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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-339/2004
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
18.05.2004
Betreff:
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des einstimmigen Vorschlags des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg
vom 27. April 2004 unter Hinzufügung einer von Verwaltungsseite vorgeschlagenen weiteren
Ergänzung beschließt der Rat der Stadt Bedburg folgende Neufassung der Gebührensatzung für
die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg:
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW.2023), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S.766), der §§ 4, 6 und 20 Abs. 2
Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 25. September
2001 (GV. NRW. S. 708) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 18. Mai 2004 folgende
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beschlossen:
§1
Gebührenerhebung
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Von den Benutzern der Bäder der Stadt Bedburg sind Benutzungsgebühren nach den Vorschriften
dieser Gebührensatzung zu entrichten.
Freibad
EURO
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen
Hallenbad
EURO
frei
frei
Person
Kinde von 7 bis 14 Jahre
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
2,50
1,50
1,50
-
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades
b)
Zehnerkarte
c)
Zwanzigerkarte
20,00
11,00
d)
Vierzigerkarte
37,50
-
65,00
-
2,50
1,50
1,50
-
20,00
11,00
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und
Ersatzdienstleistende, Schwerbeschädigte ab 60 % mit
Ausweis (Begleitperson des v. g. Schwerbeschädigten bei
entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung im
Schwerbehindertenausweis – Merkmale H, B und Bl – haben
freien Eintritt).
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades
b)
Zehnerkarte
37,50
-
c)
Zwanzigerkarte
65,00
-
d)
Vierzigerkarte
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Erwachsene
a )
Einzelkarte
aa)
Einzelkarte Feierabendticket,
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades
ab)
3,50
2,50
2,00
-
-
1,50
28,00
20,50
-
11,00
Einzelkarte Frühschwimmerticket,
gültig werktags vor 08:00
b)
Zehnerkarte
bb)
Zehnerkarte Frühschwimmerticket,
gültig werktags vor 08:00 Uhr
c)
Zwanzigerkarte
52,50
-
d)
Vierzigerkarte
91,00
-
8,00
-
85,00
-
Familientageskarte
(mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind)
Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule
besuchen
Frühschwimmer-Einhunderter-Karte, gültig
jeweils bis 11:30 Uhr
Benutzungsgebühr Warmduschen
125,00
0,50
-
Für Schwimmsportvereine, die dem Sportfachverband des Landessportbundes NordrheinWestfalen angehören, ist die Absolvierung des Leistungstrainings im Rahmen der zugewiesenen
Übungsstunden kostenlos.
§3
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom
23.04.1997, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 17.02.2004, außer Kraft.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Bei der Beratung des Haushalts in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.01.2004
wurde die Verwaltung beauftragt, vor der nächsten Freibadsaison ein Modell „Blockkarten statt
Dauerkarten“ zu entwickeln (= Einführung von Karten, die eine von vornherein begrenzte Anzahl
von Freibadbesuchen ermöglichen, statt Karten, die eine unbegrenzte Anzahl von
Freibadbesuchen während der Saison zulassen). Auf der entsprechenden 9. Sitzung des
„Arbeitskreises Veranstaltungsstätten“ am 05. April 2004 wurde einstimmig beschlossen, die
Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg wie oben
dargestellt. allerdings ohne die zusätzlich aufgenommene Frühschwimmer-EinhunderterKarte, ab der Freibadsaison 2004 zu empfehlen. Bei der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 27. April 2004 wurde einstimmig beschlossen, dieser Empfehlung des
Arbeitskreises Veranstaltungsstätten (ohne die zusätzlich aufgenommene FrühschwimmerEinhunderter-Karte, hierzu nachfolgend mehr) zu folgen und dem Rat der Stadt Bedburg eine
entsprechende Satzungsänderung bzw. Neufassung der Satzung wie oben dargestellt zu
empfehlen. Die Gebühren für die Inanspruchnahme der städt. Bäder betragen derzeit:
Gebühren Bäder alt
Freibad
EURO
Hallenbad
EURO
frei
frei
2,00
1,50
1,00
-
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person
Kinder von 7 bis 14 Jahre
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des
Freibades
b)
Zehnerkarte
14,00
11,00
c)
Saisonkarte (Anmerkung: dieser Preis entspricht, auf Basis der
28,00
-
2,00
1,50
1,00
-
Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 52 %
gegenüber Einzelkarten)
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und
Ersatzdienstleistende,
Schwerbeschädigte ab 60 % mit Ausweis (Begleitperson des
v.g. Schwerbeschädigten bei entsprechender
Notwendigkeitsbescheinigung im Schwerbehindertenausweis –
Merkmale H, B und BI- haben freien Eintritt).
a)
Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des
Freibades
b)
Zehnerkarte
17,00
11,00
c)
Saisonkarte (Anmerkung: Dies entspricht, auf Basis der
34,00
-
3,00
2,50
1,50
-
Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 43 %
gegenüber Einzelkarten)
Erwachsene
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des
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Sitzungsvorlage
Freibades
ab) Einzelkarte Frühschwimmerticket
-
1,50
25,00
20,50
-
11,00
50,00
-
70,00
-
0,20
-
gültig werktags vor 8.00 Uhr
b)
Zehnerkarte
bb) Zehnerkarte Frühschwimmerticket
gültig werktags vor 8.00 Uhr
c)
Saisonkarte (Anmerkung: Dies entspricht , auf Basis der
Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 69 %
gegenüber Einzelkarten)
Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule
besuchen ((Anmerkung: Dies entspricht , auf Basis der
Besucherzahlen 2003 errechnet, einem Preisvorteil von rd. 59 %
gegenüber Einzelkarten)
Benutzungsgebühr Warmduschen
Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses trat eine Gruppe von Bürgern an die
Verwaltung heran. Diese legten dar, dass sie bislang immer während der Freibadsaison morgens
für 1-2 Stunden schwimmen gingen und zu diesem Zweck jeweils eine Saisonkarte für bislang
50,00 € erworben haben.
Die Änderung bzw. Abschaffung der Saisonkarten hätte nun zur Folge, dass statt 50,00 € bei
einhundert Eintritten ein Preis von 234,50 € zu zahlen wäre (zwei Vierzigerkarten und eine
Zwanzigerkarte), was mehr als eine Vervierfachung der bisherigen Kosten entspräche.
Da die Nutzung bis 11:30 Uhr, wie im Vorschlag eingearbeitet, einer Zeit entspricht, in der der
Badebetrieb normalerweise nicht durch starkes Besucheraufkommen belastet wird, wurde daher
von Verwaltungsseite zusätzlich der Tarif der 100er-Frühschwimmer-Karte eingearbeitet. Von der
Abwicklung her müssten die Personen, die eine 100er-Karte erwerben wollen, sich einen
Berechtigungsbescheinigung im Rathaus ausstellen lassen. Beim Eintritt ins Schwimmbad muss
dieser Schein dann jeweils an der Freibadkasse abgegeben werden und nach dem Schwimmen
abgeholt werden.
Soweit der Austritt in die Zeit nach 11:30 Uhr fallen sollte, muss eine Einzeleintrittskarte
nachgelöst werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg durch die im Beschlussvorschlag genannte
Neufassung der Gebührensatzung somit folgende Gebühren für die Benutzung der Bäder der
Stadt Bedburg zu beschließen:
Gebühren Bäder lt. Neuvorschlag
Freibad
EURO
Hallenbad
EURO
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer erwachsenen
frei
frei
2,50
1,50
1,50
-
Person
Kinde von 7 bis 14 Jahre
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades
b)
Zehnerkarte
c)
Zwanzigerkarte
20,00
11,00
d)
Vierzigerkarte
37,50
-
65,00
-
2,50
1,50
1,50
-
20,00
11,00
Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Wehrpflichtige und
Ersatzdienstleistende, Schwerbeschädigte ab 60 % mit
Ausweis (Begleitperson des v. g. Schwerbeschädigten bei
entsprechender Notwendigkeitsbescheinigung im
Schwerbehindertenausweis – Merkmale H, B und Bl – haben
freien Eintritt).
a) Einzelkarte
aa) Einzelkarte Feierabendticket
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades
b)
Zehnerkarte
37,50
-
c)
Zwanzigerkarte
65,00
-
d)
Vierzigerkarte
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Sitzungsvorlage
Erwachsene
a )
Einzelkarte
aa)
Einzelkarte Feierabendticket,
gültig ab 2 Stunden vor Schließung des Freibades
ab)
3,50
2,50
2,00
-
-
1,50
28,00
20,50
-
11,00
Einzelkarte Frühschwimmerticket,
gültig werktags vor 08:00
b)
Zehnerkarte
bb)
Zehnerkarte Frühschwimmerticket,
gültig werktags vor 08:00 Uhr
c)
Zwanzigerkarte
52,50
-
d)
Vierzigerkarte
91,00
-
8,00
-
85,00
-
Familientageskarte
(mindestens ein Elternteil mit mindestens einem eigenen Kind)
Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule
besuchen
Frühschwimmer-Einhunderter-Karte, gültig
jeweils bis 11:30 Uhr
Benutzungsgebühr Warmduschen
125,00
0,50
-
Der somit vorliegende Vorschlag bezüglich der Neufassung der Gebührensatzung für die
Benutzung der Bäder der Stadt Bedburg beinhaltet somit folgende Änderungen:
- Abschaffung aller Saisonkarten mit Ausnahme der Familiensaisonkarte, die aus sozial- bzw.
familienpolitischen Gründen beibehalten werden soll.
-Einführung einer Familientageskarte
-Einführung von 20er- und 40er- Blockkarten
-Anhebung der Benutzungsgebühren für das Freibad
sowie, als Ergänzung von Verwaltungsseite, die Einführung der oben beschriebenen
Frühschwimmer-Einhunderter-Karte.
Die bisherige Gebührenstruktur für das Hallenbad bleibt hierdurch unverändert.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 8
50181 Bedburg, den
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Erster Beigeordneter und
Kämmerer