Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 57/2005
14.11.2005
Az.: 51/431-18/Lo
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2005
Gliederung des Kinder- und Jugendförderplanes für den Kreis Euskirchen
hier: Entwurf für die laufende Wahlperiode (bis 31.12.2009)
Zur Umsetzung des kommunalen Kinder- und Jugendfördergesetzes wurde anlässlich der
Klausurtagung vom 20.10. – 21.10.2005 in Blankenheim folgender Gliederungsentwurf entwickelt.
Dieser Gliederungsentwurf folgt dem Einvernehmen der Teilnehmer der og. Tagung dahingehend,
dass zunächst die Schwerpunkte Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Berücksichtigung finden. Die Leistungen im Rahmen der Jungendberufshilfe und Schulsozialarbeit
als Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind noch nicht im Gliederungsentwurf aufschlüsselt.
Gliederungsentwurf zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz im Kreis Euskirchen
1. Gesetzliche Grundlagen
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Grundgesetz
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Landesverfassung NRW
1.und 3. AG KJHG
2. Ziele und Aufgaben des Jugendförderplanes
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Bedarfs- und Interessenorientierte Angebote
Qualitätsentwicklung und Qualitätsnachweis
Jugendhilfeplanung als Förderungsgrundlage und Basis
Jugendförderplan als zentrales Steuerungsinstrument
Kinder- und Jugendarbeit als eigenständige Bildungsressource
Chancengleichheit, Ausgleich von Benachteiligungen
Darstellung der Gesamtressourcen des örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträgers für
die Kinder- und Jugendförderung
Partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Jugendhilfe
Verhältnis kommunaler Mittel zu den Landesmitteln
Flexibilität gewährleisten
3. Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendförderung
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Offene Kinder- und Jugendarbeit
Jugendverbandsarbeit
Jugendsozialarbeit
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
4. Querschnittsaufgaben (Aufgabenfelder übergreifend)
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Berücksichtigung sozialer Lebenslagen
geschlechtergerechte Angebote (Gender-Mainstreaming)
interkulturelle Bildung
Beteiligung, Mitwirkung von Kinder und Jugendlichen ⇒ Partizipation
Kooperation m. Schule
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
5. Schwerpunktaufgaben der Kinder- und Jugendförderung
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Politische und soziale Bildung
schulbezogene Jugendarbeit
kulturelle Jugendarbeit
sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit
Kinder- und Jugenderholung
medienbezogene Jugendarbeit
interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit
internationale Jugendarbeit
6. Förderprogramme
6.1 Jugendverbandsarbeit (Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend)
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Wertevermittlung als Orientierungsangebot für junge Menschen
Unterstützung von Ehrenamtlichkeit, Aus- und Weiterbildung ehrenamtliche Mitarbeiter (Gruppenleiterschulungen)
Förderung von Zusammenschlüssen von Jugendverbänden
6.2 Offene Jugendarbeit
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Freizeitstättenplanung in Verbindung zu anderen Fachbereichen
der Kinder- und Jugendförderung insbesondere Schule
Sozialraumorientierung der Einrichtungen/ Angebote
„zentrale“ Einrichtungen für den Sozialraum
Personalkostenförderung
Mobile Arbeit außerhalb von Einrichtungen
Fachberatung durch die Abt. Jugend und Familie
Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe und Interessen der jeweiligen
Altersgruppen
Unterschiedliche Einrichtungstypen (den Gegebenheiten der jeweiligen Sozialräume
entsprechend)
6.3 Jugendsozialarbeit
Seite - 3 6.4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
7. Projektförderung
Die Projektförderung soll, ergänzend zu den längerfristig angelegten „Förderprogrammen“,
dazu dienen, neuen Entwicklungen durch entsprechende Maßnahmen/Aktivitäten zu
entsprechen.
8. Ressourcen
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Einbindung von Landes- und kommunalen Mitteln gewährleisten
Planungssicherheit orientiert an der Wahlperiode sicherstellen
Angemessener Anteil der Mittel für Kinder- und Jugendarbeit
(Kreistagsbeschluss)
9. Verfahren
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Förderberechtigte festlegen
Förderung anerkannter Träger freier Träger der Jugendhilfe (§75 KJHG)
Förderung/ Unterstützung von Initiativen und anderer nicht anerkannter Gruppierungen
10. Förderkriterien/ Voraussetzungen
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)