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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-359/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP6-359/2004 Anlage zur Vorlage WP6-359/2004 Haushaltsjahr: Stadt Bedburg 2004 Der Bürgermeister Fachbereich I: Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe * Haushaltsstelle: 2.6300.9659 Zweckbestimmung: Bau eines Parkplatzes am Kindergarten in der Klosterstr. Im o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsplan 0,00 € 2. Nachtragshaushaltsplan 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste (nicht bei VE) 0,00 € Verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar 0,00 € Höhe der beantragten Haushaltsüberschreitung: 15.000,00 € Begründung (sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit): In der Sitzung des HFA am 27.04.2004 wurde der Beschluss zur Umgestaltung des Marktplatzes gefasst. Dies hat zur Folge, dass der Kindergarten an der Klosterstraße nicht mehr über den Marktplatz angefahren werden kann. Daher wurde in der o. a. Sitzung auch die Errichtung von Parkplätzen auf dem Gelände des Kindergartens (Variante 2) durch die Stadt beschlossen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurde beschlossen, den für 2004 vorgesehenen Bau der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof in Broich zu verschieben. Deckungsvorschlag: Haushaltsmittel stehen bereit bei HHSt.: 2.7500.9420 50181 Bedburg, den 08. Juli 2009 Gezeichnet Ackermann Fachbereichsleiter WP6-359/2004 Anlage zur Vorlage WP6-359/2004 Genehmigungsverfahren: Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß § 82 GO NW i. V. m. § 17 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg geringfügig unerheblich x erheblich. x Die gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NW zur Kenntnis gebracht. Die Haushaltsüberschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Rates gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NW. x Die Leistung der Haushaltsüberschreitung duldet keinen Aufschub. Es ist daher im Wege der Dringlichkeit zu entscheiden. 50181 Bedburg, den Gezeichnet Koerdt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer x An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 06.07.2004 Der Rat der Stadt Bedburg stimmt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbsatz GO NW der Haushaltsüberschreitung zu. Dringlichkeitsentscheidungen An den Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Bedburg zur Sitzung am Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW i. V. m. §§ 82 Abs. 1 Satz 3 bzw. 84 Abs. 1 GO NW wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. x Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters und eines Ratsmitgliedes Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW i. V. m. §§ 82 Abs. 1 Satz 3 bzw. 84 Abs. 1 GO NW wird der erheblichen Haushaltsüberschreitung im Wege der Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. 50181 Bedburg, den 02.06.2004 ____________________ _________________ gez. Koerdt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer gez. Stadtverordneter An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. WP6-359/2004 Anlage zur Vorlage WP6-359/2004