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Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
29 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 14.01.2004 Vorlagen-Nr.: 6/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 20.01.2004 03.02.2004 17.02.2004 TOP: Schülerentwicklung und Raumsituation an den Kreuzauer Grundschulen im Zusammenhang mit dem Antrag auf weiteren Ausbau der Kath. Grundschule Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: A. Allgemeine Ausführungen Mit der Vorlage Nr. 106/2003 vom 12.11.2003 wurde Ihnen bereits eine ausführliche Sitzungsvorlage hinsichtlich der Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen im Bereich der Gemeinde Kreuzau einschließlich umfangreicher Anlagen, speziell auf den Bereich der Grundschulen bezogen, vorgelegt. Diese Daten sollten als Einstieg zu einer ersten Diskussion gesehen werden. Allerdings liegt seitens der Schulleitung der Kath. Grundschule Kreuzau unter Datum vom 24.02.2003 ein konkreter Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses zur Gewinnung weiteren Schulraumes vor. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2003 die Verwaltung beauftragt, unter „Berücksichtigung der prognostizierten Veränderungen den Zuschnitt der Schuleinzugsbezirke zu überprüfen sowie das erforderliche Raumprogramm unter Berücksichtigung dieser Prognosezahlen für den Bereich der Grundschulen vorzulegen. Hierin einbezogen werden sollten auch die Auswirkungen auf die weiterführenden Schulen“. Demgemäß wird unter Bezugnahme auf die Ihnen bereits vorliegenden Prognosezahlen zu allen Grundschulen eine allgemeine Darstellung zur Schulraumsituation im Rahmen eines Soll/Ist-Vergleiches gegeben. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Punkt B (Darstellung des Raumprogramms an den Kreuzauer Grundschulen) und auch die dazu gefertigte Übersicht verwiesen. Die gemäß Beschluss ebenfalls angeforderten Auswirkungen auf die weiterführenden Schulen werden in einer späteren Vorlage dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die sehr ausführlichen Ausarbeitungen zum Raumprogramm dieser Schulen im Schulzentrum Kreuzau aus dem Jahre 2002 (Sitzungsvorlage Nr. 64/2002 vom 07.06.2002) verwiesen. Wichtig ist derzeit aber, und hier besteht eine zeitliche Bindung im Hinblick auf die anstehenden Etatberatungen des Jahres 2004, eine Entscheidung über den Antrag der KGS Kreuzau auf weiteren Ausbau des Gebäudes. Dies kann m.E. auch unabhängig des zukünftig evtl. anderen Zuschnitts verschiedener Schuleinzugsbereiche der in Kreuzau bestehenden 5 Grundschulbezirke geschehen, zumal anhand der vorliegenden Auswertungen und Prognosen relativ klar festzustellen ist, dass diese Grundschule auch auf Zukunft gesehen immer eine recht hohe und auch an der Grenze zu einem höheren Wert liegende Zweizügigkeit haben wird. Aufgrund der derzeit vorliegenden Geburten- bzw. Einwohnerzahlen konnte eine Ermittlung bereits bis zum Schuljahr 2009/10 erfolgen, bei dem dies eindeutig festzustellen ist. Ich denke, dass es durchaus vertretbar ist, dass diese Schule im Hinblick auf den bestehenden Antrag und unabhängig der nachfolgenden allgemeinen Darstellung zu den weiteren 4 Grund- -2schulen separat behandelt wird. Die Grundschule Kreuzau wird sicherlich, insbesondere auch durch ihre Lage im Zentralort, der als bevorzugter Wohn- und damit auch Zuzugsort weiterhin sehr gefragt sein wird, kaum Änderungen beim Zuschnitt ihres Schuleinzugsbereiches erfahren können. Bevor ich aber zu den gen. Darstellungen komme, möchte ich noch einige weitere allgemeine Ausführungen geben. Für den Bereich der Schulen, insbesondere der Grundschulen, werden sich zukünftig erhebliche Veränderungen ergeben. War in den vergangenen Jahren durchaus noch ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, so wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in NRW nach einer Prognose des NRW-Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) von rd. 2,169 Millionen im Schuljahr 2002/03 auf 1,951 Millionen im Schuljahr 2012/13 sinken. Dies entspricht einem Rückgang von 10,1 %. Mit 14 % wird sich dies gemäß den dazu bestehenden Ermittlungen besonders stark in den Grundschulen auswirken und sich später in den weiterführenden Schulen fortsetzen. Allerdings handelt es sich dabei um eine landesweite Prognose, weshalb dies grundsätzlich keine exakt parallele Entwicklung in den jeweiligen Kommunen zur Folge haben muss. Jede einzelne Kommune sollte daher anhand der Geburten-Entwicklung überprüfen, wie sich die Schülerzahlen in ihrem Einzugsbereich entwickeln. Bei dieser Prüfung sind durchaus Unterschiede zum landesweiten Trend der Schülerzahlen denkbar. Die Planung des Schulträgers wird aber dadurch erschwert, dass nicht nur die Schülerzahlen vorhergesagt werden müssen, sondern es ist auch eine Prognose notwendig, welche Veränderungen sich beim Schulwahlverhalten abzeichnen. Weiter ist festzuhalten, dass angesichts der erheblichen finanziellen Auswirkungen von Schulneubauten bzw. wie im vorliegenden Falle bei Schulerweiterungen, eine mit Bedacht praktizierte Schulentwicklungsplanung das zentrale Instrument der Vorsorge sein muss. Hierzu ist der Schulträger ohnehin gesetzlich verpflichtet, jedoch nicht mehr turnusmäßig alle 5 Jahre, sondern nur noch anlassbezogen (Der Schulentwicklungsplan der Gemeinde Kreuzau ist im Übrigen aus dem Jahre 1986). Demgemäß soll im vorliegenden Falle auch verfahren werden. Im Rahmen dieser Planung ist zunächst eine Analyse der Schülerzahlenentwicklung für den jeweiligen Schulstandort vorzunehmen, die ja bereits vorliegt. Diese Zahlen sollten aber nach Möglichkeit nicht isoliert betrachtet, sondern für das gesamte Gemeindegebiet erhoben werden. Für den Bereich der Sekundarstufen-I- und II-Schulen sind dann selbstverständlich auch die Schülerströme aus den Nachbarkommunen einzubeziehen. Letztlich wird noch ausgeführt, dass bei den Prognosen der künftigen Schülerzahlenentwicklung nicht nur die tatsächliche Situation zu berücksichtigen ist, sondern auch zu erwartende Entwicklungen einbeziehen sind, wie sie sich etwa durch Ausweisung größerer Baugebiete ergeben können. Dies trifft zum derzeitigen Zeitpunkt insbesondere auf den Bereich der Grundschule Drove zu, da dieser Ortsteil als „Siedlungsschwerpunkt“ bestimmt wurde. B. Darstellung des Raumprogramms an den Kreuzauer Grundschulen In der letzten Schulausschusssitzung war die Verwaltung beauftragt worden, einen Soll-/IstVergleich des Raumprogramms für die Grundschulen zu erstellen. Erläuternd wird zunächst festgehalten, dass die Klassenbildungen für die einzelnen Schulsysteme auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet werden. Hierbei soll die Zahl der Schüler/-innen einer Klasse den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf aber auch nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.H. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleitung in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. Ohne jetzt hier weiter ins Detail zu gehen, ist festzuhalten, dass in der Grundschule der Klassenfrequenzrichtwert 24 beträgt. Hier gilt die Bandbreite 18 – 30, wonach in der Regel dann ab 31 Schüler/-innen eine Teilung erfolgen kann. Dabei kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 Schüler/innen zugelassen werden, wenn die vom Schulträger gemäß § 9 SchVG gebildeten Schulbe- -3zirke den Besuch einer anderen Schule derselben Schulart ausschließen. Hierbei sind selbstverständlich weitere Vorgaben, so z.B. auch die Anzahl der Lehrerstellen, zu beachten. Im Gebiet eines Schulträgers sollen in Schulen einer Schulform unter Beachtung des Klassenfrequenzrichtwertes möglichst gleich starke Klassen gebildet werden. Als Flächenmaß werden qm zugrunde gelegt, wobei die Flächen für die Funktionsgruppen „Lehrmittelraum“ sowie „Forum“ in der dafür bestehenden Tabelle in absoluten Größenangaben dargestellt sind (Lehrmittelraum zwischen 30 – 40 qm, Forum 150 qm). Zur Ermittlung der übrigen Raumgrößen ist ein Flächenfaktor (2,5 qm pro Schüler/-in) zugrunde gelegt. Bei der Planung von Um-, Erweiterungs- und Neubauten ist daher von der maximalen Gruppenstärke auszugehen, die sich in den nächsten 10 Jahren auf der Basis der Einwohnerprognose und der Schülerentwicklungsplanung ergeben wird. Hierbei sind die zulässigen Klassenfrequenzhöchstwerte zu beachten. Die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Sonderschulen beziehen sich nur auf die Räume, die zumindest im weiteren Sinne für den Unterricht bedeutsam sind. Die Gestaltung der Verwaltungsflächen und sonstiger Nebenflächen ist in das pflichtgemäße Ermessen des Schulträgers gestellt. Auf der Grundlage dieser Vorschrift wird zu den einzelnen Grundschulen in Form eines generellen Soll-Ist-Vergleiches Stellung bezogen. Hierzu wird auf die beigefügte Tabelle (Anlagen 1a und 1b) verwiesen. Aussagen hinsichtlich der möglichen Änderung von Schuleinzugsbereichen sowohl zur Regulierung evtl. Kapazitätsprobleme (z.B. Gemeinschaftsgrundschule Drove) als auch zur Stärkung eines Schulsystems (z.B. Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach), sollten einer späteren Vorlage vorbehalten bleiben. C. Antrag auf Erweiterung der Kath. Grundschule Kreuzau An der KGS Kreuzau die, mit Ausnahme von Wechslern aus anderen Schulbezirken aufgrund Sonderanträge, ausschließlich von Kindern aus dem Bereich des Zentralortes Kreuzau besucht wird, nehmen derzeit 234 Schüler/-innen in 10 Klassen am Unterricht teil. Das bedeutet, dass die übliche 2-Zügigkeit, d.h. 2 Parallelklassen in jeder Jahrgangsstufe, um 2 überschritten wird, was derzeit für das 3. und 4. Schuljahr zutrifft. Dies wird gemäß den erarbeiteten Prognosen auch für das kommende Schuljahr 2004/05 der Fall sein. Ab dem Schuljahr 2005/06 ist durch den Abgang der derzeitigen starken Jahrgänge ein leichter Abwärtstrend erkennbar, auch wenn speziell der Ortsteil Kreuzau als bevorzugtes Wohn- und Zuzugsgebiet zu betrachten ist, der ab dem Schuljahr 2008/09 letztlich (evtl. mit wenigen Ausnahmen), zu einer reinen 2-Zügigkeit führen wird. Diese 2-Zügigkeit ist allerdings, zumindest in den nächsten greifbaren Schuljahren, an der Obergrenze zu sehen. Zur Beurteilung der Raumsituation und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerung hat die Verwaltung die hierzu bestehenden Vorgaben überprüft und sowohl eine Prognose zur Schülerzahlenentwicklung als auch eine Darstellung zum tatsächlichen und benötigten Raumbedarf in detaillierter Form erstellt, deren Werte nachstehend mitgeteilt werden. In der Grundschule Kreuzau sind demnach vorhanden bzw. werden derzeit genutzt: 1 Unterrichtsraum a 4 Unterrichtsräume a 1 Unterrichtsraum a 1 Unterrichtsraum a 1 Unterrichtsraum a 2 Unterrichtsräume a 1 Informatikraum a 1 Lehrmittelraum/1 Bibliothek zus. a Allgemeiner Verwaltungsbereich zusammen 67 qm 54 qm 52 qm 51 qm 48 qm 43 qm 58 qm 16 qm 33 qm *1) *2) *2) *2) *2) *2) -4(davon Lehrerzimmer 16 qm, Schulleiterzimmer 14 qm) Offene Pausenhalle zus. 170 qm Zu *1) Beim Bau des 1. Erweiterungsteiles bereits als Mehrzweckraum konzipiert und auch vorgesehen (vorrangig Filmraum), kurz nach Bezug dieses Erweiterungsbaues als Klassenraum in Anspruch genommen. Zu *2) Die Räume sind kleiner als nach dem Raumprogramm und den darin zu unterrichtenden Schüler/-innen im Grundsatz vorgesehen. Demnach fehlen, wie auch aus der Anlage 1a ersichtlich, derzeit: ⇒ 3 Mehrzweckräume (da 1 MZR bereits schon seit Jahren als Klassenraum genutzt werden muss) ⇒ 1 Forum sowie ⇒ Lehrmittelräume ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ Bei Rückgang auf eine normale 2-Zügigkeit fehlen: 1 Mehrzweckraum 1 Raum für Fachunterricht in einem Musik- und Filmraum Ausreichende Räumlichkeiten für Lehr- und Lernmittel Ausreichende Räumlichkeiten für den Lehrer- und Verwaltungsbereich Unabhängig der Schülerprognose werden im speziellen Fall nochmals Aussagen hinsichtlich der Entwicklung der Geburtsjahrgänge sowie der Schülerzahlen und der daraus resultierenden voraussichtlichen Klassenbildungen zum Stand 15.10.2003 mitgeteilt. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich demnach wie folgt dar: 1. Entwicklung nach den Geburtsjahrgängen insgesamt Zugänge Schulneulinge gemäß Geburtenrate Stand zu Beginn des Schuljahres Abgänge Schuljahr Schülerzahl im Jahre Schülerzahl im Jahre Schülerzahl 2003/04 234 2004 58 2004 62 2004/05 238 2005 62 2005 54 2005/06 230 2006 55 2006 47 2006/07 222 2007 59 2007 47 2007/08 210 2008 62 2008 49 2008/09 197 2009 54 2009 41 2009/10 184 2. Entwicklung der Schülerzahlen anhand Geburtenprognosen einschl. der voraussichtlichen Klassenbildung -5- Schüler (Klassen) im Schuljahr Jahrgang 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 1 59 (2) 62 (3) 54 (2) 47 (2) 47 (2) 49 (2) 41 (2) 2 55 (2) 59 (2) 62 (3) 54 (2) 47 (2) 47 (2) 49 (2) 3 62 (3) 55 (2) 59 (2) 62 (3) 54 (2) 47 (2) 47 (2) 4 58 (3) 62 (3) 55 (2) 59 (2) 62 (3) 54 (2) 47 (2) insgesamt 234 (10) 238 (10) 230 (9) 222 (9) 210 (9) 197 (8) 184 (8) Informationshalber wird darauf hingewiesen, dass die Zugänge ab dem Schuljahr 2005/09 bis einschließlich 2009/10 mit den heute vorliegenden Geburtenzahlen erfasst wurden. Berücksichtigt wurden hierbei allerdings auch die Aussagen in Bezug auf die zukünftige Bautätigkeit im OT Kreuzau. Aus den demnach zu erwartenden jährlichen Zuwächsen, den bestehenden Baulücken und deren erwarteter Bebauung sowie der hieraus angenommenen Anzahl der grundschulpflichtig werdenden Kinder ist ein entsprechender jährlicher Zuwachs berücksichtigt worden. Wie aus der vorstehenden Darstellung ganz klar ersichtlich, wird die KGS Kreuzau auf Dauer gesehen immer voll 2-zügig sein. Unabhängig vom Nebenraumprogramm stehen der Schule demnach wenigstens 8 Klassenräume sowie 2 Mehrzweckräume, 1 Lehrmittelraum in einer Größe von mindestens 35 qm sowie im Grundsatz auch ein Forum von 150 qm zu. Tatsache ist aber, dass lediglich 8 Klassenräume, und hier teilweise noch in zu geringer Größe, sowie ein zu kleiner allgemeiner Verwaltungsbereich zur Verfügung stehen. Zur Begründung der Ausbaumaßnahme wird auf den beigefügten Antrag der KGS Kreuzau verwiesen (Anlage 2). Hieraus ist ersichtlich, dass mit Ausnahme des Informatikraumes, dessen Einrichtung im Übrigen überwiegend aus Spenden und Sponsorengeldern erfolgte, trotz des erfolgten Dachausbaues des Hauptgebäudes im Jahre 2000, alle Räume dieser Schule zu Unterrichtszwecken mit Klassen belegt sind. Mit einem weiteren Ausbau des Dachgeschosses, mit dem ca. 90 qm an Fläche gewonnen werden sollen, könnte das beschriebene Raumproblem der KGS Kreuzau, zumindest vertretbar, gelöst werden. Da z.Zt. davon ausgegangen werden muss, dass die KGS Kreuzau auf Dauer hauptsächlich 2-zügig und nur in einzelnen Jahrgangsstufen voraussichtlich 3-zügig geführt werden muss, könnten durch diese Maßnahme die beschriebenen Räume 4, 5 und 6 wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung übergeben und alle Klassen in Räumen mit adäquater Größe unterrichtet werden. Zu Ihrer Kenntnisnahme sind Kopien der Grundrisspläne der KGS Kreuzau beigefügt, aus denen die Lage der einzelnen Räumlichkeiten und deren derzeitige bzw. zukünftige Nutzung ersichtlich ist (Anlagen 3a – 3b). Durch die Schulleitung wird in diesem Antrag betont, dass sich dieser ausschließlich auf die dringend notwendige Optimierung der Unterrichts- und Fachraumsituation beziehe. Man möchte hiermit erreichen, zukünftig den pädagogischen, gesellschaftspolitischen und konzeptionellen Erfordernissen der Grundschule, zumindest vertretbar, entsprechen zu können. Dass dann weiterhin noch Unterschiede zum Raumprogramm des Landes bestehen, ist bekannt; allerdings wird bei Existenz dieser neuen Räume durchaus auch dann ein vernünftiges Arbeiten erwartet bzw. möglich sein. Aufgrund dieser ausführlichen Darstellung, deren Zielrichtung im Übrigen mit der Schulleitung so besprochen und von dieser akzeptiert würde, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, -6dementsprechend zu verfahren und einen Beschluss zum Ausbau des Dachgeschosses einschließlich damit verbundener weiterer vertretbarer Umbauarbeiten im Erdgeschoss der KGS Kreuzau zu fassen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Planungen und damit einhergehend die Kostenermittlungen, die Grundlage für die haushaltsmäßige Darstellung bilden, kurzfristig in die Wege zu leiten. Eine Durchführung dieser Maßnahme wird bei einer positiven Entscheidung im Hinblick auf die begründete Notwendigkeit auf jeden Fall noch in diesem Jahre empfohlen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Beschluss zum weiteren Ausbau der KGS Kreuzau gefasst wird, sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 2004 darzustellen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die allgemeinen Ausführungen hinsichtlich der Schülerprognosen im Vergleich zum Raumprogramm der Grundschulen Drove, Obermaubach, Stockheim und Winden werden zur Kenntnis genommen. 2. Der weitere Ausbau der KGS Kreuzau, und zwar im Bereich des Dachgeschosses im Hauptgebäude, wird aufgrund der vorliegenden Schülerprognosen sowie des dort bisher bestehenden Raumprogramms, für erforderlich gehalten. Durch diese Ausbaumaßnahme werden 2 Räume geschaffen, die es dann ermöglichen, bisher zu Unterrichtszwecken genutzte Räume zukünftig für den gemäß Raumprogramm vorgesehenen Fachunterricht zu nutzen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen planungsrechtlichen Unterlagen zu erarbeiten und damit einhergehend auch eine Kostenermittlung erstellen zu lassen. 4. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz in die Wege zu leiten.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Anlagen ________ ________ ________ ________