Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00/D 14
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
16/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.03.2000
28.03.2000
17.05.2000
23.05.2000
08.06.2000
TOP: Bebauungsplan Nr. D 14, Ortsteil Drove, „An der Kirche“;
hier:
Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03. 06. 1997 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes
beschlossen.
Das Planverfahren konnte bis vor einigen Monaten wegen der bestehenden Differenzen mit dem Rheinischen Amt für
Bodendenkmalpflege nicht weiterbetrieben werden. Ich verweise hierzu auf meine Mitteilungsvorlage vom 15. 07.
1999. Damit mit dieser Behörde, wie Ihnen bekannt, ein Kompromiss erzielt werden konnte, haben danach Gespräche
mit dem Grundstückseigentümer stattgefunden. Alsdann liegt inzwischen auch ein Planentwurf vor, der als Anlage
dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.
Der Planentwurf wurde mit den Grundstückseigentümern am 26. 01. 2000 ausführlich erörtert. Das Gesprächsergebnis
wird wie folgt zusammengefasst:
1.)
Die Eigentümer haben sich grundsätzlich mit dem vorliegenden Planentwurf einverstanden erklärt, wobei die
im Planentwurf vorgesehenen überbaubaren Flächen jedoch noch um einige Meter Richtung „Motte“
verlängert werden sollen.
2.)
Gegen die vorgesehene Anlegung eines Dorfplatzes einschließlich einer Zuwegung zum neuen Friedhof
bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
3.)
Vor Rechtskraft des Bebauungsplanes erwarten die Eigentümer, dass bezüglich des von der Gemeinde zu
tätigenden Grunderwerbs zumindest die Eckpunkte festgelegt werden und die Frage der inneren Erschließung
des Baugrundstückes geklärt ist.
Der beigefügte Planentwurf wird in der Sitzung ausführlich erläutert. Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen
vor, dem Planentwurf zuzustimmen.
Sofern Sie dem Planentwurf zustimmen, werden die weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Hierbei ist auch noch zu
prüfen, ob und inwieweit eine ökologische Bewertung erforderlich wird. Sofern Belange von Natur und Landschaft
berücksichtigt werden müssen, erfolgt alsdann selbstverständlich auch eine Beratung im Umweltausschuss. Im
derzeitigen Verfahrensschritt geht es ausschließlich um den Planungswillen und den Planinhalt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bisher sind der Gemeinde keine Kosten entstanden. Sofern das Planverfahren realisiert werden soll, werden bis zur
Rechtskraft des Planes sicherlich Planungskosten in Höhe von rund 15.000,00 DM entstehen. Entsprechende
Haushaltsmittel stehen jedoch bereit.
Sofern der B-Plan in der vorliegenden Form realisiert werden soll, entstehen für die Anlegung des Dorfplatzes in
Zukunft Grunderwerbs- und Baukosten in Höhe von 400.000 - 500.000,00 DM.
III. Beschlussvorschlag Hauptausschusses:
2
Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen:
„1.
Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf D 14, Ortsteil Drove, „An der Kirche“,
wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.“
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen:
„1.
Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf D 14, Ortsteil Drove, „An der Kirche“,
wird unter Berücksichtigung der diskutierten Änderungen zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, mit
der Maßgabe, bis zum endgültigen Satzungsbeschluss die vertraglichen
Grunderwerbseckpunkte abzustimmen und mitzuteilen. “
Der Bürgermeister
- Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: