Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
20/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.03.2000
15.03.2000
28.03.2000
11.04.2000
TOP: Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum im
Bereich der Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6, 7 und 8, sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und
31;
hier:
Aufstellungsbeschlüsse zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum
I. Sach- und Rechtslage:
Die in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert gekennzeichneten o.a. Grundstücke sind im wirksamen
Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen und von daher planungsrechtlich nicht bebaubar.
Sie grenzen jedoch an die endgültig ausgebaute „Thumstraße“ an. Der Eigentümer der Parzelle Nr. 6 hat Bauabsichten
bekundet, die jedoch wegen des fehlenden Planungsrechtes nicht realisiert werden können. Eine Änderung des FNP
sowie der bestehenden Innenbereichssatzung nur für die Parzelle 6 halte ich jedoch für wenig sinnvoll. Aus diesem
Grunde schlage ich Ihnen vor, die Grundstücke Flur 6, Nr. 7 und 8 und Flur 8, Nr. 7 und 31, mit in das
Änderungsverfahren einzubeziehen. Die vorgenannten Grundstücke sollten nunmehr im Flächennutzungsplan in
Anpassung an die vorhandenen Ausweisungen als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Eine Einbeziehung in die Innenbereichssatzung ist gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB möglich. In der
Innenbereichssatzung sollten textliche Festsetzungen wie folgt vorgenommen werden:
•
•
•
zweigeschossig,
Einzel-, maximal Doppelhäuser,
maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte.
Abschließend schlage ich Ihnen vor, die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 5.
Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum zu beschließen. Beide Verfahren können in Anwendung des
§ 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden.
Die Belange von Natur und Landschaft werden in einem weiteren Verfahrensschritt durch Erstellung eines
landschaftspflegerischen Fachbeitrages berücksichtigt. Die Grundstücke Flur 6, Nr. 6, 7 und 8, werden vom
rechtskräftigen Landschaftsplan Vettweiß erfasst. Die Grundstücke Flur 8, Nr. 7 und 31, unterliegen nicht dem
Landschaftsschutz. Unabhängig davon ist auch für diese Grundstücke, da sie im Außenbereich liegen, eine ökologische
Bewertung erforderlich. Derzeit werden die Grundstücke gärtnerisch bzw. als Weideflächen genutzt.
Das Ergebnis der ökologischen Bewertung wird Ihnen selbstverständlich zur Beratung vorgelegt.
Im Vorgriff auf den zu fassenden Beschluss wurde bei der Bezirksregierung Köln die Anfrage gem. § 20
Landesplanungsgesetz gestellt. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde mit
Verfügung vom 15. 12. 1999 bestätigt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des FNP bzw. der Innenbereichssatzung werden sich voraussichtlich auf ca. 2.000,00 DM
belaufen. Die hiermit verbundenen Planungskosten stehen im Haushaltsplan 2000 bereit.
2
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Die Aufstellung der 21. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kreuzau für die Grundstücke Gemarkung Thum, Flur 6, Parzellen Nr. 6,
sowie Flur 8, Parzellen Nr. 7 und 31, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB und § 13 BauGB beschlossen.
Die vorgenannten Grundstücksbereiche werden als Wohnbaufläche ausgewiesen.
2.
Die Aufstellung der 5. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum
wird gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
In der 5. Änderung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
•
•
•
zweigeschossig,
Einzel-, maximal Doppelhäuser,
maximale Firsthöhe 9 m OK Straße vor Gebäudemitte.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen:
Ablichtung aus der Flurkarte,
Ablichtung aus der bestehenden Innenbereichssatzung.
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
7 und 8,