Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP: 2
Drucksache: WP6-356/2004
Sitzungsteil
Fachbereich II
Az.: 40 11 49
Öffentlich
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
27.05.2004
Betreff:
Kooperation des Silverberg-Gymnasiums mit den Gymnasien der Stadt Bergheim
hier: Bericht der Verwaltung
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Im Mai letzten Jahres wurde die Stadt Bedburg - im Rahmen des vorgeschriebenen und
insofern
rechtlich
gesicherten
Beteiligungsverfahrens
`Fortschreibung
des
Schulentwicklungsplanes der Stadt Bergheim´ - erstmals davon in Kenntnis gesetzt, dass
die Stadt Bergheim eine Neuorientierung der gymansialen Kooperation anstrebt. Ziel der
Stadt Bergheim war bzw. ist eine unmittelbare Kooperation in der Sekundarstufe II
zwischen den beiden Bergheimer Gymnasien und nicht mehr zwischen dem Silverbergund Gutenberg-Gymnasium. Im Ergebnis bedeutet(e) dies, dass die seit rd. 30 Jahren
bestehende, gut funktionierende Kooperation des Gutenberg-Gymnasiums mit dem
Silverberg-Gymnasium - nach einer angemessenen Übergangsfrist - aufgegeben werden
müsste.
Aufgrund der nicht unerheblichen Auswirkungen auf das Silverberg-Gymnasium und
insofern auf den Schulstandort Bedburg hat die Verwaltung den Fachausschuss
– Ausschuss für Schule, Kultur und Sport – wie auch den Rat kontinuierlich über den
aktuellen Verfahrensstand in den Kooperationsverhandlungen unterrichtet; so letztmalig im
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 16.12.2003, TOP 5, ö. T. Um Wiederholungen
zu vermeiden wird auf die bisherigen Verwaltungsvorlagen in den entsprechenden
politischen Gremien – hier insbesondere auf die sehr detaillierte Vorlage im
Fachausschuss am 03.06.2003, TOP 7 ö. T. – vollinhaltlich verwiesen.
Im Ergebnis zahlreicher Gespräche konnte aufgrund der Intervention der Stadt Bedburg
(sowohl Verwaltung als auch Politik) und der Schulleitung des Silverberg-Gymnasiums
– erwähnt wird insbesondere die unter Datum vom 30.06.2003 stattgefundene `große
Runde´ (Bezirksregierung Köln, Stadtverwaltungen Bergheim und Bedburg, Schulleitungen
der drei Gymnasien, Schulleiter eines in großen Fünferkooperationen erfahrenen Dürener
Gymnasiums) – erreicht werden, dass – wenngleich eine ablehnende Haltung des
Schulleiters des Erftgymnasiums und der Stadt Bergheim unverkennbar
war –
sich die Schulleitungen aller drei Gymnasien wie auch beide Schulträger eindeutig für eine
echte und faire Dreierkooperation ausgesprochen haben. Als Ziel wurde formuliert, „die
Schulleiter des Gutenberg-, Erft- und Silverberg-Gymansiums `verpflichten´ sich bis Ende
des Kalenderjahres 2003 unter Einbindung des Schulleiters des Dürener Gymnasiums
„Am Witeltor“, Herrn Oberstudiendirektor Müller, die Konzeption einer gleichberechtigten
Dreierkooperation zu erarbeiten, damit zu Beginn des Kalenderjahres 2004 die
entsprechenden Beschlüsse in den Schulkonferenzen eingeholt werden können“.
(Anmerkung der Verwaltung: Entgegen dieser `eindeutigen Beschlussfassung´ der
Gesprächsrunde, ließ bereits die seitens der Stadtverwaltung Bergheim in den
Fachausschuss eingebrachte Vorlage – Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der
Stadt Bergheim 2001-2005 – in puncto Dreierkooperation deutlich negative Tendenzen
erkennen. Inwieweit die diesbezüglich seitens der Stadt Bedburg geltend gemachten
Änderungswünsche in der `endgültigen Vorlage´ Berücksichtigung fanden, ist nicht
bekannt.)
Wenngleich eine konzeptionelle Erarbeitung nicht in der vereinbarten Form erfolgte – so
ist Herr Oberstudiendirektor Müller zu keinem Zeitpunkt eingebunden worden – wurden in
schulinternen Konzeptionsgesprächen zumindest organisatorische Grundlagen erarbeitet;
die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Ausführungen des Schulleiters des
Silverberg-Gymasiums, Herrn Oberstudiendirektor Rüttgers, in der Sitzung des
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 16.12.2003, TOP 5 ö. T. Die seinerzeit
avisierte Beschlussfassung der Schulkonferenz des Gutenberg-Gymnasiums liegt
zwischenzeiltich vor; mit Schreiben (Fax) vom 20.01.2004 wurde die Stadtverwaltung
Bedburg davon in Kenntnis gesetzt, dass die Schulkonferenz des Erftgymnasiums einer
gleichrangigen Dreierkooperation nicht zugestimmt hat. Das Fax wie auch das
Anschreiben des Erftgymnasiums sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Völlig wertfrei weist die Verwaltung insbesondere auf die – wenngleich rechtlich nicht
angreifbaren (kein imperatives Mandat!) – jedoch widersprüchlichen Beschlussfassungen
des Erftgymnasiums hin: Ablehnung in der Schulkonferenz bei einstimmigem
Empfehlungsbeschluss der Lehrerkonferenz.
Hinschtlich der Besetzung und der Stimmberechtigung der Schulkonferenz verweist die
Verwaltung rein informativ auf die Verwaltungsvorschriften zum Schulmitwirkungsgesetz:
§ 4 Abs. 2
Mitglieder der Schulkonferenz sind Vertreter der Lehrer, Erziehungsberechtigten und
Schüler im Verhältnis
Lehrer
Erz.berechtigte
Schüler
d) an Schulen mit Sekundarstufe I und II
2
:
1
:
1
§ 4 Abs. 6
Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz. Er hat die Verhandlungsführung,
kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Er hat jedoch, ebenso wie im Falle seiner
Verhinderung sein ständiger Vertreter, in der Schulkonferenz kein Stimmrecht.
Abweichend hiervon gibt bei Stimmgleichheit in der Schulkonferenz seine Stimme
oder die seines ständigen Vertreters den Ausschlag.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter