vorgeschriebene Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung der Flüchtlinge durch die Kommunen sei insofern die Betreuungspauschale nicht gedacht. Es wurde allerdings auch deutlich gemacht, daß es durchaus legitim wäre, die Betreuungspauschale bei den Gemeinden zu belassen, sofern die von ihnen beschäftigten Mitarbeiter neben ihren eigentlichen Aufgaben auch einen Teil sozialer Betreuung wahrnehmen. Alle im Asylbereich tätigen Mitarbeiter der Gemeinde Kreuzau leisten soziale Betreuungsarbeit, die sicherlich über das normale Maß hinausgeht. Die Unterbringung vieler Flüchtlinge auf engem Raum ist mit spezifischen Problemen verknüpft, die ohne einen erhöhten Betreuungsaufwand kaum gelöst werden können. So werden beispielsweise durch die im Asylbereich tätigen Hausmeister Probleme im Zusammenleben der Bewohner von Übergangsheimen frühzeitig erkannt und können bei Bedarf behoben werden. Die Bewohner haben im Hausmeister einen festen Ansprechpartner, an den sie sich mit Fragen und Problemen wenden können. Er kann ihnen ggf. erste Hilfestellungen leisten bzw. Flüchtlinge mit spezifischen Problemen an entsprechende Mitarbeiter verweisen. 2 Auch die Anwohner der Übergangsheime haben im Hausmeister einen Ansprechpartner, an den sie sich bei Bedarf mit Problemen wenden können, die sich im Wohnumfeld durch die Anwesenheit der Flüchtlinge ergeben. Konflikte können so vermieden, einer Verschärfung des Klimas im Wohnumfeld kann frühzeitig entgegengewirkt werden. Aber auch die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes leisten ein hohes Maß sozialer Betreuung. Zu nennen sind hier beispielsweise die Hilfestellungen bei Behörden oder Arztbesuchen, beim Ausfüllen von Formularen, Hilfen bei der Suche von Wohnungen im privaten Wohnungsmarktbereich, Erledigung von privatem Schriftverkehr, Hilfestellungen bei der Vermittlung von Arbeitsstellen und vieles mehr. Gerade diese Betreuungsarbeiten haben einen Punkt erreicht, der über das normale Maß hinausgeht und von den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ein hohes Maß an Motivation voraussetzt. Es widerspricht insofern nicht den gesetzlichen Bestimmungen, die quartalsmäßig zugewiesenen Betreuungspauschalen bei den Gemeinden zu belassen. Ungeachtet meiner vorgenannten Ausführungen möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, daß das Land NW die Betreuungspauschale für das I. Quartal 1997 freiwillig um 30,00 DM pro Person angehoben hat. Mitte März 1997 erhielt die Gemeinde Kreuzau daher einen Nachzahlungsbetrag in Höhe von insgesamt 4.470,00 DM. Ob zukünftig weitere freiwilligen Mittel seitens des Landes bereitgestellt werden können, konnten mir die zuständigen Stellen nicht sagen. In analoger Anwendung des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1996 schlage ich deshalb vor, sowohl die jetzt freiwillig geleistete Betreuungspauschale in Höhe von 4.470,00 DM als auch eine zukünftig auf freiwilliger Basis geleistete Betreuungspauschale bis zur Höhe des von der Ev. Gemeinde Düren seinerzeit erbetenen Zuschusses von 20.000,00 DM zu zahlen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.470.7018.7 müssen 4.470,00 DM überplanmäßig bereitgestellt werden. Bei der Haushaltsstelle 1.400.1610.1 sind Einnahmen in gleicher Höhe verbucht. 3 III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „Dem Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf generelle Erhöhung des Zuschusses für eine Facharbeitskraft wird abgelehnt. Allerdings ist die Gemeinde bereit, neben dem vertraglich vereinbarten Personalkostenzuschuß von 1/12 der anerkennungsfähigen Personalkosten die vom Land geleisteten freiwilligen Betreuungspauschalen bis zur von der Ev. Gemeinde am 25.9.96 beantragten Zuschußhöhe von 20.000,00 DM zu zahlen.“ III. Beschlußvorschlag: „Dem Antrag der Ev. Gemeinde zu Düren auf generelle Erhöhung des Zuschusses für eine Facharbeitskraft wird abgelehnt. Allerdings ist die Gemeinde bereit, neben dem vertraglich vereinbarten Personalkostenzuschuß von 1/12 der anerkennungsfähigen Personalkosten die vom Land geleisteten freiwilligen Betreuungspauschalen bis zu einer Zuschußhöhe von 25.000,00 DM zu zahlen.“ Der Gemeindedirektor i. V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: