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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Offenlage vorgebrachten Bedenken sowie Zustimmung zum 5. Änderungsplan)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Offenlage vorgebrachten Bedenken sowie Zustimmung zum 5. Änderungsplan) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Offenlage vorgebrachten Bedenken sowie Zustimmung zum 5. Änderungsplan) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Offenlage vorgebrachten Bedenken sowie Zustimmung zum 5. Änderungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau @SSS@Der Gemeindedirektor Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00/FNP, 5. Ä. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 16/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschlußfassung über die anläßlich der Offenlage vorgebrachten Bedenken sowie Zustimmung zum 5. Änderungsplan I. Sach- und Rechtslage: Zunächst wird auf den Inhalt meiner Sitzungsvorlage Nr. 140/96 vom 09. August 1996 verwiesen. Entsprechend dem Beschlußvorschlag der Verwaltung haben der Bau- und Planungsausschuß in seiner Sitzung am 26. 09. 1996 und der Hauptausschuß in seiner Sitzung am 08. 10. 1996 dem Rat der Gemeinde Kreuzau einen Beschlußvorschlag unterbreitet. In der Sitzung des Rates am 22. 10. 1996 wurde eine abschließende Beschlußfassung zurückgestellt, da Frau Maria Ostrop, Kreuzau-Stockheim, mit Schreiben vom 20. Okt. 1996 noch Bedenken und Anregungen vorgebracht hat. Das Schreiben der Frau Ostrop ist in Ablichtung beigefügt. Zu Ihrer Information ist außerdem als Anlage eine Ablichtung aus der Landschaftsschutzkarte beigefügt. In dieser habe ich die aufgeführten Parzellen gekennzeichnet. Zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Frau Ostrop wird wie folgt Stellung genommen: Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 05. Juli bis 05. August 1996 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Während dieser offiziellen Frist hat Frau Ostrop keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Das Gesetz sieht lediglich vor, daß fristgemäß vorgebrachte Bedenken und Anregungen zu prüfen sind. Alleine schon aus diesem Grunde können nach Meinung der Verwaltung die nunmehr vorgetragenen Bedenken und Anregungen nicht mehr berücksichtigt werden. Wären die Bedenken und Anregungen fristgemäß eingegangen, so hätte ich Ihnen vorgeschlagen, die Bedenken und Anregungen aus folgendem Grunde zurückzuweisen: 1.) Die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 23, Nr. 1 und 5, sind nicht Gegenstand der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau. Die Einleitung eines gesonderten Änderungsverfahrens ist jedoch ebenfalls aussichtslos, da beide Grundstücke von der Landschaftsschutzverordnung erfaßt werden und mit einem Umbruchverbot versehen sind. Darüber hinaus wird die Parzelle 1 durch ein Gewässer (Kesselsgraben) durchtrennt. Es besteht keine Aussicht auf Aufhebung des Landschaftsschutzes. 2.) Das Grundstück Flur 11, Parzelle Nr. 74, wird von der 5. Änderung zwar erfaßt, hier sieht der FNP jedoch nunmehr die Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft vor. Auf die hierzu geführte Diskussion in den letzten Monaten darf ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen. Diese Ausweisung entspricht im übrigen dem seit 1968 rechtskräftigen Bebauungsplan F 2, Ortsteil Stockheim, in dem dieses Grundstück ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Darüber hinaus wird dieses Grundstück, genau wie das angrenzende gemeindeeigene Grundstück, von der Landschaftsschutzverordnung 1987 erfaßt und ist mit einem Umbruchverbot versehen. 2 Auf Wunsch von Herrn Dr. Kotulla (Schwiegersohn der Frau Ostrop) hat wegen der Aufhebung des Landschaftsschutzes am 16. 12. 1996 ein gemeinsames Gespräch bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, stattgefunden. Hierbei hat Herr Dr. Kotulla seine Planungsabsichten konkret erläutert. Die Vertreter der Bezirksregierung haben jedoch unmißverständlich erklärt, daß aus fachlichen Gründen nach wie vor die Aufhebung des Landschaftsschutzes nicht erfolgen wird. Ergänzend zu den bisherigen Beschlußvorschlägen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Bedenken und Anregungen der Frau Ostrop zurückzuweisen und nunmehr der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag der Verwaltung: " Die mit Schreiben vom 20. 10. 1996 von Frau Maria Ostrop, Andreasstraße 36, 52372 Kreuzau, vorgetragenen Bedenken und Anregungen werden zurückgewiesen, da diese nicht fristgemäß eingegangen sind und darüber hinaus eine Ausweisung als Wohnbauflächen nicht möglich ist, da die Grundstücke unter Landschaftsschutz stehen und die Bezirksregierung Köln nicht bereit ist, den Landschaftsschutz aufzuheben." H i n w e i s: In der Sitzung des Rates am 18. 03. 1997 sind die bisher erarbeiteten Beschlußvorschläge noch wie folgt mit zu beschließen: 1.) Ziffer 9: Bisherige zusammenhängende Wohnbaufläche im Ortsteil Stockheim zwischen Verlängerung "Marienstraße" und "Raiffeisenstraße". "Die Fläche wird nunmehr als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt." 2.) Ziffer 62: Bisherige Wohnbaufläche im Ortsteil Winden, "Bergstraße". "Die Fläche wird nunmehr als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt." 3.) Die mit Schreiben vom 17. 07. 1996 vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Herrn Friedhelm Schnitzler, Bubenheimer Weg 7, 52372 Kreuzau, werden zurückgewiesen, da eine Erhaltung und Entwicklung des in diesem Bereich vorhandenen Biotopkomplexes aus Gründen des Arten-und Biotopschutzes und als Beispiel einer historischen Kulturlandschaft dringend geboten ist. 4.) Der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst dem dazugehörigen Erläuterungsbericht wird zugestimmt. III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses mt. "Aufgrund der mit Schreiben vom 20.10.1996 von Frau M. Ostrop, Kreuzau vorgetragenen Bedenken und Anregungen wird auf eine konkrete Ausweisung des Grundstücksbereiches (Ziffer 9 des Verfahrens) vorerst verzichtet". III. Beschlußvorschlag: a) Fläche Ostrop im Ortsteil Stockheim. "Es wird einstimmig beschlossen, die Angelegenheit bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes KreuzauNideggen zurückzustellen. Es erfolgt keine Darstellung einer Nutzungsart. Die Fläche soll als weißer Fleck im Flächennutzungsplan belassen werden. b) Bergstraße im Ortsteil Winden: Mit 20 Stimmen dafür bei 13 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wird beschlossen, diese als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan darzustellen". 3 Der Gemeindedirektor - Ramm -