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Allgemeine Vorlage (Öffnung der Drover Heide nach Freigabe der militärischen Nutzung; hier: Wegekonzept zur Besucherlenkung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Öffnung der Drover Heide nach Freigabe der militärischen Nutzung;
hier: Wegekonzept zur Besucherlenkung) Allgemeine Vorlage (Öffnung der Drover Heide nach Freigabe der militärischen Nutzung;
hier: Wegekonzept zur Besucherlenkung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Frau Dohmen BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02. 01. 2004 Vorlagen-Nr.: 2/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.01.2004 19.01.2004 03.02.2004 17.02.2004 TOP: Öffnung der Drover Heide nach Freigabe der militärischen Nutzung; hier: Wegekonzept zur Besucherlenkung I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der Zurückweisung des dem Mitbenutzungsvertrages der Bundvermögensverwaltung zugrundeliegenden Wegekonzeptes durch die Räte der Gemeinden Kreuzau und Vettweiß (Ende 2001) ist in einem Arbeitskreis unter Leitung der Unteren Landschaftsbehörde ein neues, umfassenderes Wegekonzept erarbeitet worden. Das Bundesvermögensamt als Eigentümerin der Fläche wird seine Zustimmung zu diesem Konsens des Arbeitskreises aber nur nach Prüfung der FFH-Verträglichkeit der beabsichtigen Wegeführung geben. Die Untere Landschaftsbehörde hat deshalb eine gutachterliche Untersuchung der beabsichtigten Wegeführung (Maximalkonsens) in Auftrag gegeben; eine Kurzfassung des Gutachtens, aus der auch die zu begutachtende Wegeführung ersichtlich ist, ist als Anlage 1 beigefügt. Das Gutachten hat neben den erforderlichen Maßnahmen zur Besucherlenkung ergeben, dass die Querung Q 3 aus Gründen des Naturschutzes gar nicht, die Querung Q 2 nur außerhalb der Brutzeit, d.h. in der Zeit von Mitte August bis Mitte März, freigegeben werden kann. Ebenso sollte ein Teilstück des Längsweges im Bereich LW 3 mehr zum Rand der Heide hin verlagert werden. Der Arbeitskreis hat nach Vorstellung des Gutachterergebnisses im Oktober 2003 gefordert, für die wegfallende Querverbindung eine weitere südlich der Q 3 zu suchen und auf ihre FFHVerträglichkeit zu prüfen. Eine solche Alternative wird in der Anlage 2 (Q 5) vorgestellt und beurteilt. Der Gutacher kommt zu dem Ergebnis, dass hier eine ganzjährige Begehung grundsätzlich möglich, aber nicht wünschenswert wäre. Er schlägt daher vor, diese Querung, für die im Übrigen teilweise neue Wegstrecken anzulegen wären, in den Monaten zu öffnen, in denen die Querung Q 2 geschlossen ist. Auf diese Weise soll dem Naturschutz stärker Rechnung getragen werden, weil die Belastung durch die alternierende Benutzung besser verteilt wird. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aus der Örtlichkeit und dem Gutachten ergibt sich die folgende Wegeführung: -2LW1, LW2, LW3 (verlegt), LW4 Q1 Q2 nur von Mitte August bis Mitte März Q3 entfällt Q4 Q5 vorzugsweise nur von Mitte März bis Mitte August LO1, LO2 . Da aus Sicht der Verwaltung eine andere Wegeführung wegen der FFH-Schutzwürdigkeit nicht realisierbar ist, sollte diesem Konzept nunmehr zugestimmt werden. Die Umsetzung kann allerdings erst nach Aufgabe der militärischen Nutzung erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ich gehe davon aus, dass sämtliche Kosten zuständigkeitshalber vom Kreis Düren getragen werden. III. Beschlussvorschlag: „Der nunmehr vorgesehenen Wegeführung wird wie folgt zugestimmt: Die nachfolgenden Wegeabschnitte sind ganzjährig zu begehen: LW1, LW2, LW3 (verlegt), LW4, Q1, Q4, LO1, LO2. Die beiden Querwege Q2 und Q5 sollen nur alternierend genutzt werden; Q2 nur von Mitte August bis Mitte März, Q5 vorzugsweise nur von Mitte März bis Mitte August.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________