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Allgemeine Vorlage (Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule Drove; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule
Drove;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme) Allgemeine Vorlage (Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule
Drove;
hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00 Kreuzau, 7. Februar 2000 Vorlagen-Nr. 18/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Schulausschuss Hauptausschuss Rat 09.03.2000 14.03.2000 28.03.2000 11.04.2000 TOP: Umnutzung des Schulkindergartens in zwei Klassenräume im Bereich der Grundschule Drove; hier: Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme I. Sach- und Rechtslage: Bereits durch Ratsbeschluss vom 16.12.1997 wurde im Grundsatz beschlossen, bei einer zukünftigen Erweiterung der Grundschule Drove die Räumlichkeiten des vorhanden Schulkindergartens zu nutzen. Der Grundsatzbeschluss zur Verlegung des Schulkindergartens soll in der gleichen Sitzungsrunde gefasst werden. Ich verweise hier auf eine gesonderte Sitzungsvorlage. Aufgrund der seinerzeitigen Vorgaben wurden inzwischen intensive Überlegungen angestellt und eine Kostenermittlung vorgenommen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können zwei Klassenräume in einer Größe von 9,30 x 6,80 m, somit je 65,28 qm, entstehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Durchführung zahlreicher baulicher Maßnahmen. Im Wesentlichen sind folgende Baumaßnahmen durchzuführen: ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ Beseitigung der Trennwände zwischen Raum 1 und 2 sowie 2 und 3. Einbau von Zwischenwänden zum Flur. Einbau einer neuen Zwischenwand zur Unterteilung der zukünftigen Klasse 1 und Klasse 2. Abbruch der Außenfenster-Fassade zur Turnhalle hin. Errichtung einer neuen Außenwand zur Turnhalle hin. Beseitigung der desolaten Glasbausteinwand zum Schulhof hin; diese wird zugemauert und lediglich noch mit Oberlichtern versehen. Bodenbelagsarbeiten. Elektroinstallationsarbeiten. Heizungsarbeiten. Lieferung und Montage von neuen Fenstern und Innentüren. Zu Ihrer besseren Orientierung ist als Anlage eine verkleinerte Ablichtung eines Lageplanes mit den o.a. Nummernbezeichnungen beigefügt. Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung nach DIN 276 werden sich die Gesamtkosten vorbehaltlich der Ausschreibung auf 180.000,00 DM belaufen. Die vorgenannte Kostenermittlung beinhaltet jedoch nicht den Wunsch der Schule, die neue Trennwand zwischen Klasse 1 und 2 als bewegliche Trennwand zu errichten, sondern in herkömmlicher Bauweise. Die schalldichte bewegliche Trennwand wird gewünscht, um im Bedarfsfalle beide Klassen gemeinsam für Schulveranstaltungen nutzen zu können. Die Kosten für die bewegliche Trennwand werden sich auf ca. 30.000,00 DM belaufen, die Kosten für eine herkömmliche Trennwand auf 3.000,00 DM. Bei der beweglichen Trennwand kann ein Schallschutz von ca. 45 dBA erreicht werden, bei der herkömmlichen Trennwand von ca. 30 dBA. 2 Aus der Sicht der Verwaltung muss ich Ihnen aus bewegliche Trennwand zu verzichten. Kostengründen vorschlagen, auf die Die Notwendigkeit zur Schaffung von zwei neuen Klassenräumen ist gegeben. Ich schlage Ihnen von daher vor, den vorgesehenen Umbaumaßnahmen ohne bewegliche Trennwand zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt 2000 wurden Baukosten in Höhe von 180.000,00 DM veranschlagt. Zuschüsse sind nicht zu erwarten. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „1. Der Schaffung von zwei Klassenräumen im bisherigen Schulkindergarten im Be- reich der Grundschule Drove wird entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf zugestimmt, wobei auf eine bewegliche Trennwand verzichtet wird. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Arbeiten auszuschreiben.“ III. Beschlussvorschlag: „1. Der Schaffung von zwei Klassenräumen im bisherigen Schulkindergarten im Bereich der Grundschule Drove wird entsprechend dem vorliegenden Vorentwurf zugestimmt, wobei eine bewegliche Trennwand dann errichtet wird, wenn die Baukosten in Höhe von 180.000,00 DM nicht überschritten werden, anderenfalls wird eine herkömmliche Trennwand errichtet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Arbeiten entsprechend auszuschreiben.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: