Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Frau Dohmen
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02. 01. 2004
Vorlagen-Nr.:
2/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.01.2004
19.01.2004
03.02.2004
17.02.2004
TOP: Öffnung der Drover Heide nach Freigabe der militärischen Nutzung;
hier: Wegekonzept zur Besucherlenkung
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der Zurückweisung des dem Mitbenutzungsvertrages der Bundvermögensverwaltung
zugrundeliegenden Wegekonzeptes durch die Räte der Gemeinden Kreuzau und Vettweiß (Ende
2001) ist in einem Arbeitskreis unter Leitung der Unteren Landschaftsbehörde ein neues,
umfassenderes Wegekonzept erarbeitet worden.
Das Bundesvermögensamt als Eigentümerin der Fläche wird seine Zustimmung zu diesem
Konsens des Arbeitskreises aber nur nach Prüfung der FFH-Verträglichkeit der beabsichtigen
Wegeführung geben. Die Untere Landschaftsbehörde hat deshalb eine gutachterliche
Untersuchung der beabsichtigten Wegeführung (Maximalkonsens) in Auftrag gegeben; eine
Kurzfassung des Gutachtens, aus der auch die zu begutachtende Wegeführung ersichtlich ist, ist
als Anlage 1 beigefügt.
Das Gutachten hat neben den erforderlichen Maßnahmen zur Besucherlenkung ergeben, dass die
Querung Q 3 aus Gründen des Naturschutzes gar nicht, die Querung Q 2 nur außerhalb der
Brutzeit, d.h. in der Zeit von Mitte August bis Mitte März, freigegeben werden kann. Ebenso sollte
ein Teilstück des Längsweges im Bereich LW 3 mehr zum Rand der Heide hin verlagert werden.
Der Arbeitskreis hat nach Vorstellung des Gutachterergebnisses im Oktober 2003 gefordert, für die
wegfallende Querverbindung eine weitere südlich der Q 3 zu suchen und auf ihre FFHVerträglichkeit zu prüfen. Eine solche Alternative wird in der Anlage 2 (Q 5) vorgestellt und
beurteilt. Der Gutacher kommt zu dem Ergebnis, dass hier eine ganzjährige Begehung
grundsätzlich möglich, aber nicht wünschenswert wäre. Er schlägt daher vor, diese Querung, für
die im Übrigen teilweise neue Wegstrecken anzulegen wären, in den Monaten zu öffnen, in denen
die Querung Q 2 geschlossen ist. Auf diese Weise soll dem Naturschutz stärker Rechnung
getragen werden, weil die Belastung durch die alternierende Benutzung besser verteilt wird.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus der Örtlichkeit und dem Gutachten ergibt sich die
folgende Wegeführung:
-2LW1, LW2, LW3 (verlegt), LW4
Q1
Q2 nur von Mitte August bis Mitte März
Q3 entfällt
Q4
Q5 vorzugsweise nur von Mitte März bis Mitte August
LO1, LO2 .
Da aus Sicht der Verwaltung eine andere Wegeführung wegen der FFH-Schutzwürdigkeit nicht
realisierbar ist, sollte diesem Konzept nunmehr zugestimmt werden. Die Umsetzung kann
allerdings erst nach Aufgabe der militärischen Nutzung erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ich gehe davon aus, dass sämtliche Kosten zuständigkeitshalber vom Kreis Düren getragen
werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Der nunmehr vorgesehenen Wegeführung wird wie folgt zugestimmt:
Die nachfolgenden Wegeabschnitte sind ganzjährig zu begehen:
LW1, LW2, LW3 (verlegt), LW4, Q1, Q4, LO1, LO2.
Die beiden Querwege Q2 und Q5 sollen nur alternierend genutzt werden;
Q2 nur von Mitte August bis Mitte März, Q5 vorzugsweise nur von Mitte März bis Mitte
August.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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