Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP6-359/2004
Anlage zur Vorlage WP6-359/2004
Haushaltsjahr:
Stadt Bedburg
2004
Der Bürgermeister
Fachbereich I: Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Antrag
auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe *
Haushaltsstelle:
2.6300.9659
Zweckbestimmung:
Bau eines Parkplatzes am Kindergarten in der Klosterstr.
Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung:
1. Haushaltsplan
0,00 €
2. Nachtragshaushaltsplan
0,00 €
3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE)
0,00 €
Verfügbar
0,00 €
Angewiesen und vorausverfügt
0,00 €
Somit noch verfügbar
0,00 €
Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung:
15.000,00 €
Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit):
In der Sitzung des HFA am 27.04.2004 wurde der Beschluss zur Umgestaltung des
Marktplatzes gefasst. Dies hat zur Folge, dass der Kindergarten an der Klosterstraße
nicht mehr über den Marktplatz angefahren werden kann. Daher wurde in der o. a.
Sitzung auch die Errichtung von Parkplätzen auf dem Gelände des Kindergartens
(Variante 2) durch die Stadt beschlossen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurde
beschlossen, den für 2004 vorgesehenen Bau der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof
in Broich zu verschieben.
Deckungsvorschlag:
Haushaltsmittel stehen bereit bei HHSt.: 2.7500.9420
50181 Bedburg, den 08. Juli 2009
Gezeichnet
Ackermann
Fachbereichsleiter
WP6-359/2004
Anlage zur Vorlage WP6-359/2004
Genehmigungsverfahren:
Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt.
Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 82 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der
Stadt Bedburg
geringfügig
unerheblich
x
erheblich.
x
Die gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der
Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt.
Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2.
Halbsatz GO NW zur Kenntnis gebracht.
Die Haushaltsüberschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates gemäß § 82
Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NW.
x
Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im
Wege der Dringlichkeit zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
Gezeichnet
Koerdt
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
x
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 06.07.2004
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbsatz GO NW der
Haushaltsüberschreitung zu.
Dringlichkeitsentscheidungen
An den Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Bedburg zur Sitzung am
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW i. V. m. §§ 82 Abs. 1 Satz 3 bzw. 84 Abs. 1 GO NW
wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
zugestimmt.
x
Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW i. V. m. §§ 82 Abs. 1 Satz 3 bzw. 84 Abs. 1 GO NW
wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung
zugestimmt.
50181 Bedburg, den 02.06.2004
____________________
_________________
gez. Koerdt
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
gez. Stadtverordneter
An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis.
WP6-359/2004
Anlage zur Vorlage WP6-359/2004