Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
130/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
17.09.1997
25.09.1997
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und
„Freizeitbad“
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von
erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe
über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich bzw. erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig
anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im
Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000.-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM
sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen,
Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen, etc. ) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur
Genehmigung vorgelegt.
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger
Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde
bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der Eigenbetriebe
1.
2.
Nr.
3.
4.
5.
6.
Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt
1.020.5000.2
bauliche Unterhaltung des Rathauses
1.020.6550.6
Gerichts- und Prozeßkosten, Gutachterkosten
Bezeichnung der Haushaltsstelle
1.02.6571.9
Aufwendungen für Partnerschaften
1.020.6611.1
Beiträge an den Städte- und Gemeindebund
1.020.6613.8
Beitrag an den Gemeindeunfallversicherungsverband
1.110.6616.7
Beitrag an den Tierschutzverein
Haushalts-ansatz
DM
Höhe der
Überschreitung
DM
18.000 DM
1.736.45 DM
1.350 DM
1.241,18 DM
Haushalts-ansatz
DM
Höhe der
Überschreitung
DM
2.700 DM
3.816,01 DM
9.270 DM
1.230,00 DM
53.730 DM
5.898,22 DM
7.200 DM
2.295,92 DM
2
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
1.130.4012.2
Lohnausfall und Auslagenersatz für Feuerwehrleute
1.130.5501.4
Kosten der Reparaturen von Feuerwehrfahrzeugen
1.215.5300.7
Anmietung von Sportflächen -Hauptschule 1.220.5300.8
Anmietung von Sportflächen -Realschule1.230.5000.2
Bauliche Unterhaltung des Gymnasiums
1.230.5300.1
Anmietung von Sportflächen - Gymnasium1.464.5300.7
Mieten und Pachten -Kindergärten1.464.5400.3
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
Kindergärten1.470.7173.6
Zuschuß an die evang. Gemeinde Düren (Betreuung von Asylbewerbern)
1.490.7800.2
Kosten der Krankenversorgung gem. LAG
1.560.5100.4
Pflegemaßnahmen an Sportanlagen
1.560.5400.3
Bewirtschaftung der Grundstücke u. baulichen Anlagen
-Sportplätze einschl. Sportjugendheime1.561.5400.8
Bewirtschaftung der Grundstücke u. baulichen Anlagen
-Sporthalle Windener Weg1.700.6851.3
Kalkulatorisches Wagnis Abwasserbeseitigung
1.855.7170.0
Umlage an die Forstbetriebsgemeinschaft
1.880.6610.0
Sonstige sächliche Ausgaben -bebaute Grundstücke1.900.8322.5
Kreisumlage -Anteilige Kosten Volkshochschule
4.000 DM
2.882,75 DM
14.400 DM
4.428,11 DM
9.000 DM
1.080,46 DM
6.750 DM
1.893,00 DM
9.000 DM
1.220,93 DM
2.250 DM
1.775,02 DM
21.600 DM
2.292,00 DM
72.000 DM
1.618,64 DM
8.000 DM
8.435,55 DM
1.600 DM
1.371,84 DM
58.500 DM
3.058,00 DM
108.000 DM
7.095,70 DM
112.500 DM
4.798,03 DM
0 DM
35.470,10 DM
6.000 DM
1.884,00 DM
0 DM
1.052,25 DM
23.000 DM
4.175,00 DM
3.500 DM
1.142,50 DM
Wasserwerk Concordia/ Erfolgsplan
24.
3.001.4280.0
Kosten der Ausbildung von Bediensteten
3
Nr.
25.
26.
27.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan
3.001.9062.6
Neuanschaffungen von Geräten und Werkzeugen im Anschaffungswert von
100 bis 800 DM
Eigenbetrieb Freizeitbad/ Vermögensplan
9.572.9770.6
Tilgung am Kreditmarkt
9.572.9902.4
Mehrwertsteuer (Zahllast)
Haushalts-ansatz
DM
Höhe der
Überschreitung
DM
1.500 DM
1.538,41 DM
233.198 DM
6.037,74 DM
0 DM
1.019,53 DM
8.000 DM
11.094,14 DM
130.140 DM
24.021,44 DM
56.700 DM
22.983,64 DM
2.802.178 DM
200.603,00 DM
100.000 DM
23.870,26 DM
30.000 DM
44.188,59 DM
63.000 DM
18.490,64 DM
.
b)
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen
Ausgaben
Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt
1.437.5000.0
Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime für Asylbewerber
1.437.5300.0
Mieten -Asylbewerberunterkünfte1.761.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. -Festhalle1.900.8321.7
Kreisumlage -ausschließliche Belastung für Kosten des JugendamtesWasserwerk Concordia/ Erfolgsplan
3.001.4402.0
Unterhaltung des Rohrnetzes
Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan
3.001.9041.3
Erneuerung des Rohrnetzes
3.001.9055.3
Bau- und Installationsstoffe ( zu aktivieren)
Die aufgeführten Überschreitungen waren alle unabweisbar. Sie sind teilweise deshalb entstanden, weil der Rat der
Gemeinde in seiner Sitzung im Rahmen des Beitrittsbeschlusses zur Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung
1997 eine 10 % Haushaltssperre für alle Ausgaben der Gruppen 5 bis 66 (5 und 6 Ziffer der Haushaltsstellennummer)
verhängt hat.
Dies trifft zum Beispiel auf die Überschreitungen der unter der lfd. Nr. 1, 4, 5, 11, 13, 14, 17, 18 und 19 zu. Ohne
Haushaltssperre wäre die Gemeinde mit den tatsächlichen Ausgaben im Rahmen ihrer Haushaltsansätze geblieben.
Weiter ergaben sich Mehrausgaben, die auf Grund von erzielten Mehreinnahmen getätigt wurden. Dies trifft z.B. auf
die Überschreitung Nr. 3 zu. Außerplanmäßig gezahlte EU-Zuschüsse für Partnerschaftsbegegnungen ( Plancoet,
Obervellach) wurden den Organisatoren dieser Begegnungen weitergeleitet.
Auch den zusätzlich an die evangelische Gemeinde Düren zur Betreuung von Asylbewerbern gezahlten 8.435,55 DM
(Nr. 15 der Aufstellung) stehen Mehreinnahmen in Form erhöhter Landespauschalen gegenüber.
Den unter Nr. 16 aufgeführten Mehrausgaben stehen ebenfalls Erstattungen in gleicher Höhe gegenüber.
Bei der außerplanmäßigen Ausgabe „Kalkulatorisches Wagnis Abwasserbeseitigung“ handelt es sich um die
Weiterleitung des an den WVER zuviel gezahlten Mitgliedsbeitrages 1996 zur Gebührensonderrücklage
Abwasserbeseitigung.
Weitere Erläuterungen zu den übrigen Überschreitungen:
Nr. 2: Es wurden Ausgaben für einen nicht vorhersehbaren Verwaltungsrechtsstreit geleistet, die
teilweise von der Versicherung erstattet wurden.
Nr. 6: Die Abrechnung der Kosten des Tierheims Burgau für das Haushaltsjahr 1996 ergab eine höhere Beteiligung der
Gemeinde infolge gestiegener Betriebskosten des Tierheims. Die Verteilung der jährlichen Kosten des Tierheims
4
erfolgt auf Grund einer kreiseinheitlichen Regelung (50 %
eingelieferten Tiere).
nach Einwohnerzahlen, 50 % nach der Zahl der
Nr. 7: Bei Aufstellung des Haushaltsplanes war vorher nicht abzusehen, wieviel Feuerwehreinsätze zur
erstattungspflichtigen Lohnausfällen führen.
Nr. 8: Diese Feststellung gilt ebenso für Reparaturen an Feuerlöschfahrzeugen. Die Aufrechterhaltung des
Brandschutzes erfordert die ständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge.
Nr. 9,10, 12: In der Tennishalle Winden wurden weitere notwendige Unterrichtseinheiten für Hallensport angemietet,
die zu Überschreitungen geführt haben.
Nr. 21: Im Haushaltsjahr 1997 erfolgte die Neugründung der Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau. Auf
Grund der Festlegung des Umlagebeitrages (27,-- DM je Hektar) und der Größe des Waldbesitzes der Gemeinde
Kreuzau ergibt sich ein Jahresbeitrag von 7.884,-- DM. Diese Größenordnung war bei Aufstellung des Haushaltsplanes
1997 noch nicht bekannt.
Nr. 22: In Folge der notariellen Beurkundung der Erbpachtverträge für die Grundstücke in der Kreuzauer Straße in
Stockheim ergaben sich notwendige Notarkosten.
Nr. 23: Bei Aufstellung des Haushaltsplanes war die Höhe des Umlagesatzes für die Kreisvolkshochschule noch nicht
bekannt.
Nr. 24: Die Gebühren für den Besuch eines Angestelltenlehrgangs durch einen Bediensteten des Wasserwerks liegen
höher als ursprünglich angenommen.
Nr. 25: Die zusätzliche Anschaffung einer Abdrückpumpe sowie einer schnurlosen Telefonanlage in der
Dienstwohnung des Wasserwerksmeisters ergab notwendige Mehraufwendungen.
Nr. 26: Infolge Umschuldung eines Darlehens zu einem günstigeren Zinssatz ergab sich für das Haushaltsjahr 1997 eine
um rd. 6.000,-- DM höhere Tilgung. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Zinsersparnisse von rd. 13.600,-- DM
gegenüber.
Nr. 27: Die Mehrwertsteuerzahlung ergibt sich aus dem Abgleich von zu zahlender Umsatzsteuer mit zu erstattender
Vorsteuer. Die Ausgabe ist durchlaufender Natur, da sich insgesamt die Mehrwertsteuereinnahmen und -ausgaben
ausgleichen.
