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Mitteilungsvorlage (Kooperation des Silverberg-Gymnasiums mit den Gymnasien der Stadt Bergheimhier: Bericht der Verwaltung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Kooperation des Silverberg-Gymnasiums mit den Gymnasien der Stadt Bergheimhier: Bericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Kooperation des Silverberg-Gymnasiums mit den Gymnasien der Stadt Bergheimhier: Bericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Kooperation des Silverberg-Gymnasiums mit den Gymnasien der Stadt Bergheimhier: Bericht der Verwaltung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: 2 Drucksache: WP6-356/2004 Sitzungsteil Fachbereich II Az.: 40 11 49 Öffentlich Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Sitzungstermin: Bemerkungen: 27.05.2004 Betreff: Kooperation des Silverberg-Gymnasiums mit den Gymnasien der Stadt Bergheim hier: Bericht der Verwaltung STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Im Mai letzten Jahres wurde die Stadt Bedburg - im Rahmen des vorgeschriebenen und insofern rechtlich gesicherten Beteiligungsverfahrens `Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Bergheim´ - erstmals davon in Kenntnis gesetzt, dass die Stadt Bergheim eine Neuorientierung der gymansialen Kooperation anstrebt. Ziel der Stadt Bergheim war bzw. ist eine unmittelbare Kooperation in der Sekundarstufe II zwischen den beiden Bergheimer Gymnasien und nicht mehr zwischen dem Silverbergund Gutenberg-Gymnasium. Im Ergebnis bedeutet(e) dies, dass die seit rd. 30 Jahren bestehende, gut funktionierende Kooperation des Gutenberg-Gymnasiums mit dem Silverberg-Gymnasium - nach einer angemessenen Übergangsfrist - aufgegeben werden müsste. Aufgrund der nicht unerheblichen Auswirkungen auf das Silverberg-Gymnasium und insofern auf den Schulstandort Bedburg hat die Verwaltung den Fachausschuss – Ausschuss für Schule, Kultur und Sport – wie auch den Rat kontinuierlich über den aktuellen Verfahrensstand in den Kooperationsverhandlungen unterrichtet; so letztmalig im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 16.12.2003, TOP 5, ö. T. Um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die bisherigen Verwaltungsvorlagen in den entsprechenden politischen Gremien – hier insbesondere auf die sehr detaillierte Vorlage im Fachausschuss am 03.06.2003, TOP 7 ö. T. – vollinhaltlich verwiesen. Im Ergebnis zahlreicher Gespräche konnte aufgrund der Intervention der Stadt Bedburg (sowohl Verwaltung als auch Politik) und der Schulleitung des Silverberg-Gymnasiums – erwähnt wird insbesondere die unter Datum vom 30.06.2003 stattgefundene `große Runde´ (Bezirksregierung Köln, Stadtverwaltungen Bergheim und Bedburg, Schulleitungen der drei Gymnasien, Schulleiter eines in großen Fünferkooperationen erfahrenen Dürener Gymnasiums) – erreicht werden, dass – wenngleich eine ablehnende Haltung des Schulleiters des Erftgymnasiums und der Stadt Bergheim unverkennbar war – sich die Schulleitungen aller drei Gymnasien wie auch beide Schulträger eindeutig für eine echte und faire Dreierkooperation ausgesprochen haben. Als Ziel wurde formuliert, „die Schulleiter des Gutenberg-, Erft- und Silverberg-Gymansiums `verpflichten´ sich bis Ende des Kalenderjahres 2003 unter Einbindung des Schulleiters des Dürener Gymnasiums „Am Witeltor“, Herrn Oberstudiendirektor Müller, die Konzeption einer gleichberechtigten Dreierkooperation zu erarbeiten, damit zu Beginn des Kalenderjahres 2004 die entsprechenden Beschlüsse in den Schulkonferenzen eingeholt werden können“. (Anmerkung der Verwaltung: Entgegen dieser `eindeutigen Beschlussfassung´ der Gesprächsrunde, ließ bereits die seitens der Stadtverwaltung Bergheim in den Fachausschuss eingebrachte Vorlage – Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Bergheim 2001-2005 – in puncto Dreierkooperation deutlich negative Tendenzen erkennen. Inwieweit die diesbezüglich seitens der Stadt Bedburg geltend gemachten Änderungswünsche in der `endgültigen Vorlage´ Berücksichtigung fanden, ist nicht bekannt.) Wenngleich eine konzeptionelle Erarbeitung nicht in der vereinbarten Form erfolgte – so ist Herr Oberstudiendirektor Müller zu keinem Zeitpunkt eingebunden worden – wurden in schulinternen Konzeptionsgesprächen zumindest organisatorische Grundlagen erarbeitet; die Verwaltung verweist diesbezüglich auf die Ausführungen des Schulleiters des Silverberg-Gymasiums, Herrn Oberstudiendirektor Rüttgers, in der Sitzung des STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 16.12.2003, TOP 5 ö. T. Die seinerzeit avisierte Beschlussfassung der Schulkonferenz des Gutenberg-Gymnasiums liegt zwischenzeiltich vor; mit Schreiben (Fax) vom 20.01.2004 wurde die Stadtverwaltung Bedburg davon in Kenntnis gesetzt, dass die Schulkonferenz des Erftgymnasiums einer gleichrangigen Dreierkooperation nicht zugestimmt hat. Das Fax wie auch das Anschreiben des Erftgymnasiums sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Völlig wertfrei weist die Verwaltung insbesondere auf die – wenngleich rechtlich nicht angreifbaren (kein imperatives Mandat!) – jedoch widersprüchlichen Beschlussfassungen des Erftgymnasiums hin: Ablehnung in der Schulkonferenz bei einstimmigem Empfehlungsbeschluss der Lehrerkonferenz. Hinschtlich der Besetzung und der Stimmberechtigung der Schulkonferenz verweist die Verwaltung rein informativ auf die Verwaltungsvorschriften zum Schulmitwirkungsgesetz: § 4 Abs. 2 Mitglieder der Schulkonferenz sind Vertreter der Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schüler im Verhältnis Lehrer Erz.berechtigte Schüler d) an Schulen mit Sekundarstufe I und II 2 : 1 : 1 § 4 Abs. 6 Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz. Er hat die Verhandlungsführung, kann Anträge stellen und Sachbeiträge leisten. Er hat jedoch, ebenso wie im Falle seiner Verhinderung sein ständiger Vertreter, in der Schulkonferenz kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmgleichheit in der Schulkonferenz seine Stimme oder die seines ständigen Vertreters den Ausschlag. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter