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Info GB (Gliederung des Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Euskirchen hier: Entwurf für die laufende Wahlperiode (bis 31.12.2009))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Gliederung des Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Euskirchen
hier: Entwurf für die laufende Wahlperiode (bis 31.12.2009)) Info GB (Gliederung des Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 57/2005 14.11.2005 Az.: 51/431-18/Lo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2005 Gliederung des Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Euskirchen hier: Entwurf für die laufende Wahlperiode (bis 31.12.2009) Zur Umsetzung des kommunalen Kinder- und Jugendfördergesetzes wurde anlässlich der Klausurtagung vom 20.10. – 21.10.2005 in Blankenheim folgender Gliederungsentwurf entwickelt. Dieser Gliederungsentwurf folgt dem Einvernehmen der Teilnehmer der og. Tagung dahingehend, dass zunächst die Schwerpunkte Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Berücksichtigung finden. Die Leistungen im Rahmen der Jungendberufshilfe und Schulsozialarbeit als Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind noch nicht im Gliederungsentwurf aufschlüsselt. Gliederungsentwurf zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz im Kreis Euskirchen 1. Gesetzliche Grundlagen • • • • Grundgesetz Kinder- und Jugendhilfegesetz Landesverfassung NRW 1.und 3. AG KJHG 2. Ziele und Aufgaben des Jugendförderplanes • • • • • • • • • • Bedarfs- und Interessenorientierte Angebote Qualitätsentwicklung und Qualitätsnachweis Jugendhilfeplanung als Förderungsgrundlage und Basis Jugendförderplan als zentrales Steuerungsinstrument Kinder- und Jugendarbeit als eigenständige Bildungsressource Chancengleichheit, Ausgleich von Benachteiligungen Darstellung der Gesamtressourcen des örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Kinder- und Jugendförderung Partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe Verhältnis kommunaler Mittel zu den Landesmitteln Flexibilität gewährleisten 3. Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendförderung Seite - 2 - • • • • Offene Kinder- und Jugendarbeit Jugendverbandsarbeit Jugendsozialarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 4. Querschnittsaufgaben (Aufgabenfelder übergreifend) • • • • • • Berücksichtigung sozialer Lebenslagen geschlechtergerechte Angebote (Gender-Mainstreaming) interkulturelle Bildung Beteiligung, Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen ⇒ Partizipation Kooperation m. Schule Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 5. Schwerpunktaufgaben der Kinder- und Jugendförderung • • • • • • • • • Politische und soziale Bildung schulbezogene Jugendarbeit kulturelle Jugendarbeit sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit Kinder- und Jugenderholung medienbezogene Jugendarbeit interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit internationale Jugendarbeit 6. Förderprogramme 6.1 Jugendverbandsarbeit (Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend) • • • Wertevermittlung als Orientierungsangebot für junge Menschen Unterstützung von Ehrenamtlichkeit, Aus- und Weiterbildung ehrenamtliche Mitarbeiter (Gruppenleiterschulungen) Förderung von Zusammenschlüssen von Jugendverbänden 6.2 Offene Jugendarbeit • • • • • • • • Freizeitstättenplanung in Verbindung zu anderen Fachbereichen der Kinder- und Jugendförderung insbesondere Schule Sozialraumorientierung der Einrichtungen/ Angebote „zentrale“ Einrichtungen für den Sozialraum Personalkostenförderung Mobile Arbeit außerhalb von Einrichtungen Fachberatung durch die Abt. Jugend und Familie Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe und Interessen der jeweiligen Altersgruppen Unterschiedliche Einrichtungstypen (den Gegebenheiten der jeweiligen Sozialräume entsprechend) 6.3 Jugendsozialarbeit Seite - 3 6.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 7. Projektförderung Die Projektförderung soll, ergänzend zu den längerfristig angelegten „Förderprogrammen“, dazu dienen, neuen Entwicklungen durch entsprechende Maßnahmen/Aktivitäten zu entsprechen. 8. Ressourcen • • • Einbindung von Landes- und kommunalen Mitteln gewährleisten Planungssicherheit orientiert an der Wahlperiode sicherstellen Angemessener Anteil der Mittel für Kinder- und Jugendarbeit (Kreistagsbeschluss) 9. Verfahren • • • Förderberechtigte festlegen Förderung anerkannter Träger freier Träger der Jugendhilfe (§75 KJHG) Förderung/ Unterstützung von Initiativen und anderer nicht anerkannter Gruppierungen 10. Förderkriterien/ Voraussetzungen gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)