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Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
36 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-339/2004 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 18.05.2004 Betreff: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Aufgrund des einstimmigen Vorschlags des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg vom 27. April 2004 unter Hinzufügung einer von Verwaltungsseite vorgeschlagenen weiteren Ergänzung beschließt der Rat der Stadt Bedburg folgende Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg: Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S.766), der §§ 4, 6 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 folgende Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen: §1 Gebührenerhebung Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Von den Benutzern der Bäder der Stadt Bedburg sind Benutzungsgebühren nach den Vorschriften dieser Gebührensatzung zu entrichten. Freibad EURO Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Hallenbad EURO frei frei Person Kinde von 7 bis 14 Jahre a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket 2,50 1,50 1,50 - gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte c) Zwanzigerkarte 20,00 11,00 d) Vierzigerkarte 37,50 - 65,00 - 2,50 1,50 1,50 - 20,00 11,00 Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende, Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis (Begleitperson des v. g. Schwerbeschädigten bei entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung im Schwerbehindertenausweis – Merkmale H, B und Bl – haben freien Eintritt). a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte 37,50 - c) Zwanzigerkarte 65,00 - d) Vierzigerkarte STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Erwachsene a ) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket, gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades ab) 3,50 2,50 2,00 - - 1,50 28,00 20,50 - 11,00 Einzelkarte Frühschwimmerticket, gültig werktags vor 08:00 b) Zehnerkarte bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket, gültig werktags vor 08:00 Uhr c) Zwanzigerkarte 52,50 - d) Vierzigerkarte 91,00 - 8,00 - 85,00 - Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind) Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen Frühschwimmer-Einhunderter-Karte, gültig jeweils bis 11:30 Uhr Benutzungsgebühr Warmduschen 125,00 0,50 - Für Schwimmsportvereine, die dem Sportfachverband des Landessportbundes NordrheinWestfalen angehören, ist die Absolvierung des Leistungstrainings im Rahmen der zugewiesenen Übungsstunden kostenlos. §3 Inkrafttreten Die Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 23.04.1997, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 17.02.2004, außer Kraft. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Begründung: Bei der Beratung des Haushalts in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, vor der nächsten Freibadsaison ein Modell „Blockkarten statt Dauerkarten“ zu entwickeln (= Einführung von Karten, die eine von vornherein begrenzte Anzahl von Freibadbesuchen ermöglichen, statt Karten, die eine unbegrenzte Anzahl von Freibadbesuchen während der Saison zulassen). Auf der entsprechenden 9. Sitzung des „Arbeitskreises Veranstaltungsstätten“ am 05. April 2004 wurde einstimmig beschlossen, die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg wie oben dargestellt. allerdings ohne die zusätzlich aufgenommene Frühschwimmer-EinhunderterKarte, ab der Freibadsaison 2004 zu empfehlen. Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. April 2004 wurde einstimmig beschlossen, dieser Empfehlung des Arbeitskreises Veranstaltungsstätten (ohne die zusätzlich aufgenommene FrühschwimmerEinhunderter-Karte, hierzu nachfolgend mehr) zu folgen und dem Rat der Stadt Bedburg eine entsprechende Satzungsänderung bzw. Neufassung der Satzung wie oben dargestellt zu empfehlen. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der städt. Bäder betragen derzeit: Gebühren Bäder alt Freibad EURO Hallenbad EURO frei frei 2,00 1,50 1,00 - Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person Kinder von 7 bis 14 Jahre a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte 14,00 11,00 c) Saisonkarte (Anmerkung: dieser Preis entspricht, auf Basis der 28,00 - 2,00 1,50 1,00 - Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 52 % gegenüber Einzelkarten) Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende, Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis (Begleitperson des v.g. Schwerbeschädigten bei entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung im Schwerbehindertenausweis – Merkmale H, B und BI- haben freien Eintritt). a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte 17,00 11,00 c) Saisonkarte (Anmerkung: Dies entspricht, auf Basis der 34,00 - 3,00 2,50 1,50 - Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 43 % gegenüber Einzelkarten) Erwachsene a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Freibades ab) Einzelkarte Frühschwimmerticket - 1,50 25,00 20,50 - 11,00 50,00 - 70,00 - 0,20 - gültig werktags vor 8.00 Uhr b) Zehnerkarte bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket gültig werktags vor 8.00 Uhr c) Saisonkarte (Anmerkung: Dies entspricht , auf Basis der Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 69 % gegenüber Einzelkarten) Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen ((Anmerkung: Dies entspricht , auf Basis der Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 59 % gegenüber Einzelkarten) Benutzungsgebühr Warmduschen Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses trat eine Gruppe von Bürgern an die Verwaltung heran. Diese legten dar, dass sie bislang immer während der Freibadsaison morgens für 1-2 Stunden schwimmen gingen und zu diesem Zweck jeweils eine Saisonkarte für bislang 50,00 € erworben haben. Die Änderung bzw. Abschaffung der Saisonkarten hätte nun zur Folge, dass statt 50,00 € bei einhundert Eintritten ein Preis von 234,50 € zu zahlen wäre (zwei Vierzigerkarten und eine Zwanzigerkarte), was mehr als eine Vervierfachung der bisherigen Kosten entspräche. Da die Nutzung bis 11:30 Uhr, wie im Vorschlag eingearbeitet, einer Zeit entspricht, in der der Badebetrieb normalerweise nicht durch starkes Besucheraufkommen belastet wird, wurde daher von Verwaltungsseite zusätzlich der Tarif der 100er-Frühschwimmer-Karte eingearbeitet. Von der Abwicklung her müssten die Personen, die eine 100er-Karte erwerben wollen, sich einen Berechtigungsbescheinigung im Rathaus ausstellen lassen. Beim Eintritt ins Schwimmbad muss dieser Schein dann jeweils an der Freibadkasse abgegeben werden und nach dem Schwimmen abgeholt werden. Soweit der Austritt in die Zeit nach 11:30 Uhr fallen sollte, muss eine Einzeleintrittskarte nachgelöst werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg durch die im Beschlussvorschlag genannte Neufassung der Gebührensatzung somit folgende Gebühren für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg zu beschließen: Gebühren Bäder lt. Neuvorschlag Freibad EURO Hallenbad EURO STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen frei frei 2,50 1,50 1,50 - Person Kinde von 7 bis 14 Jahre a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte c) Zwanzigerkarte 20,00 11,00 d) Vierzigerkarte 37,50 - 65,00 - 2,50 1,50 1,50 - 20,00 11,00 Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende, Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis (Begleitperson des v. g. Schwerbeschädigten bei entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung im Schwerbehindertenausweis – Merkmale H, B und Bl – haben freien Eintritt). a) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades b) Zehnerkarte 37,50 - c) Zwanzigerkarte 65,00 - d) Vierzigerkarte STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Erwachsene a ) Einzelkarte aa) Einzelkarte Feierabendticket, gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades ab) 3,50 2,50 2,00 - - 1,50 28,00 20,50 - 11,00 Einzelkarte Frühschwimmerticket, gültig werktags vor 08:00 b) Zehnerkarte bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket, gültig werktags vor 08:00 Uhr c) Zwanzigerkarte 52,50 - d) Vierzigerkarte 91,00 - 8,00 - 85,00 - Familientageskarte (mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind) Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen Frühschwimmer-Einhunderter-Karte, gültig jeweils bis 11:30 Uhr Benutzungsgebühr Warmduschen 125,00 0,50 - Der somit vorliegende Vorschlag bezüglich der Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beinhaltet somit folgende Änderungen: - Abschaffung aller Saisonkarten mit Ausnahme der Familiensaisonkarte, die aus sozial- bzw. familienpolitischen Gründen beibehalten werden soll. -Einführung einer Familientageskarte -Einführung von 20er- und 40er- Blockkarten -Anhebung der Benutzungsgebühren für das Freibad sowie, als Ergänzung von Verwaltungsseite, die Einführung der oben beschriebenen Frühschwimmer-Einhunderter-Karte. Die bisherige Gebührenstruktur für das Hallenbad bleibt hierdurch unverändert. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 50181 Bedburg, den ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Erster Beigeordneter und Kämmerer