Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
05.10.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 457/2016
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 01.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. HilbertHesse
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
21.09.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.10.2016
beschließend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung im Eigenbetrieb Straßen-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
48.400
Folgekosten in €:
jährlich rd. 49.000
Kostenträger:
Sachkonto:
010111910
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2017 wird für die Besetzung der Stelle eines/einer Gartenbautechnischen Angestellten im Eigenbetrieb Straßen die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 8 TVöD ausgewiesen.
Begründung:
Zurzeit ist im Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung zunächst zur Unterstützung als
Kranken- und Abwesenheitsvertretung zusätzlich ein Mitarbeiter als Gartenbautechnischer Angestellter befristet bis zum 31.12.2016 beschäftigt.
Aus Sicht der Betriebsleitung hat sich die Einrichtung der Stelle und auch der derzeitige Stelleninhaber zweifelslos bewährt. Ein wesentlich ausgeweiteter Kontrollbedarf im Bereich der Grünflächenpflege, insbesondere auch zur Kontrolle und Abnahme externer Pflegefirmen, hat sich erwiesen.
Durch die Ausweitung der Kontrollen konnten Leistungsentgelte an die Pflegefirmen auf Grund
nicht oder nicht sachgerecht ausgeführter Leistungen gekürzt oder einbehalten werden, externe
Vergaben zur Sicherstellung und Kontrolle rechtlich vorgegebener Verkehrssicherungspflichten
(z.B. Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen, Verkehrssicherung auf öffentlichen Spielplätzen)
können hierdurch zukünftig entfallen. Somit rechnet sich die Besetzung der Stelle aus Sicht der
Betriebsleitung auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Das bisherige Beschäftigungsverhältnis sollte daher nunmehr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
überführt werden, wofür nunmehr eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zu beschließen wäre.
(Erner)
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