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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung im Eigenbetrieb Straßen-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
05.10.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 457/2016 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 01.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. HilbertHesse Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 21.09.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.10.2016 beschließend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung im Eigenbetrieb Straßen- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 48.400 Folgekosten in €: jährlich rd. 49.000 Kostenträger: Sachkonto: 010111910 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2017 wird für die Besetzung der Stelle eines/einer Gartenbautechnischen Angestellten im Eigenbetrieb Straßen die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 8 TVöD ausgewiesen. Begründung: Zurzeit ist im Bereich der Friedhofs- und Grünflächenverwaltung zunächst zur Unterstützung als Kranken- und Abwesenheitsvertretung zusätzlich ein Mitarbeiter als Gartenbautechnischer Angestellter befristet bis zum 31.12.2016 beschäftigt. Aus Sicht der Betriebsleitung hat sich die Einrichtung der Stelle und auch der derzeitige Stelleninhaber zweifelslos bewährt. Ein wesentlich ausgeweiteter Kontrollbedarf im Bereich der Grünflächenpflege, insbesondere auch zur Kontrolle und Abnahme externer Pflegefirmen, hat sich erwiesen. Durch die Ausweitung der Kontrollen konnten Leistungsentgelte an die Pflegefirmen auf Grund nicht oder nicht sachgerecht ausgeführter Leistungen gekürzt oder einbehalten werden, externe Vergaben zur Sicherstellung und Kontrolle rechtlich vorgegebener Verkehrssicherungspflichten (z.B. Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen, Verkehrssicherung auf öffentlichen Spielplätzen) können hierdurch zukünftig entfallen. Somit rechnet sich die Besetzung der Stelle aus Sicht der Betriebsleitung auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das bisherige Beschäftigungsverhältnis sollte daher nunmehr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt werden, wofür nunmehr eine Ausnahme vom Einstellungsstopp zu beschließen wäre. (Erner) -2-