Nr. 28: Die Mehrausgaben sind ausschließlich auf eine an das Wasserwerk Concordia zu erstattende
Rohrbruchreparatur an der Hauptwasserleitung des ehemaligen Munitionsdepots zurückzuführen.
Nr. 29: Es wurden Mietausgaben für ein Objekt geleistet, welches bisher von Aussiedlern bewohnt war. Einsparungen
gleicher Höhe ergeben sich bei der Haushaltsstelle 1.436.5300.5 -Mieten für Aussiedler-.
Nr. 30: Der Wasserverbrauch der Festhalle stieg nach Abrechnungen des Jahres 1996 gegenüber um rd. 1.600
Kubikmeter. Diese Steigerung führte zu einer erheblichen Nachzahlung für das Jahr 1996 als auch zu höheren
Vorauszahlungen an Wasser- und Kanalgebühren in 1997 in Höhe von insgesamt rd. 19.000,-- DM. Eine Überprüfung
der Ursache des hohen Verbrauchs erfolgt zur Zeit.
Nr. 31: Erst am 18.03.1997 hat der Kreis Düren die Hebesätze für die Kreisumlage 1997 beschlossen. Für den Bereich
des Jugendamtes wurde ein Hebesatz von 12,62 % - Verwaltungshaushalt- festgesetzt. Gegenüber der bisherigen
Planung sind dies 0,91 Punkte oder rd. 200.000,-- DM mehr.
Demgegenüber wurde die Umlage für den investiven Bereich des Jugendamtes von eingeplanten 1,13 % auf 0,59 %
gesenkt, so daß sich hieraus im Vermögenshaushalt Ersparnisse von rd. 130.000,-- DM ergeben.
Nr. 32: Die Mehraufwendungen entstanden auf Grund verstärkt aufgetretener Rohrbrüche in den Monaten Januar bis
März 1997.
Nr. 33: Die Überschreitung ist in der Hauptsache durch die für 1997 nicht eingeplante Rohrnetzerneuerung im Ortsteil
Bergheim, Langenbroicher Straße und Weidchen entstanden. Die Rohrnetzerneuerung mußte im Zuge der Verlegung
von Gas- und Stromversorgungsleitungen für das RWE durchgeführt werden, da eine spätere Erneuerung der
Wasserleitungen aus Platzgründen nicht mehr möglich gewesen wäre.
Nr. 34: Die Mehrausgaben sind hauptsächlich durch notwendige Materialbeschaffung für die Rohrnetzerneuerungen im
Ortsteil Bergheim, Langenbroicher Straße und Weidchen entstanden. Siehe auch Erläuterungen zu Nr. 33.
5
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Den von der Gemeinde zu leistenden Mehrausgaben von insgesamt rd. 360.000,-- DM stehen Mehreinnahmen bzw.
Ausgabeersparnisse von rd. 1 Mio DM gegenüber. Dies ist in erster Linie auf höhere Gewerbesteuererträge
zurückzuführen, die bis zum Zeitpunkt 13.08.1997 netto rd. 890.000,-- DM betragen.
Sollten sich keine weiteren Mehrausgaben bzw. Einnahmeverschlechterungen mehr ergeben, wäre es möglich, den im
Verwaltungshaushalt ausgewiesenen Jahresfehlbedarf um mindestens 500 - 600.000,-- DM zu verringern.
Die Überschreitungen im Bereich des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia entstanden zum überwiegenden Teil im
investiven Bereich. Diese Mehrausgaben können problemlos aus einer außerplanmäßigen Rücklagenentnahme gedeckt
werden.
Der Überschreitung im Bereich des Freizeitbades stehen Ausgabenersparnisse bei Zinsaufwendungen in ausreichender
Höhe gegenüber.
III. Beschlußvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie
nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt“:
6
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
b)
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen
Ausgaben
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Gemeinde Kreuzau/ Verwaltungshaushalt
1.437.5000.0
bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime für Asylbewerber
1.437.5300.0
Mieten -Asylbewerunterkünfte1.761.5400.4
Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. -Festhalle1.900.8321.7
Kreisumlage -ausschließliche Belastung für Kosten des JugendamtesWasserwerk Concordia/ Erfolgsplan
3.001.4402.0
Unterhaltung des Rohrnetzes
Wasserwerk Concordia/ Vermögensplan
3.001.9041.3
Erneuerung des Rohrnetzes
3.001.9055.3
Bau- und Installationsstoffe ( zu aktivieren)
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Haushalts-ansatz
DM
Höhe der
Überschreitung
DM
8.000 DM
11.094,14 DM
130.140 DM
24.021,44 DM
56.700 DM
22.983,64 DM
2.802.178 DM
200.603,00 DM
100.000 DM
23.870,26 DM
30.000 DM
44.188,59 DM
63.000 DM
18.490,64 DM