Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00
Kreuzau, 7. Februar 2000
Vorlagen-Nr.
18/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.03.2000
14.03.2000
28.03.2000
11.04.2000
TOP: Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule
Drove;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits durch Ratsbeschluss vom 16.12.1997 wurde im Grundsatz beschlossen, bei einer
zukünftigen Erweiterung der Grundschule Drove die Räumlichkeiten des vorhanden
Schulkindergartens zu nutzen. Der Grundsatzbeschluss zur Verlegung des Schulkindergartens soll
in der gleichen Sitzungsrunde gefasst werden. Ich verweise hier auf eine gesonderte
Sitzungsvorlage.
Aufgrund der seinerzeitigen Vorgaben wurden inzwischen intensive Überlegungen angestellt und
eine Kostenermittlung vorgenommen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können zwei
Klassenräume in einer Größe von 9,30 x 6,80 m, somit je 65,28 qm, entstehen. Voraussetzung
hierfür ist jedoch die Durchführung zahlreicher baulicher Maßnahmen. Im Wesentlichen sind
folgende Baumaßnahmen durchzuführen:
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Beseitigung der Trennwände zwischen Raum 1 und 2 sowie 2 und 3.
Einbau von Zwischenwänden zum Flur.
Einbau einer neuen Zwischenwand zur Unterteilung der zukünftigen Klasse 1 und Klasse 2.
Abbruch der Außenfenster-Fassade zur Turnhalle hin.
Errichtung einer neuen Außenwand zur Turnhalle hin.
Beseitigung der desolaten Glasbausteinwand zum Schulhof hin; diese wird zugemauert und
lediglich noch mit Oberlichtern versehen.
Bodenbelagsarbeiten.
Elektroinstallationsarbeiten.
Heizungsarbeiten.
Lieferung und Montage von neuen Fenstern und Innentüren.
Zu Ihrer besseren Orientierung ist als Anlage eine verkleinerte Ablichtung eines Lageplanes mit
den o.a. Nummernbezeichnungen beigefügt.
Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung nach DIN 276 werden sich die Gesamtkosten
vorbehaltlich der Ausschreibung auf 180.000,00 DM belaufen.
Die vorgenannte Kostenermittlung beinhaltet jedoch nicht den Wunsch der Schule, die neue
Trennwand zwischen Klasse 1 und 2 als bewegliche Trennwand zu errichten, sondern in
herkömmlicher Bauweise. Die schalldichte bewegliche Trennwand wird gewünscht, um im
Bedarfsfalle beide Klassen gemeinsam für Schulveranstaltungen nutzen zu können. Die Kosten für
die
bewegliche Trennwand werden sich auf ca. 30.000,00 DM belaufen, die Kosten für eine
herkömmliche Trennwand auf 3.000,00 DM. Bei der beweglichen Trennwand kann ein
Schallschutz von ca. 45 dBA erreicht werden, bei der herkömmlichen Trennwand von ca. 30 dBA.
2
Aus der Sicht der Verwaltung muss ich Ihnen aus
bewegliche Trennwand zu verzichten.
Kostengründen
vorschlagen,
auf
die
Die Notwendigkeit zur Schaffung von zwei neuen Klassenräumen ist gegeben. Ich schlage Ihnen von daher vor, den
vorgesehenen Umbaumaßnahmen ohne bewegliche Trennwand zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Vermögenshaushalt 2000 wurden Baukosten in Höhe von 180.000,00 DM veranschlagt. Zuschüsse sind nicht zu
erwarten.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„1.
Der Schaffung von zwei Klassenräumen im bisherigen Schulkindergarten im Be-
reich der Grundschule Drove wird entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf
zugestimmt, wobei auf eine bewegliche Trennwand verzichtet wird.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Arbeiten auszuschreiben.“
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Der Schaffung von zwei Klassenräumen im bisherigen Schulkindergarten im Bereich der Grundschule Drove
wird entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf zugestimmt, wobei eine bewegliche Trennwand dann
errichtet wird, wenn die Baukosten in Höhe von 180.000,00 DM nicht überschritten werden, anderenfalls wird
eine herkömmliche Trennwand errichtet.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Arbeiten entsprechend auszuschreiben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: