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Allgemeine Vorlage (Neuanlegung von Schulbushaltestellen im Bereich des Schulzentrums Kreuzau; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuanlegung von Schulbushaltestellen im Bereich des Schulzentrums Kreuzau;

hier:	Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Neuanlegung von Schulbushaltestellen im Bereich des Schulzentrums Kreuzau;

hier:	Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /641-15 Kreuzau, 14. April 1998 Vorlagen-Nr. 36/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 28.05.1998 10.06.1998 24.06.1998 TOP: Neuanlegung von Schulbushaltestellen im Bereich des Schulzentrums Kreuzau; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Die Schulbushaltestellen-Situation im Bereich des Schulzentrums Kreuzau ist seit Jahren unbefriedigend. Die heutige Situation wird auch seit längerem vom GUV beanstandet. Die Schüler steigen derzeit entweder vor der Festhalle oder im Bereich der Straße „Am Wassergarten“ ein bzw. aus. Ständig entstehen Konflikte mit dem fließenden Verkehr, insbesondere im Bereich der Zuwegung, die unmittelbar an der Festhalle vorbeiführt. Eine Änderung dieser Situation ist seit Jahren vorgesehen. Die entsprechenden Planungen wurden jedoch zurückgestellt, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine optimale Lösung nicht gefunden werden konnte. Der Bereich hinter der Festhalle scheidet aus, da in diesem Bereich ohne Inanspruchnahme der Rasenfläche keine Wendemöglichkeit für Busse gegeben ist. Eine optimale Verbesserung der Situation kann nur unter Inanspruchnahme des „Vollmer-Grundstückes“ erreicht werden. Hierbei handelt es sich um die provisorische Parkplatzfläche zwischen der Festhalle und der Straße „Am Wassergarten“. Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Firma Autenrieb. Eine Inanspruchnahme dieses Grundstückes ist jedoch dauerhaft möglich. Eine entsprechende vertragliche Regelung mit den Eheleuten Autenrieb wird, sofern Sie der Planungskonzeption zustimmen, vor Baubeginn selbstverständlich getroffen. Inzwischen wurde ein Planentwurf erstellt, der auch bereits mit der DKB abgestimmt ist. Eine Ablichtung des Ausbauentwurfes ist als Anlage beigefügt. Der Entwurf wird in der Sitzung ausführlich erläutert. Vorab hierzu folgende Erläuterungen: Alle 5 im Einsatz befindlichen Schulbusse können zukünftig auf dem Grundstück Vollmer nebeneinander parken. Neben jedem Bus entsteht eine 3 m breite Aufstellfläche für die Schulkinder. Die Zu- und Abfahrt der Busse erfolgt ausschließlich über die Straße „Am Wassergarten“. Hierdurch wird auch die unbefriedigende Situation auf der Zuwegung parallel zur Festhalle vermieden. Die entlang der Straße „Am Wassergarten“ heute noch vorhandene Gitterkonstruktion wird beseitigt. Der hier vorhandene Gehweg entfällt zukünftig. An dieser Stelle können SenkrechtParkplätze angelegt werden, die außerhalb der Schulzeit und in der Ferienzeit von jedermann in Anspruch genommen werden können. Entlang der neuen Zufahrt für die Busse können auf dem Vollmer-Grundstück ebenfalls SenkrechtParkplätze angelegt werden. Durch die Neukonzeption verringert sich die Anzahl der Stellplätze, die heute provisorisch im Bereich des VollmerGrundstückes genutzt werden, nicht. Sofern Sie dem Entwurf zustimmen ist beabsichtigt, die Maßnahme kurzfristig auszuschreiben, damit die Arbeiten im Oktober 1998 durchgeführt werden können (Herbstferien). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die umzugestaltende Fläche beträgt ca. 1.800 m². Aufgrund einer vorgenommenen Kostenschätzung werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 360.000,00 DM entstehen. Da die Neukonzeption der SchulbushaltestellenSituation bei der Veranschlagung der Kosten für das Gymnasium 2. BA berücksichtigt worden ist, stehen Haushaltsmittel bereit. III. Beschlußvorschlag: „1. Dem vorliegenden Entwurf zur Neugestaltung der Schulbushaltestellen-Situation im Bereich des Schulzentrums Kreuzau wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen ent- 2 sprechenden Nutzungsvertrag auszuschreiben.“ Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: abzuschließen und alsdann die Maßnahme öffentlich