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Allgemeine Vorlage (DSD Leistungen ab 01.01.2004)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (DSD Leistungen ab 01.01.2004) Allgemeine Vorlage (DSD Leistungen ab 01.01.2004)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 12.11.2003 Vorlagen-Nr.: 104/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.11.2003 09.12.2003 TOP: DSD Leistungen ab 01.01.2004 I. Sach- und Rechtslage: Auf die Mitteilung vom 19.08.2003 und auf die Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses am 18.09.2003 wird verwiesen. Die entsprechenden Auszüge sind der Sitzungsvorlage beigefügt. Eine weitere Beratung im Umweltausschuss hat nicht stattgefunden, da die Umweltausschusssitzung aufgrund fehlender weiterer Tagesordnungspunkte abgesagt wurde. DSD hat zwischenzeitlich die Leistungsverträge für die Entsorgung der Materialfraktion Glas mit der „Gemeinnützigen Altstoffverwertungs GmbH“, Liebigstraße 50, 52070 Aachen, und für die Verkaufsverpackungen aus Leichtverpackungen mit der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, Am Selder 9, 47906 Kempen jeweils bis 31.12.2006 abgeschlossen. Nunmehr sind mit dem DSD sowohl die vorgelegte Abstimmungsvereinbarung als auch die Nebenentgeltsvereinbarung in der vorgelegten Entwurfsfassung abzuschließen. Regelungen über die Einsammlung und Verwertung von Altpapier enthält diese Vereinbarung nicht. Inwieweit zukünftig eine Kostenbeteilung des DSD an der Einsammlung und Verwertung von Altpapier erfolgt, ist noch nicht bekannt. Insbesondere ist hier das Ergebnis der Marktanalyse abzuwarten. Es wird vorgeschlagen, die Altpapierentsorgung weiterhin in der bewährten Form durch die papiersammelnden Vereine durchzuführen. Der Abtransport der Altpapiercontainer erfolgt durch die Firma Braun Umweltdienste (ehem. Braun & Trienekens); die Kosten hierfür belaufen sich auf 20,- € je abgefahrener Tonne Altpapier. Mit der Firma Braun Umweltdienste wurde für das Jahr 2004 ein konstanter Verwertungserlös in Höhe von 55,79 € ausgehandelt, dies entspricht den Gesamtkosten der Einsammlung. Alternativ wurde durch die vg. Entsorgerfirma der Einsatz von Pressmüllwagen angeboten. Dieser Einsatz kann allerdings nicht an Samstagen erfolgen und lohnt erst ab einer gewissen Menge. Die Mehrkosten ggü. des Einsatzes von Containern betragen 5,-- € je Tonne und sollen von den Vereinen selber aufgebracht werden. Das Angebot wurde allen beteiligten Vereinen durch die Verwaltung unterbreitet. Neben dem Kirchenchor aus Kreuzau, der bisher schon immer mit Presswagen gesammelt hat, werden im Jahr 2004 die Vereine aus Boich, Drove, Obermaubach, Stockheim, Untermaubach und Thum von diesem Angebot Gebrauch machen. Um die Monopolstellung des DSD bei der Einsammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen zukünftig aufzuweichen, ist die Etablierung weiterer Sammelsysteme nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung anzustreben. Bevor ein solches System in NRW anerkannt -2wird, bedarf es allerdings einer grundsätzlichen Abstimmung mit mindestens 60 % aller öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger. Um anderen Entsorgungsträgern einen Einstieg zu ermöglichen, sollte die Gemeinde Kreuzau mit solchen Anbietern Abstimmungserklärungen abschließen. Diese haben nur Einfluss auf ein zukünftiges Anerkennungsverfahren der jeweiligen Anbieter und haben keinerlei verpflichtende Auswirkung für die Gemeinde. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die zu vereinbarenden Nebenentgelte fließen in die Gebührenkalkulation zur Abfallentsorgung ein. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem DSD sowohl die vorgelegte Abstimmungvereinbarung als auch die Nebenentgeltvereinbarung in der vorliegenden Entwurfsfassung abzuschließen. Die Einsammlung des Altpapiers wird weiterhin durch die bisher beauftragten Vereine durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Maßnahmen zur Öffnung des Marktes zu treffen und mit anderen Systemanbietern Abstimmungsvereinbarungen abzuschließen, sofern hierdurch für die Gemeinde Kreuzau keine negativen Auswirkungen entstehen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________