Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Bildung von Haushaltsresten im Bereich der Waldbewirtschaftung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bildung von Haushaltsresten im Bereich der Waldbewirtschaftung) Allgemeine Vorlage (Bildung von Haushaltsresten im Bereich der Waldbewirtschaftung)

öffnen download melden Dateigröße: 9,3 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 06.11.2003 Vorlagen-Nr.: 107/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2003 09.12.2003 TOP: Bildung von Haushaltsresten im Bereich der Waldbewirtschaftung I. Sach- und Rechtslage: Im Haushaltsplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2003 wurden bei den Haushaltsstellen 1.855.5100.8 –Laufende Unterhaltung der Waldwirtschaftswege- 7.500 € und 1.855.5101.6 – Pflege der Kulturen- 4.500 €, mithin zusammen 12.000 €, entsprechend der Festsetzungen im Forstkulturplan 2003 bereitgestellt. Hiervon wurden bisher 2002 € verausgabt, so dass noch rd. 10.000 € zur Verfügung stehen. Wie Ihnen mit Schreiben vom 31.10.2003 mitgeteilt wurde, sind große Fichtenbestände in der Mausauel von Borkenkäfern befallen. Es muss also unverzüglich mit der Bekämpfung der Käfer begonnen werden, da ansonsten zu befürchten ist, dass alle Fichtenbestände zerstört werden. Nach Angaben des Forstamtes sollen die notwendigen Arbeiten Ende November/Anfang Dezember durchgeführt werden. Die Höhe der Kosten kann zur Zeit nicht beziffert werden. Mit Sicherheit werden die noch freien Mittel der beiden o.a. Haushaltsstellen hierfür in Anspruch genommen werden müssen. Ob die Rechnungen über die durchzuführenden Arbeiten noch im HJ 2003 eingehen, ist fraglich. Die Verwaltung schlägt daher vor, die nicht verausgabten Beträge der o.a. Haushaltsstellen als Haushaltsreste in das nächste Jahr zu übernehmen. Eine Bildung von Haushaltsresten war nach Auffassung der Kommunalaufsicht bisher nicht zulässig, da der Gemeinde die Haushaltsgenehmigung in den letzten 3 Jahren versagt wurde. Nach den „Hinweisen für die kommunalaufsichtsbehördliche Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltsrecht nach § 81 GO)“ vom 3. Juni 2003, welche in Form der schriftlichen Mitteilung dem Rat am 9.7.2003 zur Kenntnis gegeben wurden, ist (auf Seite 9 dieser Hinweise) die Bildung von Haushaltsresten möglich. An die Notwendigkeit ist allerdings ein besonders strenger Maßstab zu legen. Ihre Zulässigkeit beurteilt sich alleine an den Vorschriften des § 81 GO NRW. Die Bekämpfung der Borkenkäferschäden ist aus Sicht der Verwaltung eine unabweisbare Aufgabe, damit der Waldbestand nicht in seiner Gesamtheit geschädigt wird. Die Bildung von Haushaltsresten ist daher zulässig. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die bei den Haushaltsstellen gebildeten Haushaltsreste stehen für Ausgaben im HJ 2004 zusätzlich zur Verfügung. -2III. Beschlussvorschlag: „Die bei den Haushaltsstellen 1.855.5100.8 und 1.855.5101.6 bis zum Jahresende nicht verausgabten Mittel werden als Haushaltsrest in das HJ 2004 übertragen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________