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Allgemeine Vorlage (Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2004 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Turnhallen; hier: Zustimmung zu den erforderlichen Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2004 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Turnhallen;
hier: Zustimmung zu den erforderlichen Maßnahmen) Allgemeine Vorlage (Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2004 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Turnhallen;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/621-02 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 01. 2004 Vorlagen-Nr.: 3/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.01.2004 03.02.2004 17.02.2004 TOP: Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Jahre 2004 im Bereich der gemeindeeigenen Schulen, Sport- und Turnhallen; hier: Zustimmung zu den erforderlichen Maßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Der Haushaltsplanentwurf 2004 wird selbstverständlich auch wieder eine Vielzahl baulicher Unterhaltungsmaßnahmen an gemeindeeigenen Schulgebäuden, Sport- und Turnhallen beinhalten. Unabhängig von konkreten Maßnahmen werden jährlich folgende Pauschalansätze wie bisher veranschlagt: Haushaltsstelle Objekt 1.210.5000.5 Grundschulen/Schulturnhallen 50.000,00 € 1.215.5000.8 Hauptschule 17.500,00 € 1.220.5000.9 Realschule 17.500,00 € 1.230.5000.2 Gymnasium 15.000,00 € 1.561.5000.2 Sporthalle Kreuzau insgesamt Betrag: 7.500,00 € 107.500,00 € Die vorgenannten Haushaltsmittel dienen zur Bestreitung anfallender unvorhersehbarer Unterhaltungsmaßnahmen sowie erforderlicher jährlich wiederkehrender Wartungsarbeiten an den einzelnen Objekten. Darüber hinaus müssen zusätzliche Haushaltsmittel zur Durchführung erforderlicher Instandsetzungsarbeiten bereitgestellt werden. Die nachstehend aufgeführte Projektliste basiert auf - - (1) dem vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 09.07.2003 beschlossenen HSK , der vorliegenden Beschlussempfehlung des Schulausschusses entsprechend den Hinweisen (2) der einzelnen Schulen , (3) sowie eigenen zusätzlichen Feststellungen . -2Lfd.Nr. Haushaltsstelle Bezeichnung der Maßnahme voraussichtl. Kosten 1 1.210.5000.5 Erneuerung der Fensteranlage (1) GS Obermaubach 2 1.220.5000.9 Flachdachsanierung Realschule 3 1.210.5000.5 Sonnenschutz Verwaltungstrakt (2) GS Drove 3.000,00 € 4 1.210.5000.5 Neuversiegelung Parkettboden (2) GS Stockheim 7.000,00 € 5 1.210.5000.5 Anstrich bzw. Erneuerung der Fenster(2) anlage GS Winden, Anbau 6 1.210.500.5 Anstreicherarbeiten (Flure) (2) GS Obermaubach 7 1.210.5000.5 Erneuerung der Fenster im Kellergeschoss 7.000,00 € (3) der GS Stockheim 8 1.215.5000.8 Sanierung der Außentoilette, Anteil (3) Hauptschule 32.500,00 € 9 1.220.5000.9 Sanierung der Außentoilette, Anteil (3) Realschule 32.500,00 € 10 1.210.5000.5 Austausch der Armaturen in den Dusch(3) räumen der Turnhalle Winden 10.000,00 € 11 1.210.5000.5 Austausch der Armaturen in den Dusch(3) räumen der Turnhalle Stockheim 10.000,00 € 12 1.561.5000.2 Austausch der Armaturen in den Dusch44.000,00 € (3) räumen der Dreifach-Sporthalle Kreuzau 50.000,00 € (1) 200.000,00 € 20.000,00 € 3.000,00 € Zu den vorstehenden Maßnahmen ergehen folgende Erläuterungen: Zu 1: Bereits im vergangenen Jahr hat der Bau- und Planungsausschuss eine Ortsbesichtigung vorgenommen und die Maßnahme zunächst mit Ausnahme der Erneuerung der Fensteranlage in den Toilettenanlagen um 1 Jahr zurückgestellt. Die generelle Erneuerung der Fensteranlage kann auch weiter zurückgestellt werden, allerdings ist es unabweisbar, die 3 Holzfenster im Lehrerzimmer zwingend zu erneuern. Hierfür ist ein finanzieller Aufwand in Höhe von rund 3.000,00 € erforderlich. Zu 2: Eine generelle Flachdachsanierung ist auf Dauer sicherlich erforderlich. Im Jahre 2003 sind erfreulicherweise keine punktuellen Schäden entstanden. Eine weitere Zurückstellung der Maßnahme birgt natürlich die Gefahr in sich, dass im Jahre 2004 wieder punktuelle Schäden auftreten, die derzeit nicht vorhersehbar sind. Da eine ganzheitliche Sanierung auf Dauer jedoch nicht auszuschließen ist, bin ich der Auffassung, die Sanierung im Jahre 2004 durchzuführen. Zu 3: -3- Die Notwendigkeit wird seitens der Verwaltung bestätigt. Der Schulausschuss hat ebenfalls den Einbau von Sonnenschutz empfohlen. Zu 4: Die Maßnahme ist unabweisbar. Wegen der verschiedenen Arbeitsgänge können die Arbeiten leider nicht, wie von mir bereits vorgesehen, in den Weihnachtsferien ausgeführt werden. Eine Realisierung erfolgt nunmehr in den Osterferien 2004. Zu 5: Ein Neuanstrich der Holzfenster ist zur Vermeidung weiterer Schäden unabweisbar. An mehreren Fensterelementen sind die Schäden jedoch so groß, dass ein Anstrich ohne vorherige Reparatur völlig zwecklos wäre. Die vorhandenen Schäden zu beseitigen, verursacht Kosten in Höhe von rund 5.000,00 €. Ich bin der Auffassung, auf die Reparatur zu verzichten und stattdessen die derart beschädigten Fensterrahmen durch Kunststofffenster zu ersetzen. Dies ist auf Dauer gesehen auf jeden Fall kostengünstiger. Der Ausschuss sollte hierzu auch eine Ortsbesichtigung durchführen. Zu 6: Der Schulausschuss hat die Notwendigkeit bereits anerkannt. Zu 7: Hierbei handelt es sich um alte Holzfenster ohne Isolierverglasung im Kellergeschoss des Altbaus der Grundschule Stockheim. Aufgrund des allgemeinen Zustandes der Fenster ist eine Reparatur bzw. ein Neuanstrich völlig unwirtschaftlich. Hier schlage ich ebenfalls vor, die Fenster durch Kunststofffenster zu ersetzen. Zu 8 und 9: Hierzu verweise ich auf den beigefügten Vermerk. Zu 10, 11 und 12: Hierzu verweise ich ebenfalls auf den beigefügten Vermerk. Ich schlage Ihnen vor, den einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen zuzustimmen. Damit die Arbeiten auch termingerecht in den Ferien ausgeführt werden können, sollte eine abschließende Entscheidung nicht bis zu den Haushaltsplanberatungen zurückgestellt werden, da die einzelnen Maßnahmen ja auch noch ausgeschrieben werden müssen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entsprechende Haushaltsmittel werden bei den jeweiligen Haushaltsstellen im Verwaltungshaushalt 2004 bereitgestellt. Zur Finanzierung der einzelnen Maßnahmen werden die Mittel der Schulpauschale verwendet. III. Beschlussvorschlag: -4„Den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Instandsetzungsarbeiten (lfd. Nr. 1 bis 12) wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________