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Allgemeine Vorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6, 7 und 8, sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und 31; hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6, 7 und 8, sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und 31;
hier:	Aufstellungsbeschlüsse zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 
	5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum) Allgemeine Vorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6, 7 und 8, sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und 31;
hier:	Aufstellungsbeschlüsse zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 
	5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 20/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 09.03.2000 15.03.2000 28.03.2000 11.04.2000 TOP: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6, 7 und 8, sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und 31; hier: Aufstellungsbeschlüsse zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur 5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum I. Sach- und Rechtslage: Die in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert gekennzeichneten o.a. Grundstücke sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen und von daher planungsrechtlich nicht bebaubar. Sie grenzen jedoch an die endgültig ausgebaute „Thumstraße“ an. Der Eigentümer der Parzelle Nr. 6 hat Bauabsichten bekundet, die jedoch wegen des fehlenden Planungsrechtes nicht realisiert werden können. Eine Änderung des FNP sowie der bestehenden Innenbereichssatzung nur für die Parzelle 6 halte ich jedoch für wenig sinnvoll. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, die Grundstücke Flur 6, Nr. 7 und 8 und Flur 8, Nr. 7 und 31, mit in das Änderungsverfahren einzubeziehen. Die vorgenannten Grundstücke sollten nunmehr im Flächennutzungsplan in Anpassung an die vorhandenen Ausweisungen als Wohnbauflächen dargestellt werden. Eine Einbeziehung in die Innenbereichssatzung ist gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich. In der Innenbereichssatzung sollten textliche Festsetzungen wie folgt vorgenommen werden: • • • zweigeschossig, Einzel-, maximal Doppelhäuser, maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte. Abschließend schlage ich Ihnen vor, die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum zu beschließen. Beide Verfahren können in Anwendung des § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Die Belange von Natur und Landschaft werden in einem weiteren Verfahrensschritt durch Erstellung eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages berücksichtigt. Die Grundstücke Flur 6, Nr. 6, 7 und 8, werden vom rechtskräftigen Landschaftsplan Vettweiß erfasst. Die Grundstücke Flur 8, Nr. 7 und 31, unterliegen nicht dem Landschaftsschutz. Unabhängig davon ist auch für diese Grundstücke, da sie im Außenbereich liegen, eine ökologische Bewertung erforderlich. Derzeit werden die Grundstücke gärtnerisch bzw. als Weideflächen genutzt. Das Ergebnis der ökologischen Bewertung wird Ihnen selbstverständlich zur Beratung vorgelegt. Im Vorgriff auf den zu fassenden Beschluss wurde bei der Bezirksregierung Köln die Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz gestellt. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Verfügung vom 15. 12. 1999 bestätigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des FNP bzw. der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 DM belaufen. Die hiermit verbundenen Planungskosten stehen im Haushaltsplan 2000 bereit. 2 III. Beschlussvorschlag: „1. Die Aufstellung der 21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau für die Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6, sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und 31, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB und § 13 BauGB beschlossen. Die vorgenannten Grundstücksbereiche werden als Wohnbaufläche ausgewiesen. 2. Die Aufstellung der 5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum wird gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In der 5. Änderung sind folgende Festsetzungen zu treffen: • • • zweigeschossig, Einzel-, maximal Doppelhäuser, maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen: Ablichtung aus der Flurkarte, Ablichtung aus der bestehenden Innenbereichssatzung. IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 7 und 8,