Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram /Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
57/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
TOP:
03.06.1997
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Erlaß einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlaß des Frühlingsfestes im Gewerbegebiet KreuzauStockheim am 11. Mai 1997;
hier: Dringlichkeitsentscheidung vom 08.04.1997
I. Sach- und Rechtslage:
Hinsichtlich der Sach- und Rechtslage wird auf den beigefügten Vermerk und den Dringlichkeitsbeschluß verwiesen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen nur die Kosten der Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung.
III. Beschlußvorschlag:
Der Rat genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO.
Der Dringlichkeitsbeschluß hat folgenden Wortlaut:
„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluß wird der Erlaß einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlaß des Frühlingsfestes im
Bereich des Gewerbegebietes Kreuzau-Stockheim am 11.05.1997 von 13.00 bis 18.00 Uhr beschlossen.“
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: