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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 14, Ortsteil Drove, "An der Kirche"; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 14, Ortsteil Drove, "An der Kirche";
hier:	Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. D 14, Ortsteil Drove, "An der Kirche";
hier:	Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00/D 14 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 16/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 09.03.2000 28.03.2000 17.05.2000 23.05.2000 08.06.2000 TOP: Bebauungsplan Nr. D 14, Ortsteil Drove, „An der Kirche“; hier: Zustimmung zum vorliegenden Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03. 06. 1997 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Das Planverfahren konnte bis vor einigen Monaten wegen der bestehenden Differenzen mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege nicht weiterbetrieben werden. Ich verweise hierzu auf meine Mitteilungsvorlage vom 15. 07. 1999. Damit mit dieser Behörde, wie Ihnen bekannt, ein Kompromiss erzielt werden konnte, haben danach Gespräche mit dem Grundstückseigentümer stattgefunden. Alsdann liegt inzwischen auch ein Planentwurf vor, der als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Der Planentwurf wurde mit den Grundstückseigentümern am 26. 01. 2000 ausführlich erörtert. Das Gesprächsergebnis wird wie folgt zusammengefasst: 1.) Die Eigentümer haben sich grundsätzlich mit dem vorliegenden Planentwurf einverstanden erklärt, wobei die im Planentwurf vorgesehenen überbaubaren Flächen jedoch noch um einige Meter Richtung „Motte“ verlängert werden sollen. 2.) Gegen die vorgesehene Anlegung eines Dorfplatzes einschließlich einer Zuwegung zum neuen Friedhof bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 3.) Vor Rechtskraft des Bebauungsplanes erwarten die Eigentümer, dass bezüglich des von der Gemeinde zu tätigenden Grunderwerbs zumindest die Eckpunkte festgelegt werden und die Frage der inneren Erschließung des Baugrundstückes geklärt ist. Der beigefügte Planentwurf wird in der Sitzung ausführlich erläutert. Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, dem Planentwurf zuzustimmen. Sofern Sie dem Planentwurf zustimmen, werden die weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Hierbei ist auch noch zu prüfen, ob und inwieweit eine ökologische Bewertung erforderlich wird. Sofern Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt werden müssen, erfolgt alsdann selbstverständlich auch eine Beratung im Umweltausschuss. Im derzeitigen Verfahrensschritt geht es ausschließlich um den Planungswillen und den Planinhalt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bisher sind der Gemeinde keine Kosten entstanden. Sofern das Planverfahren realisiert werden soll, werden bis zur Rechtskraft des Planes sicherlich Planungskosten in Höhe von rund 15.000,00 DM entstehen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen jedoch bereit. Sofern der B-Plan in der vorliegenden Form realisiert werden soll, entstehen für die Anlegung des Dorfplatzes in Zukunft Grunderwerbs- und Baukosten in Höhe von 400.000 - 500.000,00 DM. III. Beschlussvorschlag Hauptausschusses: 2 Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen: „1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf D 14, Ortsteil Drove, „An der Kirche“, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen.“ III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge wie folgt beschließen: „1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf D 14, Ortsteil Drove, „An der Kirche“, wird unter Berücksichtigung der diskutierten Änderungen zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen, mit der Maßgabe, bis zum endgültigen Satzungsbeschluss die vertraglichen Grunderwerbseckpunkte abzustimmen und mitzuteilen. “ Der Bürgermeister - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: